Das Leben ändern, nicht die Kunst
Bei Edgar Wind und bei Adorno habe ich einige andere Einsichten gewonnen.In dem Kapitel über ästhetische Partizipation stellt Wind fest, dass Kunst und Leben sich auseinanderentwickelt hätten. Die Kunst sei…
Bei Edgar Wind und bei Adorno habe ich einige andere Einsichten gewonnen.In dem Kapitel über ästhetische Partizipation stellt Wind fest, dass Kunst und Leben sich auseinanderentwickelt hätten. Die Kunst sei…
Ich habe den Hinweis bei Nerdcore gesehen. Der Brief der der Musikindustrie ist ausgeliefert worden.
“Das Herunterladen von Computern …” – da hat der Redenschreiber gepatzt.
“Barrieren aufbauen” – das ist wichtig, denn nur wo Barrieren sind, wachsen schließlich auch die Motivationen zur Entwicklung.
Irgendwie ist diese ganze Entwicklung in der Urheberrechtsgesetzgebung nicht mehr mein Thema. Dennoch scheint es doch nötig, ab und zu ein paar Bemerkungen dazu zu machen.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist gerade am letzten Freitag in dritter Lesung die Umsetzung einer EU-Richlinie verabschiedet worden. Danach sollen Abmahngebühren im Fall von bei Urheberrechtsvergehen gedeckelt werden. Das meint, es gibt da eine Obergrenze für derartige Gebühren und die liegt bei 100 Euro, in einer früheren Version des Gesetzesentwurfs waren (nur) 50 Euro vorgesehen.
Anwälte können in einfach gelagerten Fällen erstmaliger privater Rechtsverletzung nur noch einen Betrag von 100 Euro ansetzen. Gleichzeitig stellt die Begründung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nun klar, in welchen konkreten Fällen eine einfach gelagerte Rechtsverletzung anzunehmen ist.
Quelle: KIZ
Heißt das also, Freude zeigen?
Ja und Nein. Diese Deckelung greift nur im Fall eines Verstoßes im nicht gewerblichen Ausmaß (zuvor geschäftlichen Umfang). Das ist, wie ich jetzt weiß, ein feiner Unterschied, der ums Ganze geht. Also im Zentrum steht nicht in erster Linie das Vorhaben, mit diesen Verstößen ein Geschäft zu machen, sondern so zu handeln, als täte man das gewerbsmäßig. Und das gibt schön was her für Interpretationen des Sachverhalts. Man meint, das allerdings im Griff zu haben.
Das bedeutet, dass dieser Anspruch auch für den Bereich der illegalen Tauschbörsen Anwendung findet, der ansonsten außen vor geblieben wären, da grundsätzlich ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird. Gleichzeitig ist das gewerbliche Ausmaß im Gesetz näher definiert worden. Damit wird klargestellt, dass die Gewerblichkeit nicht nur ein quantitatives Element hat, sondern auch auf die Intensität und Qualität der Schädigung abstellt. Wenn also eine Person ein komplettes Musikalbum oder einen Film vor oder kurz nach seiner Veröffentlichung zum Download bereitstellt, greift der Auskunftsanspruch auch.
Quelle: KIZ
An sich ist dies jetzt eine gute Sache, weil man hoffen darf, dass nicht mehr von Pornofilmen bis zu Konzertmitschnitten alles über einen Kamm geschoren wird und die Staatsanwaltschaften nicht solchen Sachen zugeballert werden. Was der Musikindustrie Recht war, war es am Ende auch dem schnödesten Filmverleiher. Allerdings sollte man auch die simple Tatsache nicht verschweigen, dass fast überall ein eventuell notwendiger Lizenzerwerb fehlte. Das was nach geltenden Vorschriften normalerweise eben nicht okay von diesen Nutzern.
Aber das alles ging nicht, ohne zugleich eine Kröte schlucken zu müssen. Der Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern soll, so habe ich es verstanden, nicht mehr nur über den Weg einer Strafanzeige funktionieren.
