SPD jetzt endgültig am Ende – Verstetigung des Prekariats gewünscht

Wer sitzt da in entscheidender Position? Lars Klingbeil? Bärbel Bas? Das Amt für Vermassungsschutz ist bereits informiert …

Die Bundesregierung hat in einer Antwort (21/2577) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (21/2003) begründet, weshalb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandate nicht unter den geplanten steuerlichen Freibetrag fallen. Sie schreibt: „Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbstständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch.“

Warum wohl ist das bei Selbständigen, besonders im Bereich der Kunst? Weil die das so gerne freiwillig tun? Nee. Weil die Restrente für nix reicht. Idiotenregierung!

Der Gesetzentwurf zur Aktivrente liegt mittlerweile vor (21/2673) und soll am Donnerstagmorgen in erster Lesung im Bundestag debattiert werden. (Quelle: News Heute im Bundestag)

Man sieht die Aktivrente nur als Anreiz für den Erhalt der Wirtschaft durch Angestellte oder Arbeiter. Prekäre Verhältnisse bei Selbstständigen gibt es demnach nicht! Ja, bei Beamten vielleicht nicht oder den Abgeordneten mit Mandat nicht.

Wie ignorant darf man eigentlich sein? SPD, was soll das. Warum spahnt und dobrindtet ihr immer mehr. Diese Regierung ist kaputt, innerlich und der Sache nach ebenso. Was für ein Rückfall ins 19. Jahrhundert. Perspektivlos in die Zukunft aus Ruinen. Furchtbar!

PS:

Welches Rechtsverständnis diese Regierung sich zurechtbiegt sieht man auf Seite 8 der Antwort:

Der allgemeine Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz – GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.

Ich kann das in Artikel 3 GG nun wirklich nicht finden. Da steht nichts von einem Ungleichbehandlungsrang. Im Wortlaut:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wie diese Regierung auf diesen schiefen Zug kommt? Sie will offenbar das GG aus den Angeln heben. Und das ganz ohne AfD. Das muss man erst mal schaffen! SPD mittenmang dabei. Eigentlich ein Unding. Aber das sind die Zeiten. In 100 Jahren wird man sich wie heute gegenüber vor 90 Jahren fragen: Wie wurde das möglich? Jetzt wissen wir es. In groben Zügen. Dafür braucht es nicht einmal die AfD.

Eine Antwort

  1. Avatar von Thomas

    Leider sehr gut. Schlechte Zeiten – gute Texte…

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