Die FDP ließ klein anfragen, ob der Umgang mit Speichel zwecks DNA-Prüfung Rechtsfrage umkehre. So sagen die Anfrager:
in jüngster Zeit seien Fälle bekannt geworden, in denen Betroffene, die sich geweigert hätten, eine Speichelprobe abzugeben, von den zuständigen Staatsanwaltschaften als Verdächtige oder Beschuldigte ins Strafsachenregister eingetragen worden seien. Die Weigerung zur Abgabe einer Speichelprobe habe dabei zur Begründung eines vorher nicht vorhandenen Tatverdachts geführt. Dadurch sei die Unschuldsvermutung umgekehrt worden.
In ihrer Antwort windet sich die Regierung, in dem zwar einerseits sagt, dass so etwas nicht nett ist aber die Strafprozessordnung durchaus zulasse.
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