Kunsthandel

Handelsware. Foto: Hufner
Handelsware. Foto: Hufner

Kunsthandel, der

Handelt mit Gegenständen, denen Kunstcharakter durch Setzung zugesprochen wird. Handelt dem entsprechend theoretisch mit allem; auch mit Gegenständen, denen ausdrücklich kein Kunstcharakter zugesprochen wird, wenn damit die Zuweisung der Abweisung des Kunstzuspruchs bestimmt Bezug nimmt.

Abzugrenzen von Händelsware.

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