Alle Jahre wieder schaue ich mal vorbei, was das alte Blogsystem Nucleus so macht. Es war mein erstes System, 2003 (oder 2002). Zuverlässige Vorblogger wie Janko Röttgers und Stephan Mosel haben es eingesetzt und von Janko bekam ich einige Tipps. [node:read-more:link]
Es ist schon einigermaßen empörend, unter welchen Melodien Urteile von hohen Gerichten die Runde machen. Jetzt das „Recht auf Vergessen“. Ein Recht auf Vergessen kann es nicht geben. Man kann nur entsprechende Gedanken löschen. Kunstvoll praktiziert von Stalin, aber auch kunstvoll dargestellt in der Verurteilung (Verhör) des Lukullus (Brecht), wo die Richter und das Volk fordern: „Ins Nichts mit ihm.“ [node:read-more:link]
Erinnert sich nur kurz. Der Abfalleimer. Foto: Hufner
Denn wie man sich erinnert, so lebt man. Und wir alle leben in einer Erinnerungskultur. Todestage und Geburtstage, Jubiläen und historische Ereignisse werden ans Tageslicht gezerrt (Schubert-, Mozart-, Eisler-, Gershwin, Peter-und-der-Wolf-Jahr). Es werden Mahnungen ausgesprochen und Aktualitäten beschworen. Kurzum: Es wird an alles erinnert. Doch wie man auf die Geschichte blickt, so schaut sie zurück. Die Art und Weise der gegenwärtig praktizierten Erinnerungskultur ist fatal – und sie ist allemal fatalistisch. Man erinnert sich der Lebenden und gedenkt der Toten, zieht zu bestimmten Feierzeiten einen Schlußstrich oder eine Zwischenbilanz. Die Daten sind geradezu beliebig abrufbar (übrigens feiert der Kunststoff Vinyl heuer gerade seinen 70. Geburtstag, das Klettband wird 50). Aber diese Form des Erinnerns ist vor allem auch fatalistisch. Denn sie ist ein bloß äußerliches Kriterium. [node:read-more:link]