Kunsthandel

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    Kunsthandel, der Handelt mit Gegenständen, denen Kunstcharakter durch Setzung zugesprochen wird. Handelt dem entsprechend theoretisch mit allem; auch mit Gegenständen, denen ausdrücklich kein Kunstcharakter zugesprochen wird, wenn damit die Zuweisung der Abweisung des Kunstzuspruchs bestimmt Bezug nimmt. Abzugrenzen von Händelsware.

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