Utopie mit ohne u
Eigentlich sind die Fragen, die man sich anlässlich von Vorratsspeicherung und Erfassung von Mensch und Haut stellt, völlig obsolet. Den Zustand dieses Volkes liest man am besten daran ab, wie es auf die Umsetzung von G8 in der Schule reagiert. So ziemlich alle, die noch einigermaßen die Sinne beisammen haben, können G8 nichts abgewinnen. Die Verkürzung der Schulzeit ergibt welche Vorteile? Dass die Schüler schneller ein kürzeres und entleerteres Studium aufnehmen können? Bachelor, Master.Mal…
Thumbthoughts
OLG Thüringen: Google-Thumbnails verletzen Urheberrecht, unter dieser Überschrift berichtet iRights.info über die Klage einer Künstlerin, die beanstandete, dass Bilder von ihrer Website als Thumbnails in der Google-Ergebnisliste auftauchten. iRights.info stellt das ganze Verfahren im Detail dar. Das Ergebnis des Verfahrens ist zum Teil jedenfalls doch ganz eminent. iRights.info fasst den Grundsatz so zusammen.
Allgemein gelte vielmehr: „Derjenige, der Bilder frei ins Internet einstellt, will lediglich erreichen, dass sie von anderen Internetnutzern angesehen werden können. Ein darüber hinaus gehender Wille, irgendwelche Nutzungsverträge abschließen oder auch nur Einwilligungen zu erteilen, geht damit vernünftigerweise nicht einher, weil dies originären Urheberinteressen widersprechen würde. Der Urheber, der einen Werkgenuss ermöglichen will, willigt grundsätzlich nicht darin ein, dass Nutzungshandlungen vorgenommen werden, die über den ungehinderten Werkgenuss hinaus gehen.“
iRights.info, Hervorhebung von mir.
Das Gericht allerdings wies die Unterlassungsansprüche der Künstlerin gegen Google ab, da sie offenbar ihre Seiten für Suchmaschinen eigens optimiert habe:
Fazit des Gerichts: Wer Suchmaschinen-Optimierung vornimmt und anschließend den Suchmaschinen-Betreiber verklagt, handelt „rechtsmissbräuchlich und treuwidrig im Sinne von § 242 BGB“.
iRights.info
Das alles hilft freilich nicht im Zusammenhang mit manchen Kochbuch-Bilder-Ideen, in welchen Fällen über die Google-Thumbnails Fotos eingebunden wurden. Aus diesem Grunde hätte es wohl wenig Erfolg, wenn der “Kochbuchbetreiber” gegen Google vorginge. Verbreitung und Nutzungseinwilligung sind zwei verschiede Paar Schuhe.
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Mückegern
Könnten wir uns aber mit der Mücke verständigen, so würden wir vernehmen, daß auch sie mit diesem Pathos "so pathetisch, als ob die Angeln der Welt sich in ihm [dem Menschen] drehten" [Friedrich Nietzsche: Werke und Briefe: Friedrich Nietzsche: Werke, S. 8584 (vgl. Nietzsche-W Bd. 3, S. 309) (c) C. Hanser Verlag http://www.digitale-bibliothek.de/band31.htm] durch die Luft schwimmt und in sich das fliegende Zentrum dieser Welt fühlt. [Friedrich Nietzsche: Werke und Briefe: Friedrich Nietzsche: Werke,…
Jenseits der Argumentation
Man hört ja häufig, dass das Internet zu einer besonderen Art von Demenz führe. Man merkt sich nichts, weil immer einer schon alles oder wenigstens etwas gemerkt hat. So etwas kann man sehen, wenn man durch die aktuellen Blogs durchzieht. Da macht einer ein Video zum Thema Unabhängigkeit der Tagesschau, respektive der öffentlich-rechtlichen. Meine Annahme war es, das Zeug wird durch die Blog gezogen nachdem es beim Blogdienst Rivva einnmal ganz oben stand. Denn gegen öffentlich-rechtlich ist man an vielen Orten sehr gerne und da sind da die Argumente eigentlich nebensächlich. So geschehen im Handelsblatt-Blog von Knüwer. Oder etwas zurückhaltender bei medienlese.com. Und auch MediaOcean hat sich gleich drauf geworfen, aber gleich daraufhin zurückgezogen. Ähnlich ging es dann auch anderen wie dem TVBlogger.
