Seit geraumer Zeit wird über ein „Recht auf Vergessen“ in Sachen Internet diskutiert. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Nach dieser Entscheidung soll es die Möglichkeit geben für Menschen, bestimmte Informationen nicht über eine Suchmaschine wie Google auffindbar zu machen.
Dabei werden nicht die Originaldaten verändert, sondern nur die Möglichkeit, diese Daten über eine Suchmaschine zu erschließen. Ein Recht auf Veränderung der Originaldaten wurde damit nicht eingeschlossen. Im Gegenteil, Gerichte haben solch ein Recht bislang verneint.
Löschanträge bei der nmz
Im Alltag bei nmz-online kommt es auch gelegentlich vor, dass Menschen wünschen, ihre Spuren in der Musik-, Kultur- und Lebensgeschichte zu löschen.
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