Recht

Netz-Renitenz

Ein grundlegendes Problem des Rechts im Internet und der Welt des Digitalen ist so simpel wie dauerhaft: Vergleiche über Vorgänge mit der Netzstruktur zu Vorgängen aus dem praktischen Leben ziehen. Denn sie stimmen nie. Dass man sie immer wieder zu bemühen glaubt, zeigt, dass man das eigentliche Problem oder Thema nicht wahrnehmen will. Da wird Störerhaftung mit Autoverleih gleichgesetzt. Oder geistiges Eigentum mit realem Eigentum verglichen. [node:read-more:link]

Ich bin eine Analogie für keine Analogie. Foto: Hufner
Ich bin eine Analogie für keine Analogie. Foto: Hufner

Recht und Kunst II

Ein schwarzes Quadrat vor grauem Hintergrund. Hufner
Ein schwarzes Quadrat vor grauem Hintergrund. Hufner

Ich glaube, es gilt ein grundlegendes Missverständnis aufzulösen. Recht und Kunst kommen nicht zur Deckung. Gerade vorausschreitende Kunst ist häufig nicht mit Mitteln des Rechts zu fassen. Offenbar sind ja Kunstgegenstände wie das "Schwarze Quadrat" von Malewitsch oder Fountain von Marcel Duchamp nicht durch das Urheberrecht als Werke geschützt, so wenig wie John Cages 4'33". Aber, dass es sich um Gegenstände der Kunst handelt, die auch kommunikativen Einfluss hatten, also kunstgeschichtliche Relevanz haben, dürfte allgemein außer Zweifel stehen.

Punkt I – Kunst läuft dem Recht davon

Aber fällt damit nicht am einen Ende das Urheberrecht aus seiner Funktion. Das Recht schützt eben Urheber, aber der Schutzgegenstand, das Werk, ist mit den Mitteln der Sprache gefasst, damit es im Rechtssystem seinen Ort finden kann. Es wäre ja auch dumm, wenn das Recht nicht diskursiv wäre oder es jedes Mal neu erfunden werden müsste.

Abmahnung - und was wirklich gemeint ist

Jetzt hat es wieder einen Blogger erwischt mit einer Abmahnung einer großen deutschen Tageszeitung. Es geht um eine Formulierung, die sprachlich zweideutig aufgefasst werden kann. Jemand wird als jemandes Freundin bezeichnet. Das kann eine direkte Freundin sein, was sich aus dem Inhalt ergebend unschlüssig wäre, sondern jemand, der so freundlich berichtet, dass man diese Person als Freund bezeichnet wie man jemanden als Freund von Abmahnungen bezeichnen kann. Also er sächlich als persönlich. Die Sache ist unangenehm und eigentlich lächerlich.  [node:read-more:link]

William Hogarth: Die Richter (Oberrichter Sir John Willes und Henry Bathurst), erste Fassung. 1758, Radierung mit Kupferstich, 16,5 × 19,7 cm London, The British Museum, Department of Prints and Drawings
William Hogarth: Die Richter (Oberrichter Sir John Willes und Henry Bathurst), erste Fassung. 1758, Radierung mit Kupferstich, 16,5 × 19,7 cm London, The British Museum, Department of Prints and Drawings

YouTube vs. GEMA

YouTube weiß nicht so recht, was es will, wenn es jemanden anders ans Bein pinkeln will:

Mal prangt: „Leider ist dieses Video, das Musik von UMG beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat.“

Ein anderes mal: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“ [node:read-more:link]

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