Die Diskussion zum Thema allerdings fand am ausführlichsten bei Niggemeier statt, der nämlich mit dem Video vom Berlin Institute und damit von Robin Meyer-Lucht sehr kritisch ins Gericht ging. Dabei passierte aber nun zweierlei: Erstens schwärmte die Niggemeier-Kritik mit samt den Kommentaren in die anderen Blogs nach dem Prinzip: Schaut doch mal bei Niggemeier, der hat das Stück doch erledigt. Zweitens wurde die Gelegenheit genutzt, der Diskussion um die Sache auszuweichen, um sie auf die Person Robin Meyer-Lucht zu verlagern. Dieses Prozedere ist natürlich längst aus der Geschichte längst bekannt. Ein Argument fällt in dem Moment, wo man dem Urheber unehrenhafte oder schlimmere Interessen nachweisen kann. Die müssen auch nicht einmal bewiesen werden.
a sagt: Die Erde ist rund (eine Kugel).
b sagt: Stimmt nicht und du hast Schweißfüße.
Wer hat da Recht? Zunächst ja niemand an sich. Die Erde ist rund, weil ich nachweisen konnte, dass man [Argumente]. Dennoch kann auch b Recht haben damit, dass er sagt, das eben dies nicht stimme. Es stimmt ja vielleicht auch nicht, oder nicht so ganz oder nur unter bestimmten Bedingungen, was aber auch egal ist, da b nun einmal frank und frech behaupten kann, dass a Schweißfüße habe. Oder dass a zugleich ein Produzent von Kartenmaterial sei, mit welchem man besonders gut auf runden Erden navigieren könne. So kann es sein, dass tatsächlich ein geschäftliches Interesse hinter der Bekanntmachung steckt, dass die Welt rund sei. Doch könnte es aber trotzdem sein, Geschäft hin oder her, dass die Welt einfach rund ist, obwohl a auch geschäftliche Interessen verfolgen mag. Die Erde wird nicht dadurch erst richtig rund, dass a zunächst erst sein Geschäft aufgibt.
Soweit der Exkurs. Das re:pubica-Thema beim Schopf genommen war die “kritische Masse” derer, die den Autoren des Video diskreditierten einfach schneller und größer als die Gruppe, die das Video als die enthüllende Botschaft schlechthin propagieren vermochte.
MediaOcean machte mit seinem Rückzieher es sich einfach. Ein Beispiel dafür, wie man versucht, up2date zu sein, am Ball bleiben zu wollen und dann auch zugreift auf Daten, die man im Nachhinein besser kommentiert sich wünschte.
Bei Niggemeier dauerte es gut über 50 Kommentare oder länger bis hinter dem konkreten Anlass gesprochen wurde für die situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Legitimation im Rahmen des dualen Systems. Und das ist dann auch bald der Moment, wo man sich desinteressiert am Thema, weil es weiterrutscht innerhalb der ganzen Diskussionswelt. Es geht dann wieder um Twitter oder um ein Startup woanders.
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Unlesbar
Nachdem der letzte Eintrag ziemlich unlesbar war, jetzt einer zum Thema, noch klarer geht nicht. Vielleicht wieder einmal zum Abstimmen. n{democracy:5}
Heute schon gedeckelt?
Irgendwie ist diese ganze Entwicklung in der Urheberrechtsgesetzgebung nicht mehr mein Thema. Dennoch scheint es doch nötig, ab und zu ein paar Bemerkungen dazu zu machen.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist gerade am letzten Freitag in dritter Lesung die Umsetzung einer EU-Richlinie verabschiedet worden. Danach sollen Abmahngebühren im Fall von bei Urheberrechtsvergehen gedeckelt werden. Das meint, es gibt da eine Obergrenze für derartige Gebühren und die liegt bei 100 Euro, in einer früheren Version des Gesetzesentwurfs waren (nur) 50 Euro vorgesehen.
