28. April 2024 Die Masse lebt

Sascha Lobo auf der Suche nach einem Argument

Lobo macht ja ordentlich Druck gegen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Ich weiß nicht mehr, wie viele Kolumnen er dafür schon genutzt hat. Im ZDF war wohl auch bei Frontal. Die alte Garde der Blogger hört auf den Mann, der ja auch auf der republica regelmäßig Worte zur Lage der Nation anzubieten hat. Normalerweise sehr intelligent, gewitzt. Manchmal auch etwas zu sehr theatralisch, pastoral. Aber Theater muss manchmal sein. Niemand will so einen Trauerkloß wie mich haben. Verständlich!

In seiner letzten Kolumne schließt er eher an die Predigtform an. Wieder geht es um die Kreativen und um die Verwerter – und am Rande auch um die bösen Plattformen, die man regulieren müsse. Neue Argumente finden sich nicht, aber das hat wohl auch niemand erwartet.

Mutwillige Annahmen

Dafür kann man von seiner Rhetorik etwas lernen. Da schreibt er zum Beispiel:

“Ein Aufsichtsrat der Gema erklärte öffentlich, ich sei “ein verdammter Lügner” und entweder “dumm” oder “gekauft”. Muss die Gema wissen, mit wem sie sich schmückt. Inhaltliche Diskussion gehört jedenfalls nicht zu den Stärken der Befürworter dieser Reform.”

Mit dem Aufsichtsrat der GEMA ist der Komponist und Musiker Micki Meuser gemeint. Aber nicht namentlich. Wer dem Link bei Meedia folgt, wird feststellen können, diese Aussagen hat Micki Meuser auf seiner Facebook-Seite gemacht; nicht in einer seiner vielen Funktionen als Vorstandsmitglied des Deutschen Komponistenverbandes oder als 1. Vorsitzender der Deutschen Filmkomponistenunion (weitere Funktionen bitte ergänzen). Aber Sascha L. weiß, es war der Mann von der GEMA.

Und Sascha Lobo äußert sich als (Mit-)Initiator von “adical” (whatever) in der Spiegel-Kolumne. Es spielt für die Beurteilung eines Argumentes oder einer These eigentlich keine Rolle, wer diese These oder das Argument vorträgt. Sondern nur die These selbst oder das Argument. Deswegen kann man natürlich den Gegnern des Richtlinienentwurfs nicht zum Vorwurf machen, wenn auch AfDler oder NPDler die Richtlinie mit den Vorhaltungen verwerfen (Uploadfilter, Zensur, Beschneidung der Meinungsfreiheit). Aber es könnte einem schon zu denken geben, welche Koalition sich da zusammenbraut.

Argumentenarmut bei Sascha L.

Der Vorwurf, die jeweilige Gegenseite hätte ihre Stärke nicht in der inhaltlichen Diskussion, ist natürlich auch kein Argument für die jeweils eigene Position. Sondern erst einmal nur eine Behauptung. Sie wird selten unterfüttert, orientiert sich immer vor allem an Personen (gewiss leider deutlicher bei den Gegnern der Reform, was insofern nicht wurdert, weil sich da viel mehr Personen tummeln in den sozialen Netzen, die gleichwohl selten aus Quellen sich informieren, sondern aus Vorgekautem). Das merkt man sofort, wenn man nämlich mit jemandem diskutiert, der das Quellenstudium betrieben hat. Das geht erstaunlich respektvoll und in der Sache streitbar.

Sascha Lobo. Foto: Huflaikhan
Sascha Lobo. Foto: Huflaikhan

Lobo kann seine Herkunft aus der Verkaufsbranche leider auch in seinen Kolumen nicht in den Griff bekommen. Da redet er eben mit allen Mitteln der Propagandisten-Kunst (nicht politisch gemeint) tatsächlich wie der Verkäufer an der Tür, der als “Zeuge der Church Of Internet” um Follower buhlt. Das alles darf er natürlich machen, es ist sein gutes Recht. Und rhetorisch-technisch kann er das auch wunderbar. Allein die Lesenden werden am Ende feststellen, dass sie zum Schluss einen selbstfahrenden Staubsauger bei ihm gekauft haben, obwohl sie nur Kaffee und Kuchen wollten. Dafür setzt er auf bewusste Verschleierung (wie schon beim Aufsichtsrat der GEMA, oben). Und er darf damit rechnen, dass das in seiner Lesendenblase auf den richtigen Boden fällt. Eine Art kollektives Selbstbelohnungssystem.

Alte und neue Verwerter?

Ebenso läuft es mit seinem Begriff von den Verwertern. Den hält Lobo bewusst offen und redet bestenfalls von neuen und alten Verwertern. Nicht um Klarheit zu schaffen, sondern Dunkel. Das zeigen auch die Reaktionen im Twitternetzwerk wo jetzt GEMA und Google einfach mal zu Verwertern gemacht werden.