Das hat immer die zwei Seiten. Da stehen Datenschutz und Überforderung von Staatsanwaltschaft gegen Ahndung von Delikten, die das Urheberrecht eben so definiert hat.
Äußerst unzufrieden zeigt sich die neuerdings zu “der” Urhebergewerkschaft sich selbst hochstilisierende Vereinigung ver.di:
Mit solchen “Verschlimmbesserungen” würde man dem Ziel und dem Auftrag, der sich aus der EU-Richtlinie ergibt, nicht gerecht, kritisiert die Urhebergewerkschaft. “Nach dem Gesetzentwurf lohnt sich Diebstahl geistigen Eigentums wieder”, sagte der ver.di-Vize. Denn wer dabei ertappt würde, zahle lediglich den regulären Preis. Nicht aufgedeckte Rechtsverletzungen seien gratis. Ignoriert würde die alte Forderung von Urheberorganisationen, bei Verletzungen mehr als nur die übliche Lizenzgebühr als Entschädigung vorzusehen.
Newsletter von ver.di vom 10. April 2008
Und sie greift danach sogleich ins Klo, wenn sie plötzlich gegen unterschiedliche Formen des Datenschutzes anhand der Politiker so vorgeht:
“Jetzt entdeckt”, so Werneke, “sogar mancher Oppositionspolitiker, der noch für den großen Lauschangriff gestimmt hat, den Datenschutz wieder.” Einen Auskunftsanspruch gegen die Dienstanbieter im Internet soll es nur unter engen Voraussetzungen geben. Dass damit Rechtsverletzungen im Internet weithin sanktionslos bleiben, sei sicher kein Beitrag zum verbesserten Schutz des geistigen Eigentums, heißt es bei ver.di.
Newsletter von ver.di vom 10. April 2008
Will ver.di also im Kern den Lauschangriff auf dem Weg des Urheberschutzes legitimieren, denn das heißt es ja umgekehrt proportional gesehen.
Unglücklich scheint auch der Verband der Musikindustrie zu sein. Da bei wird eigentlich nur alles besser:
Stellvertretend für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), erklärte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie: „Urheber, Künstler und ihre Verwerter müssen von ihren Leistungen leben können. Wenn eine Dose Cola im Supermarkt mehr juristischen Schutz genießt als Musikalben, Spielfilme, Hörbücher oder Computerspiele im Internet, wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen.“
Pressemitteilung des Bundesverbandes der Musikindustrie
Damit malt er den Teufel an die Wand, nagelt aber vergeblich nur einen weiteren Pudding an selbige. Aber auch hier beginnt natürlich der Kampf um die Deutungshoheit. Dose Cola gegen Schnappi? Oder Schnappi gegen Brahms? Oder, wäre zu fragen, wie lange müssen Urheber von ihren Leistungen auch noch nach ihrem Ableben leben können. Man sollte diese unsinnigen Vergleiche alle einmal zum Orkus hinauswerfen. Es geht nicht um Eigentum wie ein Haus oder wie eine Dose Cola oder wie ein paar Noten, gedruckt auf Papier. Wer sich in diese Vergleiche begibt, wird darin wie in einer Mausefalle das Genick sich brechen.
PS: Es macht kein Vergnügen, dieses Thema.
(mehr …)
Der Bundesverband Musikindustrie unterstützt die Initiative eines EU-Kommissars McCreevy. Der will die Schutzfristen für Künstler von derzeit 50 Jahren auf 95 Jahre hinaufsetzen. Es gäbe keine vernünftigen Gründe gegen eine…
Sind sie Klempner oder Künstler, was machen sie überhaupt, welchen Sinn hat das eigentlich. Darüber gibt taktlos in der 85. Ausgabe durchaus ein paar Antworten. Die gute Pepa hat gestern dankenswerterweise darauf hingewiesen. Zu Gast waren Manfred Trojahn (siehe Foddo), Georg Hajdu und Jörn Arnecke, der jüngste im Bunde.

