Sampling und BGH

Gestern habe ich für die nmz-online einen kleinen Beitrag verfasst zum Thema Sampling und Bundesgerichtshof. Mit einer kleinen akustischen Demonstration versehen. Bitte umswitchen ... oder auch nicht.

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Kommentare

Täusch ich mich?

Tonfolgen, "Melodien" und Metall auf Metall - ist das nicht letztenendes nicht eindeutig und objektiv von einander abzugrenzen? Ich habe den Eindruck, daß es jetzt erst recht Gerichtsprozesse deswegen geben wird.