Denken am falschen Ende

Wenn nur eine von acht CDs rentabel ist und die durchschnittliche Gewinnspanne 9,1% beträgt, muss diese eine rentable CD eine Gewinnspanne ausweisen, die hoch genug ist, um sieben unrentable CDs zu kompensieren und danach noch einen Gesamtgewinn von 9,1% zu generieren.

Und weil dem so ist, muss man die Urheberrechte sowie die Leistungsschutzrechte verlängern, ist doch klar. Wenn man einmal sieht, wieviel Aufmerksamkeit sochen langsam absterbenden Produkten zuwendet, und wie wenig dabei an Zukunft gedacht wird, da kann man schon traurig werden.

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Neues aus dem Grand-Tokio-Hotel-Abgrund

Urheberrecht als musikalische Warenkunde Das Gezerre um die angemessene Vergütung von urheberrechtlichen Leistungen will kein Ende nehmen. Seit einigen Jahren werden sogenannte Körbe zum Urheberrecht gepackt. Teilweise sind Ergänzungen und…

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Dieser Link geht an die Musikwoche

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Auferstehung der Musikindustrie

Musikindustrie. Kein Anschluss unter dieser Nummer. Sie sendet nur. Vor wenigen Tagen habe ich eine CD nach Bestellung erhalten, die den Titel "Starke Stimmen gegen Rechts – DEMO TAPE" trägt. Diese CD wird nicht verkauft, sondern verteilt. Man sie bestellen und bekommt sie gegebenenfalls im Klassensatz geliefert. Unter den vertretenen Musikern Silbermond, Keimzeit, Jan Delay, Die Toten Hosen, Sportfreunde Stiller …

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Die Kreuz-Samariter sind wieder unterwegs

Da flattern ununterbrochen Pressemeldungen aus dem Musikleben herein. Universal und BMG dürfen endlich zusammengehen. Gegen Auflagen zwar, aber wen interessiert das. Die EMI wird gerade aufgekauft von einer Firma. WO…

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Phonowirtschaft in der Krise [Folge 212]

und andere jammern gleich mit.

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass künfig Ammahngebühren bei der Verfolgung von Urherrechtsverletzungen nicht mehr extreme Abmahnkosten verursachen sollen. Mit 50 Euro sei man dabei bei einfach gelagerten Fällen und „einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“. Das lässt sich der Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, Michael Haentjes nicht durch die Lappen gehen.

Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. „Mit der Einführung einer Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen werden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen“, so Haentjes weiter. Damit werde das Urheberrecht zum zahnlosen Tiger.

Tiger! Eine „würdige“ Beschreibung der Tätigkeit des Urheberrechts. Was soll es denn reißen, hä? (Dem möchte man nicht in freier Wildbahn und hungrig begegnen. „Tiger überfallen ihre Opfer meist aus dem Hinterhalt, so dass das Opfer überrascht wird und sich nicht wehren kann“, so stehts bei SAT1.)

Dies zeigt doch wieder, dass es der Phonowirtschaft nicht daran gelegen ist, etwas grundsätzlich zu ändern, sondern dass man sich als Anwalt von Abmahnanwälten versteht. Billiger wäre es doch, man hätte eine eigene Abteilung, die solche Sachen verfolgt. Die kostet nämlich dann erheblich weniger, als wenn man teure Anwälte auf mittellose Jugendliche los lässt. So wie beim Rundfunk zum Beispiel. 50 Euro sind übrigens auch kein Pappenstiel für etwas, was laut Wikipedia folgendes Ziel verfolgt:

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. [Quelle]

Natürlich gehen diese Urheberrechtsverletzungen (und das sind sie, so oder so) nichts. Und sie bringen nichts. Nichts wird dadurch geschaffen, dass die aktuellen Hits statt laufend durch Radio und Fernsehen zu turnen nun auch „so“ und „billiger“ verteilt werden. Superstuß und Superscheiß. Lecko mio.

Ins selbe Horn stößt der Deutsche Musikverlegerverband:

Auch sei die Begrenzung der Anwaltsgebühren bei der ersten Abmahnung auf nur 50 Euro eine Farce und werde die Internet-Piraten nur noch ermutigen, weiterzumachen. Stroh: „Angesichts der bedrohlichen Situation für Rechteinhaber durch illegale Filesharing-Systeme und der damit einhergehenden vielen einzelnen Rechtsverletzungen sei der verabschiedete Entwurf des Bundeskabinetts mehr als bedenklich.“

Entweder habe ich nicht recht gelesen oder Herr Stroh, siehe oben. Auch hier hat man eher Angst darum, dass man seine Anwälte nicht mehr hetzend bezahlen kann, als dass man an der Situation etwas ändern wollte.

Aber es geht auch noch tiefer. Einerseits will man Recht, aber dann doch bitte schnell und kurz und ohne Aufsicht. Ich kann ja verstehen, dass man die deutsche Gerichte entlasten will. Man will sowieso am liebsten alles selbst regeln, sozusagen nach eigenen Gesetzen — wieder Haentjes:

Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen.

