20. Mai 2024 Die Masse lebt

Hoffnung für die SPD

Rettung naht für die SPD:
Art. 115h
(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. …
(2) …
(3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.

Ist nicht das Leben, ist nicht der Zustand des Moments ein permanenter Verteidigungsfall. Wenn man so das Grundgesetz durchschaut, dann finden sich überall starke Worte und in Absatz Zwo die unnachahmliche Aushebelung durch Formulierungen wie beispielweise (selbst zu ergänzen):
Art. 2: (2) … In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art. 4: (2) … Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Art. 8: (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Art. 10: (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Art. 11: (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, …

Noch steht in Art. 12:
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Was ja auch schon ein Klopper ist übrigens. Aber die Entwicklungen nach Hartz IV etc. pp.?

Achso, ja, zurück zur SPD und der Bundesregierung. Wenn mich nicht alles täuscht, dann befinden wir uns doch unter dem Angriff von Terroristen und Islamisten. Was ist es denn anders, dass man das nicht als Verteidigungsfall deklariert? Denn die das nähere erklärenden Bundesgesetze undsoweiter machen doch genau dies zur Grundlage. Sicherheit geht vor Freiheit. Übrigens auch so ein Satz, mit dem man in Zeiten des kalten Krieges ja keine Schnitte machen konnte. I remember dis genau. Hey, wir hier im Westen haben doch die „Freiheit“, die da hinterm Zaun sind die armen Schweine mit ohne Reisefreizügigkeit und einem Staatssicherheitsdienst, den sich heute hier mancher gerne herüberwünschte. Ach ja. Rettung für die SPD naht.

Rettung naht für die SPD:
Art. 115h
(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. …
(2) …
(3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.

Ist nicht das Leben, ist nicht der Zustand des Moments ein permanenter Verteidigungsfall. Wenn man so das Grundgesetz durchschaut, dann finden sich überall starke Worte und in Absatz Zwo die unnachahmliche Aushebelung durch Formulierungen wie beispielweise (selbst zu ergänzen):
Art. 2: (2) … In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art. 4: (2) … Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Art. 8: (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Art. 10: (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Art. 11: (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, …

Noch steht in Art. 12:
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Was ja auch schon ein Klopper ist übrigens. Aber die Entwicklungen nach Hartz IV etc. pp.?

Achso, ja, zurück zur SPD und der Bundesregierung. Wenn mich nicht alles täuscht, dann befinden wir uns doch unter dem Angriff von Terroristen und Islamisten. Was ist es denn anders, dass man das nicht als Verteidigungsfall deklariert? Denn die das nähere erklärenden Bundesgesetze undsoweiter machen doch genau dies zur Grundlage. Sicherheit geht vor Freiheit. Übrigens auch so ein Satz, mit dem man in Zeiten des kalten Krieges ja keine Schnitte machen konnte. I remember dis genau. Hey, wir hier im Westen haben doch die „Freiheit“, die da hinterm Zaun sind die armen Schweine mit ohne Reisefreizügigkeit und einem Staatssicherheitsdienst, den sich heute hier mancher gerne herüberwünschte. Ach ja. Rettung für die SPD naht.

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