Musik-Blogs aktuell – Abgänge und Zugänge
Blogs kommen und gehen. Auch in einer Zeit, in der man eigentlich die Hoch-Zeit dieser Spielart des Netzes als vorbei wähnt. 2002 bis 2007 war die Deutschland, bevor die Kommerzialisierung…
Blogs kommen und gehen. Auch in einer Zeit, in der man eigentlich die Hoch-Zeit dieser Spielart des Netzes als vorbei wähnt. 2002 bis 2007 war die Deutschland, bevor die Kommerzialisierung…
Wir haben hier ja vor einiger Zeit klar gestellt, dass es möglich und auch erwünscht ist, aus unseren Publikationen bei der nmz zu zitieren. Ebenso halten wir es mit den…
In Spanien steht ein Gesetz vor seiner Verabschiedung, das schon das Linksetzen auf externe Quellen mit einer Gebühr verbinden will. Das berichten mehrere Quellen (hier die taz). Im letzten Jahr hat die Regierung, noch vor der Wahl ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Danach dürfen in Suchmaschinen nur noch kleinste Ausschnitte von Texten angezeigt werden, auf die verlinkt wird. Das wurde angeblich zum Schutz der Presseverlage eingeführt. Wir haben darüber in der nmz berichtet (Droge LSR).
Bald danach haben auch wir Mail von Google erhalten. Dort konnte man sich dafür oder dagegen entscheiden, ob Google denn solche Ergebnisse von der nmz weiter einblenden dürfe, aber ohne dafür eine Gebühr zu bezahlen. Wir haben uns dafür entschieden, dass Google dies weiter tun darf.
Mit den nachfolgenden Zeilen geben wir ein paar Hinweise zu den Bereichen Links, Zitate und Fotos; wie man sie nutzen darf oder soll und wo man etwas aufpassen sollte, damit es nicht zu Problemen kommt.
Und, um es klar zu stellen, es dürfen auch alle anderen Links auf die Website der nmz setzen.
Wie immer man zu Gergiev stehen mag, hier gibt es nicht viel zu deuteln. Aufzeichnung des Brahms'schen Requiems beim Gedenkkonzert des BR zur Ehren Lorin Maazels. Zu erinnern ist aber…
Seit geraumer Zeit wird über ein „Recht auf Vergessen“ in Sachen Internet diskutiert. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Nach dieser Entscheidung soll es die Möglichkeit geben für Menschen, bestimmte Informationen nicht über eine Suchmaschine wie Google auffindbar zu machen.
Dabei werden nicht die Originaldaten verändert, sondern nur die Möglichkeit, diese Daten über eine Suchmaschine zu erschließen. Ein Recht auf Veränderung der Originaldaten wurde damit nicht eingeschlossen. Im Gegenteil, Gerichte haben solch ein Recht bislang verneint.
Im Alltag bei nmz-online kommt es auch gelegentlich vor, dass Menschen wünschen, ihre Spuren in der Musik-, Kultur- und Lebensgeschichte zu löschen.