Ideenverkäufer

Alexis des Tocqueville, der große französische Soziologe, schrieb in den 40er Jahren des 19. Jarhunderts ein faszinierendes Buch „Über die Demokratie in Amerika“. In einem Abschnitt geht es um die gerade entstehende Literaturindustrie. Unter anderem heißt es dort: „Die demokratischen Literaturen wimmeln immer von diesen Autoren, die die Literatur nur als Geschäft betrachten und wenn auch unter ihnen einige große Schriftsteller sein mögen, zählt man doch Tausende von Ideenverkäufern.“ Was in der Literatur festgestellt wurde, gilt noch viel mehr für die Musik der Gegenwart. Schaut man sich einmal an, was heute so alles unter Musik läuft, so findet man fast nur Geschäftsmusik.

Dass Musik allein im Sinne des Warenbegriffs verstanden wird, ist zwar nichts neues. Relativ neu ist jedoch, dass grundsätzlich Ware vor Ästehtik geht und in öffentlichen Debatten zum common sense geworden ist. Das dies auch eine demokratisch legitimierte Form des Kultur-Krieges ist, zeigt sich schon in der Bezeichnung der Hörer, die man ins Visier nimmt: Man bezeichnet sie schlicht als „Zielgruppen“. Man trifft sie über die zeitgeistgeschulten Ohren an der Geldbörse. Und damit schließt sich der Kreis. Musik wird zur tönend bewegten Form von geldwertem Kapital. So haben Karl Marx und Friedrich Engels doch noch verspätet und unverhofft Recht bekommen: Das Sein bestimmt das Bewusstsein. In dieser Lage Initiativen über den Wert der Kreativität zu arrangieren, muss auf die Zielgruppen wie ein schlechter protestantischer Witz aus den Moralkellern der Musikindustrie wirken – nämlich unglaubwürdig und weltfremd. Wo das Geld regiert ist kein Platz für Kreativität.

cluster

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taktlos 65 – geist ist geil – martin hufner 2.5.2003

Musik: Conlon Nancarrow: Player Piano Study No.11 (T 8, Anfang)

Autor: Der gesellschaftliche Umgang mit „geistigem Eigentum“ ist kein Problem der Gegenwart. Bereits 1974 wird im Nachwort eines Nachdrucks des Buches „Anti-Ödipus“ erklärt, warum man sich entschlossen habe, „Geist geil“ zu finden und billige Nachdrucke von teuren Verlagsobjekten herzustellen. Unter der Überschrift „Schizophrenie im Kapitalismus oder Die Logik des Kapitals“ kann man da lesen:

Zitatsprecher: „Das Problem: Manche Bücher können wegen eines sehr hohen Preises nur von einer sehr kleinen Leserschaft erworben werden. Dadurch können Werke die für bestimmte Wissenschaftsbereiche und/oder auch gesamtgesellschaftlich relevant sind, einer breiteren (wissenschaftlichen) Diskussion entzogen werden. … diesen Büchern ist eines gemeinsam, sie sind (oder waren) als ,sozialisierte Drucke’ (mitunter auch ‘Raubdrucke’ genannt) erhältlich, die Mechanismen monopolistischer Verwertung geistiger Produktion wurden durchbrochen und zumindest ansatzweise eine zwar partiell illegale, nichtsdestoweniger aber legitime Befriedigung von Informations-, Agitations- und Bildungsbedürfnissen sichergestellt.“

Autor: Das war 1974 und die Argumentation noch werthaltig. Es ging um die Ermöglichung eines allgemeinen und nicht zu kostspieligen Zugangs zu Bildungsgütern. Kreativität ist so gesehen schon etwas wert, jedoch nur dann, wenn sie nicht einer Bildungs- und Wissenselite vorbehalten bleibt.

