Liebe Deutsche Bahn AG,

ich finde es ja total gut, dass man euch privatisieren will. Denn dann könnt ihr machen, was ihr wollt. Noch mehr machen als ihr wollt. Warum ist es denn nicht möglich, Kinder zum Sparpreis in einen Zug zuzubuchen, wenn man als Einzelperson den Tarif wahrnehmen kann. Ich dachte, bis 14 ist kostenlos. Ein Fall für die von der Leyen? Aber die fliegt wahrscheinlich.

Auf der Suche nach der Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme habe ich dann die wunderbaren Leistungen der Bahn wahrnehmen können:

Über die Rufnummer 11861 können Sie 24 Stunden an 365 Tagen kompetenten Service nutzen: mit allgemeinen Auskünften über Zugverbindungen und Fahrpreise im In- und Ausland sowie der Buchung von Fahrkarten und Reservierungen.

Ich warne vor Verwendung dieser Nummer, klein daneben ein Hinweis auf Tarifinformationen:

Für Ihren Anruf beim ReiseService über 11 8 61 gelten folgende Gebühren:
11 8 61 Auskunft der Bahn (Auskunft und Weiterleitung zu den entsprechenden Hotlines) 3ct / Sek.
Ab Weiterleitung zum ReiseService (Auskünfte über Zugverbindungen und Fahrpreise im In-und Ausland, Kauf von Fahrkarten und Reservierungen) 39ct/ angef. Min.
Ab Weiterleitung zu anderen Services der Bahn 12ct/ Min.

Das ist schon fast so ein Tarifdschungel wie sonst. Bahncard-Inhaber bekommen die Auskunft übrigens nicht billiger.

Ganz genau die schönen Tarifentschädigung, bei Zuspätsein.

Kundenfreundliche Entschädigung
Die Bahn verbessert Ihre Rechte als Kunde. So haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit Ihrem Fernverkehrszug durch Verschulden der Bahn mehr als 60 Minuten verspätet am Ziel ankommen.

Und so sieht sie aus die kundenfreundliche Entschädigung. Das ist Prosa vom Feinsten:

Sie erhalten sofort im Zug oder innerhalb der zwei Folgetage am DB Service Point und im DB Reisezentrum eine Gutscheinkarte, auf der die Verspätung dokumentiert wird.

Ergänzen Sie die Gutscheinkarte mit Ihren Angaben und reichen diese zusammen mit dem Original oder einer Kopie Ihrer Fahrkarte innerhalb eines Monats bei der Deutschen Bahn AG (DB Reisezentrum, DB Agentur) ein.

Wird der Betrag nicht direkt beim neuerlichen Fahrkartenkauf verrechnet, erhalten Sie einen Gutschein mit Gültigkeit eines Jahres. Beim Kauf Ihrer nächsten Fahrkarte, BahnCard oder Zeitkarte wird der Gutscheinbetrag verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass der Gutschein nicht im Zug, am Ticketautomat, direkt während der Bestellung im Internet, am DB Service Point oder durch das Call-Center eingelöst werden kann. Der Betrag kann nicht gegen Bargeld ausgezahlt werden.

Das ist doch wahre Nächstenliebe. So einen Gutschein habe ich bei mir rumfliegen, da gab es ein Verspätung von 5 Stunden, den Gutschein konnte man sich erst am nächsten Tag bestätigen lassen, weil die Schalter am Bahnhof alle schon zu waren. (Aufwand, Auto und Zeit, 60 Minuten), und das alles für einen Erstattungsbetrag von etwa 15 Euro!

Liebe Bahn, ich liebe Dich. Du bist so kundenfreundlich. Dafür bekommst du von mir ein Zuckerl - dabei bist du ja sogar irgendwie staatseigen, oder? Meine Bahn sozusagen! Das habe ich gut gemacht.