Der XX. Parteitag

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ich halte dich in meinem Arm umfangen,
Wie ein Saatkorn ist die Hoffnung aufgegangen.
Wird sich nun der Traum erfüllen,
derer die ihr Leben gaben für das kaum erträumte Glück.
Leben ohne Angst zu haben, leben ohne Angst zu haben.

Wieder Nauen, ein letztes Bild vielleicht. Die nationale Front blättert ab.

Anfang der 60er Jahre schreibt Eisler seine Ernsten Gesänge. „Weiß der Teufel, warum ich das geschrieben habe!“ Naja, es gab noch eine Hoffnung, die damals Helmut Richter in seine Verse zum XX. Parteitag gefasst hat.

Das korrespondiert mit Adornos Utopie „ohne Angst verschieden sein zu können.“
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Wie online darf der Rundfunk sein?

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In der aktuellen Ausgabe der neuen musikzeitung habe ich mich öfter zu Wort Wort gemeldet. Unter anderem mit einem Beitrag über die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Wie online darf der Rundfunk sein?
Die öffentlich-rechtlichen Sender im Visier der EU

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bläst gehörig der Wind entgegen. Grund sind nicht nur die Entwicklungen der einzelnen so genannten Kulturprogramme der Sender sondern auch ihre Legitimation in der EU. In der EU scheint man alles auf die Ermöglichung eines fairen Wettbewerbs zu setzen. Konstruktionen aus Subventionen oder Gebühren, so schätzt man es ein, führen zu Verzerrungen im Wettbewerb – zum Nachteil privater Unternehmen.

Aber gehören Aufbau und Pflege eines Online-Angebotes zur eigentlichen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, darf man die dadurch entstehenden Kosten den Gebührenzahlern aufbürden und im Gegenzug dann auch noch Computer mit Onlinemöglichkeit gebührenpflichtig machen? Letzteres wirkt absurd, scheint aber dennoch zur Realität zu werden. Niemand zwingt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Anbieten seiner Informationen im Internet. Das andere bezweifelt der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT). Sie haben dafür auch gute Gründe gefunden. Insgesamt 4242 verschiedene Artikel kann man beispielsweise über die diversen Shopangebote des WDR erstehen, unter anderem Musik-CDs, Hörspiel-CDs, Münzen, Batteriesets, Netzadapter, Ferngläser, Taschenlampen und Isolierflaschen. Gehört das wirklich zum Bildungs-, Unterhaltungs-, Informations- und Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Das verneinte sogar Kulturstaatsministerin Christina Weiss auf einer Pressekonferenz zu den Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter Anfang November: „Die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Veranstalter sind werbefrei und dürfen nicht zu E-Commerce-Zwecken genutzt werden. Ich gehe davon aus und empfehle dringend, dass diese Beschränkungen auch tatsächlich eingehalten werden.“

Selbst unter Berücksichtigung dieser Rückrufaktion der Kulturstaatsministerin bleibt die Frage, wie weit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk über das Internet verbreiten darf. Denn auch im Bereich der Presse- und Informationsdienste könnte man feststellen, dass der gebührenfinanzierte Rundfunk dann nicht nur zur Konkurrenz für private Rundfunkanstalten sondern auch für andere Presseunternehmen wie Zeitungen und Zeitschriften wird. Zu diesem Thema äußerte sich Kulturstaatsministerin Christina Weiss: „Zwar sind die öffentlich-rechtlichen Anbieter nicht die alleinigen Lordsiegelbewahrer für verlässliche und vielfältige Informationen, aber sie müssen die Möglichkeit der Teilhabe an den neuen Verbreitungswegen haben. Nur so können sie ihren Kultur- und Bildungsauftrag erfüllen.“ Man könnte zynisch einwenden, vielleicht sogar nur noch dort, wo, wie bei NDR Kultur beispielhaft, man diesen Auftrag im Rundfunk schon weggespart hat. Eine weitere Kritik äußerte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), denn bisher sahen sich die Anstalten offenbar nicht in der Lage, objektivierte Daten zum Umfang ihres Online-Angebots vorzulegen.