Die heutige Praxis sieht ganz anders aus. Die Konstruktion des Gutes „Geistiges Eigentum“ wird von einigen Ignoranten komplett als Schmarotzertum abserviert, andere denken, dass ohne den strafbewährten Schutz der Verwertungsmechanismen die komplette Wissensgesellschaft und der Kunstbetrieb zusammenbrechen werde. Dies- und jenseits dieser beiden extremen Vorstellungen hat sich allerdings eine dritte, neue herausgebildet, die wieder an die Ideen der siebziger Jahre anknüpft – Open Source – Public Domain – Creative Commons: Wissen und Kunst werden hier als Güter angesehen, die frei tauschbar und zugänglich sein müssen. Im emphatischen Sinn ist Kreativität nach dieser Auffassung nur dann werthaltig, wenn sie sich in alle Richtungen entfalten kann: ob bei der Entwicklung einer Software, eines Medikamentes, einer philosophischen Theorie oder der Herstellung einer Komposition. Die Philosophie fasst dies unter dem Begriff des gerechten Tausches zusammen. Dazu aber bedarf es des Schutzes und des Engagements der Gesellschaft als Ganzer. Diesen Schutz an das Strafrecht und die Polizei abzugeben ist zwar enorm praktisch, aber billiger ist es für die Gesellschaft auch nicht. Auch die Polizei kommt ja nicht aus der Steckdose.

Musik: Conlon Nancarrow: Player Piano Study No.11 (T 8, Anfang)

Autor: Leider findet sich in der Bugwelle der Idee des öffentlichen Gemeinguts eine nicht geringe Anzahl von Trittbrettfahrern, die die öffentliche Diskussion durch einen hirnlosen Dogmatismus unterlaufen; und allen Ernstes meinen, man könne geistiges Eigentum beliebig enteignen wie es einem gerade passt. Dieses Verhalten ist nicht mehr politisch-gesellschaftlich motiviert sondern bloßer Hedonismus.

Doch auch die Gegenseite verbündet sich mit den falschen Freunden. Und das ist etwas, was einen an der Initiative „Wert der Kreativität“ unter dem Dach des Deutschen Kulturrates ärgern muss. Man positioniert sich hier „nur“ gegen die Kostenlos-Gesellschaft, ohne ein Wort darüber zu verlieren, wozu denn Kreativität dient und wem sie zugute kommt. Kreativität wird zu einer rein privatistischen, bloß persönlichen Leistung entwertet, die sich wie jede andere Ware oder Dienstleistung verhält. Das sieht man zum Beispiel an der Wahl der Partner dieser Initiative: die GEMA, der Bundesverband der phonographischen Industrie, die deutsche Phonoakademie, der deutsche Musikverlegerverband. Das sind also drei Industrieverbände und ein Inkassounternehmen. Und die haben es im Prinzip nur mit der Verwaltung von Geist und dessen Verkäuflichkeit zu tun. Kreativität ist für diese Organisationen nun wirklich nicht die Basis der Gesellschaft sondern nur die Grundlage ihres Geschäfts. Es handelt sich somit im Prinzip um eine Geldwäsche von Geist.

Wenn tatsächlich Kreativität und nicht monetäres Gewinnbestreben die Basis unserer Gesellschaft wäre, hätten wir tatsächlich eine bessere und liebenswertere. Der Deutsche Kulturrat laboriert mit seiner Initiative deshalb bloß an einem Oberflächenphänomen herum, wo es eigentlich gälte, die Gesellschaft als Ganze ins Visier zu nehmen. „Keine Emanzipation ohne die der Gesellschaft“ hat schon Adorno im amerikanischen Exil geschrieben. Heute denkt man lieber in kleiner Münze, aber vor allem eben mit Silberlingen. Und so muss man dem Deutschen Kulturrat entgegen halten …

Musik: Kinderzimmer Productions, Das Gegenteil von gut (ab 1:43/44 „Vielen Dank für Deine Tips, Du meinst es gut wie mir scheint, doch das Gegenteil von Gut ist gut gemeint.“)

taktlos

taktlos ist eine sendung des bayerischen rundfunks und der neuen musikzeitung
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1967 – György Ligeti: Lontano für großes Orchester

