Die Wunder des Urheberrechts
Es ist egal, was hinten rauskommt, so muss man wohl ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) interpretieren, das jüngst ergangen ist. Danach wollte die GEMA von einem Hotelbetreiber, der Fernseher in seinen Räumen stehen hat, die terrestrisch gesendete Signale aufnehmen, auf Zahlung einer gewissen Summe in Anspruch nehmen. In den Vorverfahren bekam die GEMA dabei auch Recht. Vor dem BGH scheiterte sie. Den denkwürdiges, ulkiges Urteil. Die Beklagte hat durch das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten,…