Stimmt so

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Der bürgerliche Zustand also, bloß als rechtlicher Zustand betrachtet, ist auf folgende Prinzipien a priori gegründet:1. Die Freiheit jedes Gliedes der Sozietät, als Menschen.
2. Die Gleichheit desselben mit jedem anderen, als Untertan.
3. Die Selbständigkeit jedes Gliedes eines gemeinen Wesens, als Bürgers.

[Immanuel Kant1Immanuel Kant: Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis. DB Sonderband: Kant: Werke, S. 3495 (vgl. Kant-W Bd. 11, S. 145)]

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Fussnoten:

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    Immanuel Kant: Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis. DB Sonderband: Kant: Werke, S. 3495 (vgl. Kant-W Bd. 11, S. 145)

huflaikhan

Musikwissenschaftler, Ideologiekritiker seit 1964.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. stefanolix

    Und damit geht

    Und damit geht es weiter:

    Diese Principien sind nicht sowohl Gesetze, die der schon errichtete Staat giebt, sondern nach denen allein eine Staatserrichtung reinen Vernunftprincipien des äußeren Menschenrechts überhaupt gemäß möglich ist.

    [Quelle]

    In den folgenden Abschnitten, in denen es dann um Freiheit, Gleichheit und Selbständigkeit geht, kann man Kant gleichsam beim Denken zuhören. Danke für den Hinweis.

     

     

  2. huflaikhan

    Ja, und es geht noch viel

    Ja, und es geht noch viel besser weiter, ein großartiger Text, dessen Aktualität nie zu enden scheint.

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