Es nimmt seinen Ausgang, sehr leise (vierfaches piano) auf dem eingestrichenen as einer Flöte und des gleichen Tones in einem Violoncello. Aus diesem Ton heraus entwickelt sich ein Musikstück, das sich wie ein Körper aus Klang im Ton- und Klangraum des Orchesters ausformt. Ligeti setzt das komplette Orchester solistisch ein und führt in der Regel die Stimmen so, dass wie in einem Kanon Stimmen nacheinander einsetzen und sich Schritt für Schritt, wie bei verschlungenen Fäden, folgen.

Dabei sind die Tonschritte in diesem Stück meistens sehr klein und die Kanonstimmen setzen in der Regel nicht auf dem „guten“ Taktteil ein. Vielmehr sind die Kanoneinsätze sozusagen jeweils zwischen der Zeit, zwischen die „Zähl“-Zeit gesetzt – die Zeit scheint irgendwie zu schweben. Die Musik nimmt die Hörenden auf dieses Weise ganz einfach an jeder Stelle des Stückes mit. Es breitet sich eine Art Klangebene aus, die dann gelegentlich durch kleine und größere musikalische Eruptionen innerhalb des Orchestersklangs modelliert wird. Gerade am Anfang von „Lontano“ kann das wirken, wie bei einer Zellteilung, die gelegentlich ein explosives Tempo annimmt. Plötzlich bekommt die Ziellosigkeit des Klangbildes eine eindeutige Richtung und damit das Stück selbst eine deutlich nachhörbare Klangform. Die Einzelstimmen sind im Übrigen genau phrasiert: Am Anfang des Stücks zum Beispiel aus dem vierfachen piano kommt ein crescendo zum einfachen piano und zurück bis zum Verlöschen des Tones (morendo). Dadurch entsteht ein ganz feines Ton-Gewebe, vergleichbar dem Vorgang des Knüpfens eines Netzes oder des Verwebens eines Teppichs aus kürzeren und längeren Fäden. Wenn man dann so einen kanonischen Prozess mit weiteren kanonischen Prozessen überlagert, verschiedene Tonlagen, verschiedene Instrumentengruppen wählt und diese in mit unterschiedlichen Lautstärke- (zum Beispiel einem „crescendo“-Prozess) und Artikulationsweisen (zum Beispiel Tremolo) versieht, dann kann aus einem Ton eine riesige, vielfarbig-schillernde Klangskulptur entstehen: Eine vage Klangskulptur aus Fäden unterschiedlicher Stärke und Farbe, deren Gesamtbild bald schärfer, bald unschärfer zu hören ist.

