Bilder-Copyright-Chaos – hausgemacht

Eine häufige Quelle des Abmahnungsungemachs findet sich, wenn man Bilder aus dem Internet verwendet und eine korrekte Quellenangabe benötigt. Ich habe viel mit Theaterbildern zu tun, die ich mit korrekter Quelle benötige.

Jetzt tauchte der Fall auf, dass Bildmaterial aus einer Oper und Elfriede Jelinek und Olga Neuwirth zu benamsen war. Im Pressebereich der Hamburgischen Staatsoper konnte man das Bild zwar herunterladen, aber wie man die Quelle und den Urheber zu nennen hat, stand nicht dabei. Allein der Name der Datei gab dazu etwas Auskunft.

HSO_Monsters_Paradise_Ruth_Rosenfeld_Sylvie_Rohrer_c_Janic_Bebi_Jonas_Dahl.jpg

Ich löse auf: Hamburgische Staatsoper (HSO). Monsters Paradise (Name des Stücks), Ruth Rosenfeld und Sylvie Rohrer (Abgebildete). Copyright (oder ©): Janic Bebi / Jonas Dahl. Manchmal ist es auch hilfreich, wenn man sich die Meta-Daten des verwendeten Materials anschaut. Hier leider nicht. Die Meta-Daten sind komplett unbezeichnet.

So etwa könnte man das Material verwenden, wenn es der Zweck erlaubt. Also Bericht oder so. „Man sieht zwei Personen an einem schwarzen Flügel auf einem Holzfloß in einem von sanften Wellen gestalteten Meer treiben. Im Hintergrund: Warme Abendstimmung mit Wolken.“ So könnte auch der ALT-Text zum Bild lauten.

Dieses Bild wurde jetzt in vielen Internetpublikationen verwendet. Da liest man dann:

  • nachtkritik.de: © Still aus dem Video von Janic Bebi und Jonas Dahl
  • Die Aster: Monsters Paradise, Hamburgische Staatsoper ® Tanja Dorendorf
    was in jeder Richtung falsch ist. Falsche Autorin, warum Registered-Mark-Zeichen?
  • concerti.de: Szenenbild aus „Monster’s Paradise“
    Was auch daneben ist. Es ist kein Szenenbild, noch wird die Urheberschaft genannt
  • ioco.de: Monsters Paradise copyright Tanja Dorendorf
    Falsche Angabe der Urheberschaft
  • klassik-favori: Sylvie Rohrer (Neuwirth), Ruth Rosenfeld (Jelinek). Foto: Janic Bebi Jonas Dahl
    Es ist eigentlich kein Foto, sondern ein Bild aus einem Video
  • Detskuduse.dk: Video: Janic Bebi/Jonas Dahl
  • theriffmagazine.com: 漂在水上的Vampi与Bampi © Janic Bebi/Jonas Dahl
  • diapason.fr: © Janic_Bebi_Jonas_Dahl
    Die halten sich konsequent an den Dateinamen
  • Weitere Quellen gab es bei der HSA und bei Politiken, leider aber hinter der PayWall.

Was läuft hier falsch? Und warum? Der Grund dürfte bei der Pressestelle der Oper liegen bzw. bei deren Darstellmöglichkeiten, wie man es denn gerne hätte. Man muss sich hier eben etwas zusammenreimen. Das sieht da aber eben so aus:

Presse Die Hamburgische Staatsoper
Presse Die Hamburgische Staatsoper

Und da wird zum Beispiel auch deutlich, dass dieses Registered-Mark-Zeichen selbst in den Dateinamen bei Tanja Dorendorf auftaucht (mehr zu ®-, ©- und TM-Symbolen hier). Bei ihr sind dagegen die Meta-Daten wieder redselig. Mit Adresse und Angabe der Credit-Line: „Tanja Dorendorf / T+T Fotografie“ und Instructions finden sich auch: „Bildnachweis + Belegsexemplar obligatorisch! Alle Rechte vorbehalten“

Nur so als Beispiel. Viele Fallstricke möglicherweise, die man eigentlich ausschließen sollte. Und die vermeidbar wären, wenn die Nutzungsrechte und Urheberangaben klar und sauber kommuniziert würden.

Dass das nicht so schwer ist, zeigt das Theater Chemnitz beispielsweise:

Das Recht zur Veröffentlichung der Bilder haben Sie honorarfrei, sofern eine Berichterstattung über die Theater Chemnitz damit verbunden ist, sowie gegen Belegexemplar bzw. Beleglink und bei Angabe des Copyrights. Die Bildbeschreibungen und den Namen der Fotografin/des Fotografen finden Sie direkt bei den Bildern. Eine anderweitige Nutzung der Bilder bedarf der Absprache mit dem Pressebüro. Das Copyright verbleibt bei den Rechteinhabern.

In Deutschland würde man statt Copyright wohl eher sagen: Das Urheberrecht verbleibt bei den den Urhebern; wo auch sonst. Aber ich bin kein Jurist. Und das sieht dann so aus:

Rummelplatz Theater Chemnitz
Rummelplatz Theater Chemnitz

Für eine korrekte Berichterstattung muss man nicht mehr wissen. Theoretisch vielleicht schon, manchmal wird die maximale Größe in Pixeln vorgegeben, mit der das Material im Internet wiedergegeben werden darf. Manchmal wird ausgeschlossen, dass das Material anders beschnitten wird. Manchmal wird auch eine Frist gesetzt, wie lang das Bild genutzt werden kann (Getty Images beispielsweise).

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