Kulturaubbau

  • Jetzt heißt es zugreifen: Die Stelle der/des Intendantin/Intendanten des Südwestrundfunks ist nach Ablauf der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers ab 1. Mai 2017 für eine Amtszeit von 5 Jahren zu besetzen. Die Intendantin/der Intendant des SWR wird gemäß § 26 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk von Rundfunkrat und Verwaltungsrat in gemeinsamer Sitzung gewählt. Bitte richten Sie…

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