Darüber, oder davor, zumindest aber in der Summe ist diese Klangskulptur im Zeitverlauf formal sehr klar konturiert. Es gibt gewissermaßen musikalische Knoten, die man in „Lontano“ als Zieltöne oder -klänge hören kann. Man hört am Anfang wie sich ein Ton ausbreitet und im Tonraum auffächert. Dieser Fächer wird dann langsam wieder zugeklappt und endet auf einem hohen Ton, dem dreigestrichenen c. Danach kommt ein Passage, wo der Klang wie zerrissen wirkt: Ganz hohe Töne und ganz tiefe Töne, getrennt über sieben Oktaven. Übrig bleibt ein hoher, spitzer Klang und ein ganz tiefer zusätzlicher Ton (zusammen ein 10-Ton-Klang), in den jetzt die zwei übrig gebliebenen Töne wie bei einem Puzzlestein einhaken. Diese zwei Töne verteilt über mehrere Tonlagen, die dem 10-tönigen Klang zuvor quasi gefehlt haben, um ein 12-Ton-Klang zu werden, sind Ausgang für eine Teil der Komposition, der wie rückwärts zum Anfang komponiert erscheint, jedoch viel länger dauert. Jetzt fächert sich die Musik viel schneller und breiter auf. Über einen 23-stimmigen Kanon mit absteigender Tonfolge wird der Fächer mit kleinen Tremoloausbrüchen bis auf einen tiefen Ton (f) geschlossen. Da scheint die Zeit still zu stehen, wenn dieser Ton durch Streicherflageoletts auf den Tönen g und d ergänzt wird. Unmittelbar anschließend erklingt dann wieder eine Phase, in der das Orchester sich im Klang weit auffaltet, wobei man die „Fädenanfänge“ sehr deutlich wahrnehmen kann. Auf ein Mal fühlt man sich wieder in der Zeit. Zunächst in den tiefen Tönen und schließlich in einer Spiegelung der Töne in den oberen Registern. An dieser Stelle erzeugt Ligeti einen Effekt von Perspektive, von „Hinten“ und „Vorne“, von „Dunkel“ und „Helle“. Von hier an streben die meisten Stimmen auf einen hohen Ton (viergestrichenes dis) in großer Lautstärke zu, der zugleich plötzlich und langsam ausdünnt, weil unter dem „dis“ ein musikalische Raunen in den tiefen Registern stets präsent blieb. Danach scheint es, als habe dieser Ton eine Art Klangspur hinterlassen, die das Stück schließlich im tiefen Register mit einem langen decrescendo ins Unhörbare enden lässt. Über dem vorletzten Takt steht „senza tempo“ und dauert zehn bis zwanzig Sekunden. Der letzte Takt schließlich ist eine Generalpause: Kein Ton als Ton, Raum für das Nachhören, für das Anspitzen der Ohren in die musikalische Raumtiefe hinein. Diese Musik ist jetzt ganz entschwunden, fort. Das aus dem Italienischen stammende Wort „Lontano“ bedeutet in etwa „entfernt“, „weit weg“, „in der Ferne“. Und irgendwie klingt diese Musik auch ungenau, verschwommen, wenngleich man an einigen Stellen schärfere Konturen erhören kann, so als ob diese Musik näher an die Ohren der Hörer heranrückt.

Was sich hier lesen mag wie eine technische Beschreibung musikalischer Vorgänge ist jedoch im klingenden Resultat eine hochexpressive Musik. Sie fußt aber nicht mehr auf musikalischen Themen oder Motiven und deren Verarbeitung, wie sie in der Tradition der europäischen Musik bis weit ins 20. Jahrhundert typisch ist. Die formale „Geschichte“ des Stückes setzt sich zusammen aus lauter kleinen expressiv-musikalischen Partikeln, die bisweilen von Ligeti weit ausgedehnt werden und in der Summe diesen musik-skulpturartigen Charakter ausbilden. Aber „Lontano“ ist kein Glasperlenspiel mit Tönen oder Klängen. Während man sich in weiten Teilen der musikalischen Avantgarde in den 50er Jahren von einer „Ausdrucksmusik“ verabschiedete, ausdrücklich eine Musik „großer Gefühle“ vermeiden wollte, stehen die Komponisten in den 60er Jahren eher wieder vor der Fragestellung, wie Ausdruck möglich wird, jedoch so, dass man nicht in ein Pathos bekannter Gesten verfällt. Eine Antwort hierauf hat György Ligeti mit „Lontano“ komponiert. Auf der einen Seite ist dieses Stück technisch mit einem extrem hohen musikalischen Abstraktionsniveau komponiert. Auf der anderen Seite ist „Lontano“ mit einem hörenden Gespür für eine Ausdruck geschrieben, der gleichwohl nicht verbalisierbar ist. Damit ist Ligeti zweierlei gelungen: „Nichts“ und gleichzeitig „Etwas“ zu sagen. Man kann diese Sprache weder in die menschliche Wörtersprache zurückübersetzen, denn es ist Musik; aber diese Musik ist in der Lage sehr viel Gehör und irgendwie auch „Mitgefühl“ erzeugen, ohne dass man genau zu sagen wüsste, was dieses „Etwas“ eigentlich ist.

Martin Hufner

Programmhefttext für eine Konzert des philharmonischen Staatsorchesters Hamburg
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Logo für de.rec.musik.klassik

Die Newsgroup de.rec.musik.klassik hat ein kleines Logo von mir geschenkt bekommen. Die aktuelle Adresse ist: www.drmk-faq.de

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Datenschutz und Bequemlichkeit

Zwielspältig sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte die Situation zwischen Schutzinteressen der Bürger und der Verfolgungschance von Staats wegen. “Der Bürger müsse sich fragen, wie gläsern er um seiner Bequemlichkeit wegen werden wolle.” Nachfoilgend die Mitteilung des Informationsservices “Heute im Bundestag”:


***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****

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Berlin: Fr, 09.05.2003 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr (098)

Inneres/Unterrichtung

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: ZWIESPÄLTIGE BILANZ FÜR 2001 UND 2002

Berlin: (hib/OHO) Eine “zwiespältige Bilanz” hat der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2001 und 2002 (15/888) gezogen. Er begrüßt ein wachsendes Gespür für die Belange des Datenschutzes, ist jedoch gleichzeitig der Ansicht, dem Datenschutz werde nicht der gebührende Stellenwert eingeräumt.

Schuld seien stetig wiederholte Missverständnisse und Vorurteile in der öffentlichen Diskussion, wonach Sicherheit und Datenschutz sich zwangsläufig widersprechen. Zwar seien einige Kritikpunkte des letzten Berichtes inzwischen umgesetzt oder “einer Lösung nähergebracht” worden, andere aber wiederholt vernachlässigt worden.

Mehrfach erfolglos habe der Bundestag die Regierung aufgefordert, den Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes vorzulegen. Einer gesetzlichen Regelung bedürfe es auch zur Aufnahme und Verbreitung personenbezogener Bilddaten.

“Mit großer Sorge” erfüllt den Beauftragten der weitere deutliche Anstieg von Telefonüberwachungen in Deutschland, ohne das es dafür eine “nachvollziehbare, befriedigende Erklärung” gebe. Gewarnt wird vor einer “schleichenden und sich fast unbemerkt entwickelnden Überwachungskultur”.

Stellung bezieht der Datenschutzbeauftragte im weiteren zur Thematik transparenter werdender Finanzmärkte, weist auf Probleme durch die verbesserten Möglichkeiten elektronischer Kommunikation hin und hinterfragt die Zulässigkeit von Genomanalysen zu unterschiedlichen Zwecken.

Fraglich sei, wie viele Informationen Krankenkassen über Pflegebedürftige erlangen dürfen und gewürdigt wird ein verbesserter Opferschutz bei der Veröffentlichung von Stasi-Unterlagen.

Der Terroranschlag vom 11. September 2001 und die daraus resultierenden Bemühungen, die innere Sicherheit zu verbessern, haben laut Bericht “Recht und Praxis des Datenschutzes nachhaltig beeinflusst”. Positiv sei die Befristung neuer Zugriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden und deren Erfolgskontrolle, in Frage gestellt wird aber die Wirksamkeit der Rasterfahndung und kritisiert, dass Datenlöschungen erst ab Frühjahr 2003 vorgenommen wurden. Strikt beachtet werden müsse auch der gesetzliche Grundsatz von Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche.

Die Gesetze führten zu einer sehr weit gehenden Transparenz des Finanzmarktes und des Anlageverhaltens jeden Bürgers und bedrohten so das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Zu begrüßen seien zwar verbesserte Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation im amtlichen Schriftverkehr und zwischen Bürger und Verwaltung,

hinzuweisen sei aber auch hier auf datenschutzrechtliche Probleme. Der Bürger müsse sich fragen, wie gläsern er um seiner Bequemlichkeit wegen werden wolle. Nicht ohne Probleme seien mögliche Neuerungen im Gesundheitswesen wie die elektronische Gesundheits- oder Patientenkarte.

Am Ende müssten Lösungen gefunden werden, die dem Bürger absolut transparent seien, damit er “Herr seiner Daten” bleibe.
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Thomas Rosenlöcher: Ostgezeter

Ein Buch, dass anlässlich von 40 Jahren edition suhrkamp neu aufgelegt worden ist. “Beiträge zur Schimpfkultur” heißt es im Untertitel. Rosenlöcher hat dazu einige Texte verfasst, die im Detail urkomisch…

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Joanna MacGregor: Play

Joanna McGregorUrsprünglich 2001 bei SoundCircus erschienen, jetzt auch bei Enja wiederaufgelegt. Die Pianistin Joanna MacGregor spielt sich durch die Musikgeschichte. Von William Byrd bis zur sich selbst. Mit von der Partie zum Beispiel Ligeti, Piazolla, Dowland, Cage, Bach, Ives und auch einige unbekannte Namen. Ganz faszinierend die Aufnahme der “Player Piano Study No. 11” von Conlon Nacarrow (mit Overdub logischerweise). Lochstreifenmusik gespielt von einem Menschen, ein Wahnsinnsstück: Herrlich. Die CD ist hochglanz ausgestattet und gut von der Musikerin selbst kommentiert. Ein starkes Stück von Enja, dies auf den Markt zu bringen. Ich sag nur: Play.

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Ketil Bjornstad: The Nest

Dies auch eine ziemlich ulkige Platte, die ganz heimlich tut und nach Dornröschenschlaf klingt. Eine Musik voller Zartheit und wie ganz aus Watte. Irgendwie elektronisch und in der Stimme (Anneli…

Ein Kommentar

Anders Widmark featuring Sara Isaksson

Diese Scheibe hat schon was, schwankt musikalische irgendwo zwischen einem vollen Jarrett-Klang im Klavier und Songkultur und Songstruktur, die fast aus der Country-Welt stammen könnte. Alles jedenfalls ziemlich entspannt -…

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Verbraucherschutz verbessern

Bei der Bahn muss sich was tun. Mir kam es auch immer schon so vor, dass die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG die Leistungserbringung einseitig geregelt hat. Als Kunde steht man im Fall eines Ärgernisses immer blöde da und ist auf die Kulanz und Freundlichkeit des Personals angewiesen. Darunter gibt es natürlich wirklich nette Menschen. Im Einzelfall muss man aber dennoch streiten und bekommt dann gerne gesagt: Dafür kann “ich” nichts, wenden Sie sich an … Ich habe da meine Vorschriften … etc.

Hier also der Text im Wortlaut, aus dem Bundestag …

***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****

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Berlin: Mo, 05.05.2003 Redaktionsschluss: 15:40 Uhr (091)

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Anhörung)

VERBRAUCHERSCHUTZ BEI HAFTUNG IM ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHR VERBESSERN

Berlin: (hib/POT) Die Verbesserung von Fahrgastrechten und die Haftung bei Verspätungen, Zugausfällen und Leistungsstörungen standen im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu den “verbraucherpolitischen Aspekten im öffentlichen Personenverkehr” am Montagmittag.

Der Verkehrsclub Deutschland kritisierte, dass nach Paragraph 17 der Eisenbahnverkehrsordnung Entschädigungsansprüche im Eisenbahnverkehr wegen des Ausfalls oder der Verspätung von Zügen nach wie vor generell ausgeschlossen seien.

Die am 15. Dezember 2002 in Kraft getretenen neuen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG hätten zwar zu einer leichten Verbesserung für die Verbraucher geführt. Nach wie vor handele es sich jedoch um freiwillige Kulanzleistungen, die durch verbindliche Rechtsansprüche ersetzt werden müssten.

Zu erbringende Leistungen müssten klar und eindeutig definiert und – davon ausgehend – die Grenzen für Erfüllung, Nacherfüllung und Nichterfüllung festgelegt werden. Der Fahrgastverband Pro Bahn sowie die Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützten diese Einschätzung.