Und es stellt sich noch eine dritte Frage. Was gehen diese Entwicklungen die Kulturstaatsministerin eigentlich überhaupt an? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Ländersache und aus gutem Grund als staatsfern, nicht gar als staatsfrei konstituiert. Er soll gerade von politischer Einflussnahme befreit sein. Man weiß, dass dies eine eitle Hoffung ist und mit der Realität nichts zu tun hat. Intendanten- und andere Entscheidungsträgerposten werden immer noch im wesentlichen nach Parteibuch vergeben und nur nebenbei auch nach Kompetenz. Da wirkt der Vorwurf der Kulturstaatsministerin gegenüber der Brüsseler Kommission beinahe wie „konkrete Poesie“: „Es steht der Kommission nicht zu, sich über den Umweg des Wettbewerbsrechts eine ,Kompetenz-Kompetenz’ für den Medienbereich zu schaffen.“ Aber steht deshalb dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch das Internet zu? Der Rundfunkstaatsvertrag bestimmt in §2 nämlich sehr eng: „Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.“

Martin Hufner
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Die Nachrichter

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Im Rahmen der Forschungsarbeit zu contrapunkt kam mir eine alte Aufnahme in die Finger, die einiges sagt und auch sonst ganz witzig ist.
Wenn man gut singen kann, singt man ein Lied,
wenn man weniger gut singen kann, singt man ein Chanson,
wenn man gar nicht singen kann, singt man einen Song.
…
Es tut sich etwas in der Politik,
es tut sich was ziemlich laut.
Und die Stimmen sind scharf und die Luft die ist dick,
man hetzt weiße Mäuse und Haut.
Und wenn man so viel von Veränderung spricht,
dann weiß man ja doch, die kommt nie.
Die Tagesfragen berühren mich nicht,
die Fragen, die ich tu sind die: …


Das ganze spielte vor gut 70/80 Jahren. Wer hat denn das Kind mit dem Hammer geweckt? [mp3 – 1,5 MB] Zugegeben, ich bin da kein Fan von dem Kramen in den alten Chansong-Dingen. Das anarchistische Potential ist da zwar ganz gut entwickelt, wie hier bei den Nachrichtern, aber die Patina, die man über diese Musik gießt aus dem Wissen, dass damals alles besser (oder schlechter) war, der Rührung auch, die ist mir doch einigermaßen suspekt.
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Weihnachten anno dunnemals

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Omma (väterlicherseits) sitzt im Hintergrund und freut sich auch. Lametta? Ich bin so ein Feind von dem Zeuchs geworden. Die Kerzen, damals noch in Feinstarbeit auf „Gerade“ gestellt. Nichts brannte niemals an. Das Klavier wanderte später zu den Nachbarn. Gespielt habe ich nicht, das konnte ich nicht.Aber dieses Weihnachten war wohl ziemlich spitzenmäßig.

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Lob der Mama – Agitator des Herzens

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Familiäres Treffen in Wolfsburg im September, ein Geschenk der Kinder an ihre Frau Mama zu ihrer „Goldenen Hochzeit“. Sie begleitet uns fünf Kinder zwischen 40 und 49 Jahre lang und ist weitestgehend „cool“ geblieben. Alle machen was anderes, alle wohnen woanders, alle sind die auf ihre Weise geraten. Die Mama ist Ruhepol und Agitator dennoch. Agitator des Herzens.

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Bitten der Kinder

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Man ist schnell als Wessi-Tourist enttarnt. In Nauen (bei Berlin) durchstreifte ich den Ort, blickend nach rechts und links und in Höfe hinein. Trostlos damals 1993. Dann zwei Kinder in den neuen Uniformen des Westens. Sie wollten regelrecht foddefiert werden. Selbstbewusst irgendwie und auch verschämt stehen sie da und schauen den dummen Onkel (den alten August) mit dem Foddeapparat an. Wer beobachtet da wen? In den 50er Jahren hat Paul Dessau einmal einen Text…

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McGesellschaft

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Andererseits, ja andererseits, wird die Rotation von Musik nur durch die Rotation von fehlendem Herz und Hirn ersetzt. Man wiederholt Big Brother und füllt den Rest mit anderem Trash (das deutsche Wort „Müll“ ist noch zu vornehm) aus. Sind die Schlüpper der Susi wirklich pinkfarben, wer scheißt am schnellsten, wie werde ich ein Star, wo gibt’s die nervigsten Klingeltöne? Wir haben damals ja noch Klingelstreiche gemacht und Zahnpasta unter Türklinken platziert und legen uns…

