Kritische Masse

amt für vermassungsschutz

GEMA freiwillig

> Ansonsten gilt das Solidaritätsprinzip der Musikurheber, nach dem jede Aufführung eines Werkes im
> Grundsatz gleich viel wert ist und kein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe der Lizenzzahlung für
> die Veranstaltung und den an die Urheber/Verlage auszuschüttenden Tantiemen besteht. Interessant zu wissen.

> Die Mitgliedschaft in der GEMA ist selbstverständlich freiwillig.

Korrekt ist vielmehr “obligatorisch” – das ist schon sehr eine
gespaltene Zunge, die das sagt. Der Satz stimmt. Aber er ist falsch.

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