Neues von der GEMA - ja!

Ist schließlich Mitgliederversammlung heute und morgen. Naja, hinter verschlossenen Türen, so manches Gehaue und Getrete, wie üblich bei den Komponisten. Einen „wahren“ Namen will ich nicht fallen lassen.

Aber was neues gibt es auch: Nämlich soll, befristet bis zum 31.12.2007 die Möglichkeit eröffnet werden, Eigenpräsentationen von GEMA-Mitgliedern über ihre persönlichen Websites durch Streaming kostenfrei zu stellen. Siehe auch hier, direkt bei der GEMA, die genauen Bedingungen. Da haben manche lange schon gewartet drauf. Es könnte aber auch sein, dass man auf diese Weise nachträglich ein sowieso stattfindendes Verhalten kostenfrei stellt.

Aber etwas weiteres dürfte auch nicht uninteressant sein. Das hängt man nicht so hoch, aber in informierten Kreisen ist es sogar bekannt. Zwar geht jeder, der seine Werke bei der GEMA meldet einen Komplett-Deal ein (das heißt, er muss dann alle Werke melden und kann nicht einzelne Stücke extra über wen anders oder sich selbst verwerten lassen), aber er kann einzelne, und das wusste ich bislang auch nicht, er kann einzelne Nutzungsformen ein- oder ausschließen lassen. Der Witz dabei ist also der, junge Komponisten meinethalben, können explizit die Nutzungsform Internet rauslassen. Nachträglich geht das wohl erst nach einer Sperrfrist von fünf Jahren. Aber immerhin! Aber immerhin!!

An die große Glocke wird es freilich nicht gehängt.

Kommentare

ja, das sind gute

ja, das sind gute nachrichten. was die sache mit dem aussparen von nutzungsformen betrifft: freibank machen das so in bezug auf mechanicals - von denen verlegte künstler bekommen ihre mechanicals nicht von der gema, sondern von freibank. man kann trotzdem mitglied in der gema sein, sagt denen aber, dass man die auswertung der mechanicals aussparen will (hoffentlich hab ich das jetzt richtig erklärt)

Genau so ist, so weit ich

Genau so ist, so weit ich weiß. Mir hat man das erklärt, dies sei eine alte Rechtssache im Zusammenhang mit der EU. Das machen vor allem bisher amerikanische Künstler ebenso.

Die Möglichkeit besteht offenbar schon lange, aber sehr bekannt ist sie nicht.

Was bedeutet “…und nicht

Was bedeutet “…und nicht verbunden mit einer allgemeinen oder kommerziellen Website Dritter, über die das Anhören der angemeldeten Werke zur Eigenpräsentation ermöglicht wird.” im GEMA Text?
Meinen die Links?

Da erteilt sicher die GEMA

Da erteilt sicher die GEMA selbst gerne Auskunft, die machen ja eine Marketing-Kampagne nach der anderen.

Ich denke, gemeint ist folgendes, man darf die Klangdateien nur im eigenen Namen linken. Nicht etwa von der Seite xyz.com etwa. Da wäre es eine Fremdpräsentation. Ob nun andererseits etwas vielleicht ein MySpace-Account als „Eigenpräsentation“ gilt, wäre zu eruieren. Vielleicht ist das aber auch schon wieder eine kommerzielle Website. Und eine eigene Site etwa mit Adwords von Google etc. wäre gegebenenfalls sicher auch eine kommerzielle Seite. Ganz genau weiß man es nicht.