20. Mai 2024 Die Masse lebt

Leistungsschutzrecht für Presseverlage – die peinliche Realität

Seit heute Gesetz, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Kurz gesagt müssen Aggregatoren oder auf Presseinfomationen spezialisierte Suchmaschinen Lizenzen dann erwerben, wenn sie Presseprodukte ausschnittsweise in Ergebnislisten anzeigen. Das Gesetz gilt auch für Presseverlage, die das nicht wünschen. Man muss um Erlaubnis fragen und die Lizenz-Kosten ermitteln, seien sie auch Größe 0.

Google hat das gemacht. Im Vorfeld. Presseverlage mussten sich dazu äußern, ob sie es wünschen, dass Google sie in Ergebnislisten führt oder nicht. Google wollte aber auf keinen Fall Lizenzgebühren entrichten.

Netzfallen. Mit Speck fängt man Speck. Foto: Hufner
Netzfallen. Mit Speck fängt man Speck. Foto: Hufner

Die Presseverlage, die am lautesten nach dem Leistungsschutzrecht riefen, machen davon jetzt keinen Gebrauch, zumindest Google gegenüber. Und angeblich vorläufig wie die Axel-Springer-Hanseln sagen und großartig behaupten, die Erlaubnis nur auf Widerruf erteilt zu haben. Das wird herausgestellt, dabei hat Google das nie gefordert. Beim Google-Verfahren wird niemand auf Dauer an seine Entscheidung gebunden. Jederzeit kann man auf sein Recht wieder pochen.

Nur die Frage: Was soll das Gesetz, wenn selbst die, die es wollten, es nicht nutzen? Geht es am Ende um ein anderes Ziel. Geht es nicht gegen Google, sondern all die anderen Aggregatoren und Newssuchmaschinen? Sind eventuell anfallende rss-Feed mit entsprechenden rechtlichen Hinweisen versehen worden. Oder liegen sie als Mausefallen am Wegesrand um ganz andere Fische zu fangen.

Zurück in die Geschichte. Vor gut zehn Jahren entdeckten zahlreiche Zeitungen die Blogs für sich. Nicht, dass sie selbst welche führten, sondern dass sie aus ihnen wie in einer Presseschau zitierten. Damals entbrannte ein Streit darüber, ob die das dürfen. Aber eher von Seiten der netzaktiven Blogger. Und schon damals musste man sich fragen, sind die Zitierten nicht für die Nutzung ihrer Leistung zu honorieren und zuvor um Erlaubnis zu fragen. Ich fand das damals als ziemlich unsinnig. Es widerspricht dem Prinzip der öffentlichen auch politischen Kommunikation.

Und das führt zur Frage, was taugt unsere Kommunikation in den Medien überhaupt?

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