Anwälte können in einfach gelagerten Fällen erstmaliger privater Rechtsverletzung nur noch einen Betrag von 100 Euro ansetzen. Gleichzeitig stellt die Begründung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nun klar, in welchen konkreten Fällen eine einfach gelagerte Rechtsverletzung anzunehmen ist.
Quelle: KIZ
Heißt das also, Freude zeigen?
Ja und Nein. Diese Deckelung greift nur im Fall eines Verstoßes im nicht gewerblichen Ausmaß (zuvor geschäftlichen Umfang). Das ist, wie ich jetzt weiß, ein feiner Unterschied, der ums Ganze geht. Also im Zentrum steht nicht in erster Linie das Vorhaben, mit diesen Verstößen ein Geschäft zu machen, sondern so zu handeln, als täte man das gewerbsmäßig. Und das gibt schön was her für Interpretationen des Sachverhalts. Man meint, das allerdings im Griff zu haben.
Das bedeutet, dass dieser Anspruch auch für den Bereich der illegalen Tauschbörsen Anwendung findet, der ansonsten außen vor geblieben wären, da grundsätzlich ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird. Gleichzeitig ist das gewerbliche Ausmaß im Gesetz näher definiert worden. Damit wird klargestellt, dass die Gewerblichkeit nicht nur ein quantitatives Element hat, sondern auch auf die Intensität und Qualität der Schädigung abstellt. Wenn also eine Person ein komplettes Musikalbum oder einen Film vor oder kurz nach seiner Veröffentlichung zum Download bereitstellt, greift der Auskunftsanspruch auch.
Quelle: KIZ
An sich ist dies jetzt eine gute Sache, weil man hoffen darf, dass nicht mehr von Pornofilmen bis zu Konzertmitschnitten alles über einen Kamm geschoren wird und die Staatsanwaltschaften nicht solchen Sachen zugeballert werden. Was der Musikindustrie Recht war, war es am Ende auch dem schnödesten Filmverleiher. Allerdings sollte man auch die simple Tatsache nicht verschweigen, dass fast überall ein eventuell notwendiger Lizenzerwerb fehlte. Das was nach geltenden Vorschriften normalerweise eben nicht okay von diesen Nutzern.
Aber das alles ging nicht, ohne zugleich eine Kröte schlucken zu müssen. Der Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern soll, so habe ich es verstanden, nicht mehr nur über den Weg einer Strafanzeige funktionieren.
Das hat immer die zwei Seiten. Da stehen Datenschutz und Überforderung von Staatsanwaltschaft gegen Ahndung von Delikten, die das Urheberrecht eben so definiert hat.
Äußerst unzufrieden zeigt sich die neuerdings zu “der” Urhebergewerkschaft sich selbst hochstilisierende Vereinigung ver.di:
Mit solchen “Verschlimmbesserungen” würde man dem Ziel und dem Auftrag, der sich aus der EU-Richtlinie ergibt, nicht gerecht, kritisiert die Urhebergewerkschaft. “Nach dem Gesetzentwurf lohnt sich Diebstahl geistigen Eigentums wieder”, sagte der ver.di-Vize. Denn wer dabei ertappt würde, zahle lediglich den regulären Preis. Nicht aufgedeckte Rechtsverletzungen seien gratis. Ignoriert würde die alte Forderung von Urheberorganisationen, bei Verletzungen mehr als nur die übliche Lizenzgebühr als Entschädigung vorzusehen.
Newsletter von ver.di vom 10. April 2008
Und sie greift danach sogleich ins Klo, wenn sie plötzlich gegen unterschiedliche Formen des Datenschutzes anhand der Politiker so vorgeht:
“Jetzt entdeckt”, so Werneke, “sogar mancher Oppositionspolitiker, der noch für den großen Lauschangriff gestimmt hat, den Datenschutz wieder.” Einen Auskunftsanspruch gegen die Dienstanbieter im Internet soll es nur unter engen Voraussetzungen geben. Dass damit Rechtsverletzungen im Internet weithin sanktionslos bleiben, sei sicher kein Beitrag zum verbesserten Schutz des geistigen Eigentums, heißt es bei ver.di.
Newsletter von ver.di vom 10. April 2008
Will ver.di also im Kern den Lauschangriff auf dem Weg des Urheberschutzes legitimieren, denn das heißt es ja umgekehrt proportional gesehen.