Na, nee, das ist nicht zum Nasenrümpfen. Im Gegenteil, Trojahn bezeichnete das Studium der Komposition als Weg zum freien Fall. Man wird nicht wissen, was daraus wird. Der Arbeitsmarkt jedenfalls wird nicht auf einen mit offenen Armen warten. Ich selbst habe auch einen kleinen Beitrag verfasst, der dieses mal gar nicht so lustig werden wollte, nur etwas merkwürdig — auch zum Anhören als RealAudio.
Musik: Klarenz Barlow: Im Januar am Nil
Zitator: Komponisten sind schöpferisch tätige Musiker, die Musikstücke verschiedenster Art produzieren, indem sie diese aus einzelnen Tönen zusammensetzen – daher auch Tonsetzer genannt – und in Notenmanuskripten festhalten.
Autor: So fasst es die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen der Agentur für Arbeit zusammen. Folgt man ihrer Statistik, gibt es in Deutschland etwa 21.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Komponisten, die mit ihrer Arbeit Geld verdienen und vermutlich weitere 20.000 Komponisten, die so zum Spaß Musik machen. Deutschland ist damit ein echtes Komponistenland. Auf 2.000 Bürger dieses Landes kommt demnach etwa ein Komponist. Wenn es so viele Komponisten gibt, dann muss man wohl konstatieren, dass es sich beim Komponieren um eine gesellschaftlich anerkannte und lohnende Tätigkeit handelt.
Zitator: Die Werke großer Komponisten prägen entscheidend unser kulturelles Selbstverständnis. Bedeutende Kompositionen sind immer Ergebnis eines Ringens des Komponisten mit dem Material und dem eigenen Ausdruckswillen.
Autor: Wenn also ihr Sohn oder ihre Tochter einmal sagen sollte, er oder sie habe den Berufswunsch Komponist, dann ist das kein Grund für Traurigkeit sondern zur Freude. Ein guter Komponist ist ein guter Diener der Gesellschaft.
Musik: Beethoven, Sinfonie Nr. 2, erster Satz, Anfang
Sprecher: Gleichwohl sind auf der anderen Seite die Zahlen für Komponisten der sogenannten E-Musik bedrückend. Der Komponistenreport für Österreich sagt beispielsweise aus, dass nur ganze vier Prozent aller Komponisten zu einhundert Prozent vom Komponieren leben können. Nur zwei bis drei Komponisten in Österreich kommen auf Tantiemeneinnahmen im Monat von etwa 600 Euro. Insofern kann man durchaus sagen, Komponist im Bereich der E-Musik zu sein, ist alles andere denn lohnend. Die Konkurrenz ist groß, die Einkünfte sind ungewiss. Die Arbeitslosenquote von Komponisten allerdings liegt mit circa 10 Prozent im allgemeinen Durchschnitt und ist seit einigen Jahren leicht rückläufig. Außerdem gilt unvermindert der Ratschlag der Bundesagentur für Arbeit:
Zitator: Nicht jeder Komponist muss ein musikalisches Genie sein. Neben der so genannten ernsten Musik bietet die Unterhaltungsmusik kompositorische Möglichkeiten. Ein neues Betätigungsfeld ist die elektronische Komposition. Großen Raum nimmt mittlerweile auch die Medienmusik ein.
Musik: Was anderes
Die drei Gäste waren ganz prima wie auch der Moderator. Georg Hajdu kannte ich bisher kaum, er war aber überaus sympathisch. Auch interessant aber ist, wie wenig man sich untereinander (unter Komponisten) kannte. Plötzlich tun sich dann Interessenüberschneidungen auf. Und auch das ist das schöne von taktlos, es verknüpfen sich Leute, die sonst nicht so einfach zueinanderkämen. Ein weiteres interessantes Phänomen: Dass die Generationen irgendwie doch anders ticken; und zwar nicht unerheblich. Ob es sich um das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler oder um das Verständnis von Oper dreht. Ein schöner Abend. Dankbar fällt man ins Bett.

Eigene Konzertreihe im Konzerthaus, Ideen zur Hochschulausbildung: das Vogler Quartett setzt AkzenteAls sich die Musik-Biennale 1999 um die Musik der 80er Jahre bemüht hat, lag es auf der Hand, auch…