Nachtrag: Tag des geistigen Eigentums

An jenem Tag vor einer Woche hat sich dann doch mehr getan, als man vermuten musste. Die Phonoverbände haben ein altes Jammerlied angestimmt. Michael Haentjes, Vorsitzender der Phonoverbände ruft wieder einmal auf:

„Die fortschreitende Digitalisierung kreativer Inhalte wie Musik, Filme oder Bücher erfordert dringend eine Neubewertung des Urheberrechts. Vom Kopieren können Künstler nicht leben, deshalb brauchen wie eine breite Debatte zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt.“ [Quelle].

Ich frage mich, was passiert da seit Jahren. Die Debatte ist längst in vollem Gange, freilich nicht immer im Sinne der Vorstellungen der Phonoverbände. Vielleicht sollten die Phonoverbände einfach mal in die laufenden Debatten einsteigen und sich den Positionen stellen, statt sie für sich reklamieren zu wollen.

Am gleichen Tag hat der Bundestag den "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums" behandelt. Diese Lesung fand ihrerseits beim VUT (Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen) ein positives Echo. Unter dem Titel "Geschichte wird gemacht, es geht voran" darf man in der Pressemeldung lesen:

"Die gestrige Debatte im Bundestag hat gezeigt, dass das Spannungsfeld zwischen Kultur und Wirtschaft, in dem sich auch die Musikbranche bewegt, von der Politik nun wahrgenommen wird. Besonders erfreulich ist, dass zahlreiche Teilnehmer der Debatte erkannt haben, dass entscheidende Impulse in der Musikwirtschaft von den überwiegend kleinen Firmen kommen, die eng mit den Künstlern zusammenarbeiten." [Quelle]

Eine differenzierte Analyse der Bundestagsdebatte legte das Münchner Institut für Urheber- und Medienrecht in München vor und bringt es mit abweichenden Meinungen innerhalb der Koalition zusammen.

Damit ist der Chronistenpflicht erst einmal Genüge getan. Für mich ist wichtig, dass man offenbar am Richetrvorbehalt in Sachen Herausgabe von Providerdaten festhalten will. Am Ende wird man sich sicher darüber klar werden müssen, welches Rechtsgut höher zu bewerten ist, Urheberrecht oder Datenschutz (Unverserhrtheit des Menschen). Ich wüsste, was ich wählte.

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