Gestern noch liefen die Drähte heiß, Deutschlands Kultur sei nur zu retten, wenn man die Kopiergeräteabgabe anpasse – und zwar so, wie es sich die Autoren wünschen. Ansonsten hörten die auf zu schreiben, wegen zu geringen Anreizes und gingen ins Ausland, wo man auf sie wartet und alle sowieso besser ist. Das war gestern. Heute der VDKD. Weiß ja jeder, wer gemeint ist. Der also hat sich dumm geärgert, weil er für künstlerische Leistungen aus dem freischaffenden Umfeld Gebühren zahlen muss, die in die Künstlersozialkasse gehen. Beim VDKD war dies zuletzt 5,1% von irgendwas. Das neue Künstlersozialversicherungsgesetz, das am 11. Mai den Bundesrat passiert hat, sieht genauere Prüfungen vor, wer denn überhaupt KSK-versichert sein darf. Man will die Künstlerflut damit eindämmen, aber zumindest auf den Stand von 2004 festschreiben. Der VDKD rechnet deshalb mit einer Verringerung des Bestandes der Versicherten: Folge wäre eine Absenkung des Beitragssatzes. Das liegt auf der Hand.
Dessen Argument in der Pressemeldung ist aber doch kurios:
Unsere Mitglieder “arbeiten hauptsächlich mit freien Künstlern zusammen, die oft auch hohe Honorare bekommen – entsprechend hoch ist dann auch die zu leistende Künstlersozialabgabe.”
Je höher die Honorare, desto höher die Abgabe. Dass da von “oft” die Rede ist, entbehrt nicht eines gewissen Scherzbewusstseins. Eigentlich lässt die Argumentationsweise nur zwei Schlüsse zu:
- Man will in Zukunft noch höhere Honorare zahlen, aber nur dann, wenn es weniger Versicherte gibt; also auch solche wegfallen, die nur die Vorzüge der Künstlersozialversicherung nutzen, aber keine Künstler sind – auch nicht ihrem Status des Erwerbs nach. Oder:
- Man will so Abgaben sparen.
Beide Vorstellungen sind denkbar, müssen sich nicht einmal ausschließen. Und sie sind nachvollziehbar. Ob die Eckdaten der Betrachtung jedoch stimmen, darüber müsste man noch einmal gesondert nachdenken. Was ist ein Künstler im Sinne dieses Gesetzes?
Und der VDKD?
Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 250 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich rund 1,6 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 40 Millionen Besuchern ansprechen.
Und da weiß man auch, was mit hohen Honoraren gemeint ist. Wenn Pavarotti (freischaffend) oder Beyoncé Knowles (freischaffend) auftreten. Eigentlich müsste man froh sein. Denn deren hohen Honorare sorgen für hohe Abgaben. Oder etwa nicht.
Genau besehen zeigt dies, dass der Wohlstand des einen, der Wohlstand aller sein kann. Hohe Honorare sind der beste Schutz vor Armut.