Und dann liest man so etwas:

“Das Plattformprinzip der neuen Verwerter demokratisiert die Möglichkeit, mit urheberischen Leistungen Geld zu verdienen.” (Lobo auf Spiegel Online)

Also wieder eine Predigt, die mit Schlüsselworten für sich gewinnen will, wie Demokratisierung. Das kann man so sagen, man muss es ja nicht belegen. Und auch das Gegenteil nicht:

“Die Verwerter neuen Typs, die Plattformen, sind nicht ‘die Guten’. Daher dürfen wir keine Gelegenheit auslassen, sie zu regulieren, wie ich oft gesagt habe.” (Lobo auf Spiegel Online)

Die Verwirrung wird erweitert, wenn er dann fragt:

Warum wohl lehnen die Freischreiber, der Berufsverband freier Journalisten, die Urheberrechtsreform ab?
Weil die Reform uns Kreative in die Abhängigkeit großer Verwerterstrukturen zwingt, wo man tönt ‘Die Arbeit der Urheber wertschätzen’, aber die eigenen Verwertungsrechte meint. (Lobo auf Spiegel Online)

Gemeint sein kann damit nur, dass es keine gute Idee ist, wenn Autorinnen (und Verlegerinnen) Infrastrukturen wie Verwertungsgesellschaften gründen und diese damit beauftragen ihre Rechte in bestimmten Punkten kollektiv wahrzunehmen. Die hier sog. eigenen Verwertungsrechte der Verwertungsgesellschaften landen dann genau wo? Bei den Autorinnen und Verlegerinnen. Das ist für Lobo aber anscheindend eine Katastrophe.

Denn kollektive Vertretung kann nur vom Internetversteher ausgehen. Der hier erstaunlich gern und häufig von “uns” redet und damit so ziemlich alle mitmeint (… muss bloß sinnvoll und für uns und nicht gegen uns geschehen).

Artikel 12

Mir geht es nicht darum, in diesem Streit um die Richtlinie zu gewinnen. Sondern der Streit wird ja meistens vor mitlesendem Publikum geführt. Diese Personen machen sich dann ihren eigenen Reim darauf. Diejenigen, die entschieden sind, sind kaum zu überzeugen.

Beispiel: Zunächst war ich sehr gegen eine Umsetzung von Artikel 11, den ich aber als zahnlos und für wirkungslos gehalten habe. Deswegen sorge ich mich da nicht. Er ist ja so in Deutschland seit ein paar Jahren aktiv, ohne zu funktionieren. Punkt 2 war Artikel 12: Die “Freischreiber” haben das ja sehr angegriffen. Beim Verfolgen der Diskussionen konnte ich dann feststellen, dass er ja nicht zu einer Zwangsteilung der Verwertungseinnahmen führt, sondern aber diese ermöglicht, sofern die Autoren das auch ausdrücklich wollen.

“Member States may provide that where an author has transferred or licensed a right to a publisher, such a transfer or licence constitutes a sufficient legal basis for the publisher to be entitled to a share of the compensation for the use of the work made under an exception or limitation to the transferred or licensed right.” Quelle

Im Verlauf des Streits um die Richtlinie freuten sich die Gegner zunächst über den Zuspruch der “Freischreiber” und ihrer Ablehnung von Artikel 12 (und ggf. der gesamten Richtlinie). Mittlerweile liest man bei den Gegner nicht mehr viel dazu. Höchstens seitens der c3s, die heute eine Pressemitteilung dazu herausgegeben hat. Die Sache ist natürlich ungleich komplexer. Die angesagten Demos haben fast allein die Artikel 11 und 13 zum Gegenstand.

Jetzt muss man abwarten. Die Entscheidung des Parlaments soll am 26.3. fallen, so gegen 12:30. Geht sie durch, wird es in Deutschland mindestens wohl zwei Jahre lang Streit um die Übersetzung in nationales Recht geben. Lustig wird das nicht. Aber Sascha L. wird das Material für seine Kolumnen im Spiegel sicher nicht ausgehen. Immer auf der Suche nach Argumenten.

Was tun?

Meine Empfehlung, folgen Sie guten Texten diverser Autoren, die das komplexe Richtlinienwerk einigermaßen durchdrungen haben. Die gibt es tatsächlich – auch mit verschiedenen Ergebnissen. Erwarten Sie dabei durchaus ebenso lange und komplexe Texte zur komplexen Materie. Mit ein paar ulkigen Memes oder witzigen Sentenzen wird man der Sache leider nicht gerecht.

Ich selbst habe dazu insgesamt keine eigene Meinung, sondern beschaue mir nur die Kontrahenten und ihre Methoden. Dabei komme ich leider auch zum Schluss, dass bei den Gegnern der Richtlinie leider mehr im Argen liegt, die “Argumente” gerne zur Form populistischer Sprache neigen und die Sache eher als Glaubensfrage angesehen wird. Das ist beispielsweise auf iRights.info nicht der Fall oder auch bei Rechtswissenschaftlern wie Reto Hilty. Dagegen macht der Datenschutzbeauftragte des Bundes (der nicht der Bundesregierung angehört) eine eher schlecht Figur und bleibt im Raunenden, Trüben mit seinen Thesen. Aber das ist natürlich eine subjektive Beobachtung.

kritische masse newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Index