Dem folgt der übliche Sermon. Downloads killen Music oder so. Klar. Schön wärs.

Jährlich werden in Deutschland über 400 Millionen Musikstücke aus illegalen Tauschbörsen heruntergeladen. Das sind rund 20 Mal mehr als legal über das Internet verkauft werden. Durch Raubkopien und illegale Downloads entgehen der Musikwirtschaft und dem Staat jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.

Jaja, die Zahlen. 400 Millionen mal irgendein Stuss, den man sich da herunterladen tut. Gleichwohl geschützt und Wertschöpfungeketten gesichert. Eigentlich gebe ich Haentjes sogar sehr Recht. Das muss extrem bestraft werden. Wer sich solches antut, der darf nicht auf Mitleid zählen.

Andererseits, das gebe ich hämisch zurück, es geschieht dieser Wirtschaft (denn mit Kunst hat das häufig genug nichst zu tun) recht. Eigentlich sollte man das gesamte Recht wirklich ernst nehmen und noch viel ernster. [[Schöpfungshöhe]]! Setzt die Latte höher.
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Konzentration im Musikmarkt, IMPALA warnt

Die Impala (der internationale Wirtschaftsverband, der die Interessen unabhängiger Plattenfirmen und Musikverlage vertritt), warnt vor einer Fusion von Warner und EMI und befürchtet ein Ausbluten der Musikindustriemusik. „Eine mögliche EMI/Warner-Fusion wird dazu führen, dass wieder Tausende von Acts fallen gelassen werden. Das auf dem Markt verfügbare Musikrepertoire wird dadurch weiter schrumpfen“, kommentiert Horst Weidenmüller vom Label K7! diese Fusionsabsicht.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch noch, dass die Klage der IMPALA gegen die Fusion von Sony und BMG immer hoch in erster Instanz anhängig ist. Was soll uns das sagen: Müsste die vollzogene Fusion bei einem Sieg vor Gericht etwa wieder aufgehoben werden? Dass die Marktkonzentartion nicht vorteilhaft ist für die Verbraucher und für den Musikmarkt insgesamt, dürfte naheliegend sein. Michel Lambot, Chairman von IMPALA denkt an Kyoto: „Wer denkt an Kultur und Musik, wenn Gerüchte laut werden, dass Vodaphone die Übernahme von Vivendi/Universal vorbereitet, dass Warner und EMI fusionieren wollen und dass Bertelsmann beabsichtigt, seine Sony/BMG-Anteile zu veräußern? Werden wir bald einen Kyoto-Vertrag für die Kultur brauchen?“ Also musikalischen Umweltschutz?

Oder sollte man es doch gelassener sehen und darauf hoffen, das die entstehenden Dinosaurier letztlich sich an sich selbst verschlucken werden?

Pressemitteilung:
IMPALA STELLT SICH GEGEN DIE ANGEKÜNDIGTE FUSION VON WARNER UND EMI

Wie IMPALA heute bestätigte, wendet sich die Organisation mit Nachdruck gegen die geplante Fusion der Plattenfirmen und Musikverlage EMI und Warner Music Group. Sollte der Merger zustande kommen, würden die beiden Unternehmen zusammen ein Viertel des Tonträgerverkaufs und nahezu 50 % des Musikverlaggeschäfts kontrollieren. Diese höhere Konzentration bedeutet für unabhängige Musikunternehmen eine ungerechte Steigerung der Kosten für den Zugang zum Markt.

Die Erklärung gab die Branchenvereinigung, die in Europa über 2500 unabhängige Musikunternehmen (größtenteils kleine und mittlere Unternehmen) vertritt, anlässlich bestätigter Berichte über die geplante Fusion von EMI und Warner Music Group ab.

Durch einen zweiten großen Unternehmenszusammenschluss nach der noch angefochtenen Fusion von Sony Music und BMG würde sich die Kontrolle über mehr als drei Viertel der weltweit veröffentlichten Musikwerke in den Händen von drei Unternehmen (Universal, Sony/BMG und Warner/EMI) befinden.

IMPALA steht bei der Verteidigung der Wahlfreiheit der Verbraucher, der kulturellen Diversität und der Ermöglichung breit gefächerter kultureller Produktionen seit den ersten Fusionsversuchen von Warner und EMI im Jahr 2000 an vorderster Front. Diese Fusion wurde durch entschlossenes Handeln der EU-Kommission verhindert.

2005 hatte IMPALA Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission eingereicht, die Fusion von Sony und BMG (Bertelsmann Music Group) zu erlauben. Der Fall ist noch beim Europäischen Gericht erster Instanz anhängig.

IMPALA ruft alle Musikfreunde, Interpreten, Komponisten, Einzelhändler, Verbraucher und deren Organisationen, sowie die Anbieter digitaler Dienste auf, sich gegen die weitere Konzentration auf dem Musiksektor zu stellen. Die Vereinigung hat unter der Adresse http://www.forculturaldiversity.org/ eine Online-Petition gegen Konzentration gestartet.

 

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