Kann weg: Weimer, Wolfram, Beauftragter gegen Kultur und Medien

Wolfram Weimer sorgt neuerlich für weitere Schlagzeilen, unerfreuliche. Gestaltungswillen sieht man bei ihm nicht. Angeblich gibt es einen Hinweis des Bundesrechnungshofes, dass die Durchführung eines Kulturpasses für 18-Jährige verfassungswidrig sei:

„Demnach empfiehlt der Rechnungshof, die Förderung des Bundes zu beenden und keine weiteren Ausgaben im Bundeshaushalt vorzusehen. Weimer stellte klar: ‘Wir nehmen das Urteil des Bundesrechnungshofs sehr ernst.’“

Dann wird es wohl so stimmen. Kann weg der Pass. ??? Ein Irrtum

Allein: Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet auch jetzt immer noch nicht allein eine Meinung von irgendwem (denn das Wort „Urteil“ ist kein Urteil im rechtlichen Sinn, sondern bloß eine Einschätzung des Bundesrechnungshofes), sondern tatsächlich das Bundesverfassungsgericht. 

Dabei gäbe es genügend Gründe, die Sache wirklich vom Boden her zu evaluieren. Wir hatten in der nmz immer wieder beklagt, dass der Kulturpass eigentlich eher eine verkappte Form der Wirtschaftsförderung sei als eine kulturelle Initiative.

Für die aktuellen Jahrgänge 2007 (für 2025) und 2008 dann (für 2026) sieht es düster mit dem Kulturpass aus. Die Finanzierung ist auf Eis gelegt. Im Plan für den Haushalt 2025 und den Haushalt 2026 finden sich nur noch Rudimente, wahrscheinlich, um die Folgekosten abzufedern (wie Software, Hardware, Abwicklung).

Was mich daran aber ärgert, ist, dass es sich Weimer so sehr einfach macht mit dem Hinweis des Bundesrechnungshofes. Da reicht sozusagen eine Fußnote, dass Kultur Ländersache sei. Ja und? Wo ist jetzt genau das Argument?

Wofür ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien eigentlich da? Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden wie folgt beschrieben: 

„Der Kulturstaatsminister ist auf Bundesebene dafür zuständig, die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Kunst, Kultur und Medien zu verbessern und mitzugestalten.“ (Quelle

Und genau das ist ja auch das Ziel des Kulturpasses für 18-Jährige gewesen, weil der Kulturpass keine kulturelle Initiative ist, sondern eine (kultur-)wirtschaftliche und damit verfassungskonform und genau Aufgabe eines Wolfram Weimer in seiner jetzigen Funktion. Nur das begreift er eben nicht. Wenn es eines weiteren Belegs bedurft hätte, dass Weimer eben einfach der falsche Mann für diese Position ist, dürfte er damit erbracht worden sein. 

Und der Bundesrechnungshof? Offenbar besetzt von uninformierten Personen, die uninformierte Beurteilungen formulieren.

Ein wirklicher Bundesbeauftragter … hätte dem Rechnungshof die Leviten gelesen, er sollte erstnehmen, dass im Bundesrechnungshof Menschen Entscheidungen sich anmaßen, von denen sie nichts verstehen und über deren Verfassungsmäßigkeit sie schon gar nicht entscheiden können oder sollen.


PS: Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen erweiterten Text, den ich für den Newsletter der nmz geschrieben habe, den man mit diesem Formular abonnieren könnte. Jeden Dienstag und jeden Freitag gegen 11 Uhr: Neuigkeiten aus dem Musikleben und Kommentar und ein paar Spielereien.

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