Telemediengesetz

  • Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt eigentlich, dass er sich für Dinge verantwortlich zeigen soll, die im allgemeinen Veröffentlichungsleben keine große Rolle spielen. Er hat Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsbedürfnisse zu berücksichtigen. Er soll dabei einigermaßen neutral sein, was nicht heißt, es möge nicht Position beziehen. Aber er soll soweit wie möglich staatsfern operieren und überparteilich sein.…

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