Abmahnung - und was wirklich gemeint ist

William Hogarth: Die Richter (Oberrichter Sir John Willes und Henry Bathurst), erste Fassung. 1758, Radierung mit Kupferstich, 16,5 × 19,7 cm London, The British Museum, Department of Prints and Drawings
William Hogarth: Die Richter (Oberrichter Sir John Willes und Henry Bathurst), erste Fassung. 1758, Radierung mit Kupferstich, 16,5 × 19,7 cm London, The British Museum, Department of Prints and Drawings

Jetzt hat es wieder einen Blogger erwischt mit einer Abmahnung einer großen deutschen Tageszeitung. Es geht um eine Formulierung, die sprachlich zweideutig aufgefasst werden kann. Jemand wird als jemandes Freundin bezeichnet. Das kann eine direkte Freundin sein, was sich aus dem Inhalt ergebend unschlüssig wäre, sondern jemand, der so freundlich berichtet, dass man diese Person als Freund bezeichnet wie man jemanden als Freund von Abmahnungen bezeichnen kann. Also er sächlich als persönlich. Die Sache ist unangenehm und eigentlich lächerlich. 

Damit ist aber ein gewisser Aufruhr in der Bloggergemeinde verbunden. Und genau das, scheint mir, ist das eigentliche Ziel der Aktion. Man wählt sich für die Abmahnung nicht ein kleines Würstchen aus, sondern jemanden, der dieser Abmahnung womöglich Paroli bieten kann. Auch das ist wichtig, denn es garantiert dafür, dass die Angellegenheit im Gespräch bleibt. 

Was gewollt ist, ist etwas anderes. Man mag eher die Vermutung haben, es sollen die Blogger verunsichert werden. Denk' drüber nach, was du präzise schreibst, sonst kann es dir an den Kragen gehen:

"Der abgemahnt Blogger wird sich wehren, aber wirst das auch Du. Hast Du Lust, Dich auf einen Rechtsstreit einzulassen, dessen Ausgang - wie fast immer vor Gericht - ungewiss ist? Hast Du genug Zeit und Kohle, um Dich damit auseinanderzusetzen? Du bist, wie 99 Prozent der Blogger doch viel zu unwichtig. Der Beistand der Öffentlichkeit wird nicht groß sein. Und Du siehst, uns reicht ein völlig hirnrissiges Argument aus, um jemanden in Schwierigkeiten zu bringen."

Man wird sich also dreimal überlegen, ob man eine Sache thematisiert, insbesondere eine, die mit dieser Zeitung zu tun hat. Bevor man sich in gefährliches Gewässer begibt, also lieber das Schiff im Hafen lassen. 

Wenn es sich um eine normale Firma handeln würde, okay, auch nicht gut. Aber dass es sich um ein Organ der öffentlichen Meinungsbildung handelt, setzt der Idee der freien Meinungsäußerung dann doch die Krone auf. Es geht um die Meinungsherrschaft auf der einen Seite. Und auf die indirekte „Unterdrückung“ anderer Meinungen durch finanzielle, administrative und zeitliche Macht  – und zwar so, dass man sich vollkommen im Rahmen des Rechts und Rechtsstaates befindet, man also auch das Wort „Unterdrückung“ eher nicht erwähnen sollte. Denn es ist ja nur die Bedrohung durch das Recht, das jedem zusteht.

Das ist die vermutlich wirkliche Absicht hinter dieser Abmahnung. 

Tagging: