GEMA 1 – Antrag 22a (neue musikzeitung)
Die GEMA plant einen Kulturbruch mit ihrer sogenannten Kulturreform. In der nmz sind dazu zahlreiche Texte erschienen. Unter anderem hat die GEMA auf einen umfangreichen Fragenkatalog geantwortet, den ich ihr übermitteln ließ. Man kommt aus dem Staunen dabei nicht mehr heraus. Für gewöhnlich ist es so, dass ich das natürlich vor Ort unkommentiert lasse. Hier an dieser Stelle könnte ich das aber tun. Aber wo sollte man da anfangen. Trotz konkreter Fragen kann die GEMA bis heute nicht erklären, wer genau mit welchem Auftrag genau dieses Prozess in Gang gesetzt hat und wer für die Ausarbeitung zuständig war oder ist. Das sagt eigentlich alles. Wer diese grundlegenden Fragen so unbeantwortet lässt, erzeugt Intransparenz und wird ein Verdunkler. Das sollte all denen klar sein, die für den Antrag 22a stimmen, den Vorstand und Aufsichtsrat als umzusetzen deklarieren.
GEMA 2 – Die Unterscheidung zwischen E und U
Heute in der Mailpost eine Meldung der GEMA, dass man sich Nominierungen für den Musikautor:innenpreis 2026 wünscht. Wir erinnern uns, die Reform der Kulturförderung der GEMA geht davon aus, dass die Begriffe von E- und U-Musik hinfällig seien. Und was sehen wir für Kategorien in die man die Musikautor:innen da einteilt:
- Komposition Audiovisuelle Medien (Sparte U)
- Komposition Educational Music (Sparte E)
- Komposition Musiktheater/Bühne (Sparte E)
- Komposition Neoclassic/Crossover (Sparte U)
- Komposition Hip-Hop (Sparte U)
- Text Singer/Songwriter*in (Sparte U)
- Text Chanson/Kabarett (Sparte U)
- Nachwuchspreis (Sparte U und Sparte E)
- Lebenswerk (Sparte E)
So viel Sparte ist selten. KuK einer an. Aber, wenn das kein böses Blut oder Erwachen gibt, dass man Neoclassic zu „U“ zählt!
GEMA 3 – Mogelpackung
«Simulationen des KUK Zuschlags (einschl. Allg. Wertung) zeigen Verluste bei den Spitzenbezieher:innen der heutigen E-Wertung. Die TOP 50 der Urheber:innen verlieren durchschnittlich 60 bis 70 Prozent. Für alle Übrigen wirkt das neue System in die Breite mit Verlusten unterhalb der Mittelreduktion. In der Breite gibt es trotz Mittelreduktion Gewinner:innen.»Welche Veränderungen ergeben sich im Durchschnitt für die anderen Bereiche, also die Top 51 bis 100, 101 bis 500 und so weiter?
Heißt in der Antwort dann:
Die Mittel für den KUK-Kulturzuschlag werden gegenüber der Wertung E – grob gesprochen – auf ein Drittel reduziert…
Das nennt man dann wohl einfachheitshalber eher: Mogelpackung. Und jetzt kommts: Die obengenannte Formulierung ist in der neuen Präsentation ihres PDFs vom 16.4.2025 nicht mehr enthalten. Sie wurde ohne allen Kommentar einfach entfernt.
GEMA 4 – Deutscher Komponist:innenverband
Der Vizepräsident des DKV schreibt seinen Tanen:
»Natürlich kann ich die Klagen und Sorgen unserer Vertreter der derzeit hierzulande noch als E-Musik bezeichneten zeitgenössischen sog. Neuen Musik sehr gut verstehen. Es ist auf jeden Fall nicht einfach, nun – bzw. wie geplant nach 4 Jahren sorgsamer Abfederung – ein jahrzehntelang bestehendes, sehr luxuriöses Privileg mit Kolleg:innen aus anderen Genres zu teilen.«
Kurzum: Das Schmarotzertum dieser elenden E-Musik-Komponisten-Elite aus Lebenden und Toten hat ein Ende zu finden. Der Vizepräsident des DKV ist, oh, staune und siehe an, der Vorsitzende des Aufsichtsrats der GEMA, der offenbar nicht mehr Aufsicht führt, sondern Absicht. Das Luxus-Privileg der „zeitgenössischen sog. Neuen Musik“. Das darf nicht sein. Das ist der Tonfall des ranghöchsten GEMA-Populisten. Nichts anderes. Pfründe nennen es die GEMA-Oberen, so als handle es sich hierbei um Großgrundbesitzer, die sich an der arbeitenden U-Musik-Kolleg:innen gütlich hält. Die Kollegen sitzen da wohl am Kamin und lassen die Kanalratten arbeiten für ihre Wahnsinnspfründe. Es darf nicht sein, dass Komponist:innen aus dem Bereich der engagierten Musik auch noch leben könnten.
Gerne! Dann her mit der Kappung. Es muss eine Höchstgrenze her, was man aus Förderungen oder Tantiemen erhalten kann. Sagen wir mal auf Höhe von Grundsicherung. Luxusverbot für alle.
Davon abgesehen, warum wird in diesem Punkt der Vizepräsident tätig? Hat er das abgesprochen mit seinem Präsidenten. Wohl eher nicht. Dieser mahnt dagegen an, die Reform in der jetzigen Form nicht einzuleiten, die genau wer nämlich so haben will: Ja, der Vizepräsident. Im Grunde genommen ist das eine Sauerei sondergleichen, aber nicht unter Gleichen. Sollte Dr. Ralf Weigand, das ist der Vize des DKV und der Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA, nicht wegen dieses groben Foulspiels die rote Karte bekommen. (7.5.25) 1Den Absatz habe ich gelöscht. Es handelte sich um eine abgesprochene Angelegenheit. Alle Statements aus dem DKV kann man auch auf deren Website nachlesen.
Siehe auch Gordon Kampes Cluster „Bye, bye“ in der aktuellen nmz!
„Ich mochte Eure Musik, aber ich glaube sie nicht mehr. Es ist vorbei, bye bye.“
GEMA 5 – Ein Gastartikel auf FAZ.net
„Es ist klar, dass der Abbau bisheriger E-Musik-Privilegien mitunter schmerzhafte Einschnitte für einzelne Komponistinnen und Komponisten bedeuten wird. Eine Übergangszeit bis 2030 und ein Härtefall-Fonds sorgen hoffentlich für etwas Abfederung bei manchen. Auch werden viele Stücke, die bisher in der E-Wertung vertreten waren, mit Sicherheit in Zukunft Zugang zur Förderung behalten.“
Das schreibt Christopher Annen in einem „Gastbeitrag“ auf FAZ.net. Und kommt einem diese Melodie nicht irgendwie bekannt vor. Wie kommt der Gastbeitrag überhaupt zu FAZ, etwa so wie der Gastbeitrag von Elon Musk in die WELT? Warum jetzt. Er wirkt seltsam brüchig und im Tonfall genau in der Weise wie die Äußerungen von Ralf Weigand, die immer wieder betonen, die toll diese experimentellen Komponisten eigentlich arbeiten und dass man sie brauche. Allerdings besser als arme Tonsetzer:innen, als als welche, die davon auch noch leben können sollen.
„Es muss Stücke geben, die abseits der Logik des freien Marktes entstehen und aufgeführt werden. Die aktuelle Verteilungspraxis der GEMA bevorzugt systematisch die sogenannte ernste, kurz: E-Musik zulasten tausender innovativer Künstlerinnen und Künstler anderer Genres, die als Unterhaltung, kurz: U-Musik klassifiziert werden. Eine Unterscheidung, die in Zeiten fließender Übergänge zwischen den Genres überholt ist.“
Die Verwendung „systematisch“ klingt sofort nach Missbrauch. Vorzug gegenüber tausenden innovativer Künstlerinnen und Künstler anderer Genres lautet der Vorwurf. Später wird er gnadenloser, wenn es heißt:
„Bisher ist es also so, dass etwa dreißig Prozent der Wertung, einem sehr kleinen Kreis von wenigen hundert Komponistinnen und Komponisten vorbehalten ist, die sogenannte E-Musik schreiben. Siebzig Prozent bleiben für die tausenden Komponistinnen und Komponisten der U-Musik , die außerdem 97 Prozent dieser Wertungsmittel erwirtschaftet.“
Dafür zieht er dann Zahlen aus dem Wirtschaftsjahr 2023 zu Rate, obwohl es schon die Zahlen für 2024 gibt. Die, staunstaun, deutlich geringer werden.
Es geschieht also tausenden Komponistinnen und Komponisten der U-Musik unrecht! Wegen 100 Komponisten (und ungegendert dann, weil da sind Komponistinnen offenbar nicht drunter).
„In der E-Wertung teilen sich allein die wertungsstärksten hundert Komponisten fünf Millionen Euro, mehr als dreißig Prozent der E-Wertung gehen an Komponistinnen und Komponisten, die älter als siebzig sind.“
Der ganze Artikel ist ein Ärgernis. Und bei der FAZ liest man Gastartikel ja nicht gegen. Das war auch schon bei den Vorwürfen in Sachen Finanzierung des RISM so der Fall (via nmz). So macht Journalismus aber keine Freude.
GEMA 6 – Augenwischerei mit Zahlen
Auch das gehört zur Augenwischerei der GEMA aktuell. Mit einem dicken Pfeil verkündet sie, dass sie ihren Kostensatz von 15,2 Prozent auf 14,9 Prozent gesenkt habe. Während aber die anderen Angabe zu Steigerungen etc. in absoluten Zahlen genannt werden, sind es hier Prozentwerte. In Wirklichkeit gab es absolut gesehen eine Steigerung. Von 194,241 auf 198,704 Mio. Euro. Das sind über 4 Mio. Euro mehr, wo im gleichen Zeitraum die Mittel für die Kulturförderung Wertung E um über 2 Mio Euro gesunken sind. Tja. Internationaler Wettbewerb … Lach!

Die Förderung von Wertung E sank von 2023 auf 2024 von knapp 16,5 Millionen Euro auf 14 Millionen Euro. Das sind nicht mal 2 Prozent der Ausschüttungssumme. Nix von 10 Prozent von allem. Auch ist die Wertung U konsequenzlos. Die GEMA hebt nicht die Differenzierung von E und U auf, sondern allein die von E. Und bis heute kann sie nicht sagen, wer genau welchen Auftrag an wen genau zur Abwicklung der Wertung E verantwortet. Das ist selbst mir verdächtig.
Ergänzend: 16,xx Mio. Euro, das ging bereits 2009 in die Wertung E. Obwohl damals der Gesamtertrag noch deutlich geringer war als heute (nämlich bei 841 Mio. Euro lag der, gegenüber 1.332 Mio. Euro für 2024!). Der Kostensatz dagegen stieg von 128 auf 198 Mio Euro. Wer hat hier seine wettbewerblichen Hausaufgaben nicht gemacht?
Fussnoten:
- 1Den Absatz habe ich gelöscht. Es handelte sich um eine abgesprochene Angelegenheit. Alle Statements aus dem DKV kann man auch auf deren Website nachlesen.