Unglücklich scheint auch der Verband der Musikindustrie zu sein. Da bei wird eigentlich nur alles besser:
Stellvertretend für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), erklärte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie: „Urheber, Künstler und ihre Verwerter müssen von ihren Leistungen leben können. Wenn eine Dose Cola im Supermarkt mehr juristischen Schutz genießt als Musikalben, Spielfilme, Hörbücher oder Computerspiele im Internet, wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen.“
Pressemitteilung des Bundesverbandes der Musikindustrie
Damit malt er den Teufel an die Wand, nagelt aber vergeblich nur einen weiteren Pudding an selbige. Aber auch hier beginnt natürlich der Kampf um die Deutungshoheit. Dose Cola gegen Schnappi? Oder Schnappi gegen Brahms? Oder, wäre zu fragen, wie lange müssen Urheber von ihren Leistungen auch noch nach ihrem Ableben leben können. Man sollte diese unsinnigen Vergleiche alle einmal zum Orkus hinauswerfen. Es geht nicht um Eigentum wie ein Haus oder wie eine Dose Cola oder wie ein paar Noten, gedruckt auf Papier. Wer sich in diese Vergleiche begibt, wird darin wie in einer Mausefalle das Genick sich brechen.
PS: Es macht kein Vergnügen, dieses Thema.
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Jetzt mit Politik drin: Urteilskraft 2.0
Ab und an muss ich mir es antun, durch die oberen 5.000 der Deutschen Blogosszene zu schwimmen. Das macht gerade an einem Tag besonderen Spaß, da die Netzeitung zu der These sich verstieg, die Deutsche Blogosphäre sei im Kern unpolitisch. Das ist absurd und trotzdem stimmt es.
Ein bisschen hat sich die obere Szene ja provozieren lassen. Aber zu mehr kam es dann auch nicht. In der Wissenswerkstatt schrieb man was und das führte zu vier Reaktionen (allesamt Trackbacks oder Pingbacks – macht nicht so den Unterschied). Davon einer von netzpolitik zum Thema. Kommentare dort bislang 9, vier davon Track- oder Pingbacks. Einer davon geht zu Steffen Büffels media ocean: Hier das Bild, zwei Trackbacks (einer zu netzpolitik.org zurück), kein Kommentar. Man könnte jetzt noch zu Robert Basics Basic Thinking übergehen, der das Ganze erstaunlich gelassen nimmt – was vielleicht auch nicht allermans Geschmack trifft.
Das Spiel geht noch weiter. Im Kern ist das eine recht interessante Selbstverschachtelung
Wäre nicht zum Beispiel die Kritik zahlreicher Gesetzgebungsverfahren ein Punkt, wo man sagen könnte, es gehe um Politik und diese äußere sich sehr wohl (ob bei Urheberrecht, Sozialgesetzbuch oder Gesundheitsreform). Manchmal ist all das sogar ausdrücklich politisches Verhalten und öffentlichkeitsstiftend. Politik ist allerdings weniger das, in das vielen da gerne laufen, das Diskutieren darüber, wie man politisch sich verhalten könne – oder eben dies nicht tue. Der mitrauschende Kommentar-Stream in gewissem Sinne ist der plätschernde Bach der digitalen Trostlosigkeit.
Kurz vor Spandau ist man da tief im Tal, würde ein Deutsches Volkslied einstimmen und dort ist das auch das Wasser so trüb. In dem Fischen immer größerer Fischer nach immer weniger Fisch. Der Schwarm zog unterdes längst weiter.
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Gottesbeweis I
Mir wird immer klarer, dass man Gott erfinden müsste, wenn nicht einige seine Existenz sowieso vorraussetzten. Gerade viele Atheisten hätten ein Problem, Probleme der auf der Welt als solche zu verstehen, die menschengemacht sind, wenn man nicht auf jenes höhere Wesen verweisen könnte, das all dies zulasse oder gar initiiere wo nicht fördere. Man muss sich dann nicht mehr an die eigene Nase packen. Oder die seines Nächsten. Oder die seines Arbeitsgebers. Oder, oder,…
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