Der Fahrgastverband Pro Bahn plädierte dafür, die Kundenrechte im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle öffentlichen Verkehrsunternehmen zu vereinheitlichen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte in diesem Zusammenhang das Beschwerdemanagement der Deutschen Bahn und mahnte eine Schlichtungsstelle auf Bundesebene an.

Dagegen sprach sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmer dagegen aus, die Fahrgastrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch festzuschreiben. Sinnvoller sei es, diese in den Beförderungsbedingungen festzulegen, da auch hiermit ein Rechtsanspruch begründet würde, aber auf geänderte Bedingungen flexibler reagiert werden könnte.

Der Vertreter der Deutschen Bahn AG wies darauf hin, dass die Kunden durch die seit Dezember 2002 geltenden neuen Beförderungsbedingungen einen Rechtsanspruch auf Entschädigungsleistungen hätten, die vorher im Kulanzweg gewährt worden seien.

Danach könne ein Reisender, der wegen Ausfalls oder Verspätung eines Zuges oder wegen Versäumnis des Anschlusszuges seine Reise nicht bis ein Uhr des Folgetages mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortsetzen kann oder dem eine solche Fortsetzung unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar ist, von der Bahn die angemessenen Kosten der Übernachtung oder die Kosten der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsmittel (zum Beispiel Taxi) verlangen. Der Kunde müsse dabei kein Verschulden der Deutschen Bahn für den Zugausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis nachweisen.

Auf Nachfrage räumte der Unternehmensvertreter ein, dass die neuen Beförderungsbedingungen in der Öffentlichkeit noch besser kommuniziert werden müssten. Durch die gleichzeitige Einführung des neuen Preissystems seien die neuen Beförderungsbedingungen noch nicht bekannt genug.

Aufgrund der systembedingten Besonderheiten des Zugverkehrs sei eine Ausnahme von den ansonsten im BGB geltenden Haftungsregelungen auch weiterhin zwingend notwendig, erklärte die Deutsche Bahn AG weiter.

Alles andere würde erheblich wirtschaftliche Auswirkungen für das Unternehmen nach sich ziehen. Der Vertreter der Deutschen Bahn hob die Bedeutung eines Verbraucherschutzes “mit Augenmaß” hervor, warnte jedoch zugleich vor einem “überzogenen Verbraucherschutz”, der zu Kostensteigerungen führen würde.

Im Übrigen sei zu beachten, dass die Deutschen Bahn im Vergleich zum Individualverkehr konkurrenzfähig bleiben müsse. Das Unternehmen beharre nicht auf überkommenen Sonderregelungen, sondern plädiere lediglich für Chancengleichheit mit den Wettbewerbern.

Die Connex Regiobahn GmbH sprach sich in diesem Zusammenhang für ein einheitliches Informationssystem aus, das allen Bahnkunden zur Verfügung steht und alle Bahnanbieter berücksichtigt. Hierzu sollte wie in anderen Wirtschaftsbereichen eine neutrale Institution geschaffen werden, regte Connex Regiobahn an.

Auf die Frage nach der Ausgestaltung von Fahrgastrechten in anderen europäischen Staaten wies die Verbraucherzentrale Bundesverband auf die beispielhafte Regelung in den Niederlanden hin. Hier würden bei einer Zugverspätung von 30 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde sogar der volle Fahrpreis.

Die Kosten für eine gesetzliche Regelung der Haftung seien im Übrigen marginal. Bei den niederländischen Eisenbahnen würden lediglich 0,3 Prozent des Umsatzes im Personenverkehr für eine angemessene Haftung aufgewendet, erklärte der Fahrgastverband Pro Bahn ergänzend.

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Herausgeber: Deutscher Bundestag * Pressezentrum

Platz der Republik 1 * 11011 Berlin

Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91

Verantwortlich: Uta Martensen

Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein,

Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

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