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Quote und Existenzgründung

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Das Kulturinformationszentrum der neuen musikzeitung hat sich ausgiebig mit der Deutsch-Quoten-Diskussion und der Frage nach freiwilliger Selbstverpflichtung im Rundfunk befasst. Eine Stellungnahme der Kulturstaatsministerin Weiss hängt an. Frau Vollmer von den Grünen wird zitiert mit: Die Grünen-Abgeordnete Antje Vollmer betonte, eine Quote wäre ein Signal zur Sicherung von Künstlerexistenzen und für mehr Qualität im Rundfunk. Aber stimmt das denn wirklich, Frau Vollmer? Das Mica (Music Information Center Austria) hat einmal etwas zur Lage der…

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Musikverlegerverband begrüßt Deutsch-Quote

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Was sollen die auch anders machen. Sie findens gut, weil dann mehr Musik aus Deutschland gespielt wird.
„Wer aufmerksam das CD-Angebot aus Deutschland verfolgt, wird sehr schnell feststellen, dass das Angebot der großen und kleinen Firmen so vielfältig ist, dass ein entsprechendes Programm der Sender kein Problem sein dürfte. Und so ist auch positiv zu vermelden, dass eine Reihe von Sendern dies erkannt hat und inzwischen verstärkt deutsches Repertoire einsetzt“ stellt Rudy Holzhauer, Mitglied des DMV-Vorstandes, hierzu fest.
heißt es in der aktuellen Pressemeldung. Aber was nährt denn diese Hoffnung nur? Die Abspielmusik, die nicht aus Deutschland kommt, die kann man nun beileibe nicht als vielfältig bezeichnen. Da herrschen ebenso stereotype Programmplanungen wie sie durch eine Quote keinesfalls gelöst werden können. Die Quote sichert keine Vielfalt, sie ist eine abstrakte Zahl. Mehr nicht.

Eigentlich könnte es auch egal sein. Ob die platte Rotation nun aus Außerdeutschland kommt oder aus Deutschland selbst, ist dann schließlich ziemlich schnuppe.

Die Pressemeldung im Wortlaut:

DMV begrüßt den Beschluss des Bundestages für mehr deutsche Musik im Rundfunk

Bonn, 20.12.2004. Mit großer Freude hat der Deutschen Musikverleger-Verband e.V. (DMV), den Beschluss des Deutschen Bundestages aufgenommen, der die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk-Sender zu einer freiwilligen und überprüfbaren Selbstverpflichtung für mehr Musik aus Deutschland in ihren Programmen auffordert. Mit großer Mehrheit haben sich die Politiker der SPD, CDU und der Grünen am vergangenen Freitag, den 17. Dezember 2004, für eine Unterstützung der hiesigen Kultur durch die Verantwortlichen im Radio ausgesprochen.

Der DMV erhofft sich durch den Beschluss des Bundestages, dass Musik aus Deutschland – und zwar in allen Facetten – wieder den Raum in der Programmgestaltung der Sender einnimmt, der ihr zusteht.

Der Vorstand des DMV dankt den Verantwortlichen der einzelnen Fraktionen für ihr Engagement für mehr Vielfalt im deutschen Rundfunkprogramm. Er hofft auf neue Gespräche sowie die Kooperationsbereitschaft der Programm-Macher, der Selbstverpflichtung nachzukommen.

„Wer aufmerksam das CD-Angebot aus Deutschland verfolgt, wird sehr schnell feststellen, dass das Angebot der großen und kleinen Firmen so vielfältig ist, dass ein entsprechendes Programm der Sender kein Problem sein dürfte. Und so ist auch positiv zu vermelden, dass eine Reihe von Sendern dies erkannt hat und inzwischen verstärkt deutsches Repertoire einsetzt“ stellt Rudy Holzhauer, Mitglied des DMV-Vorstandes, hierzu fest.

Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
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Freiwillige Selbstverpflichtung

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Wir hatten ein Sommertheater um „deutsche Musik“ im Rundfunk. Das kulminierte um die erfolglose Pop.komm herum. Nun fordern rechtzeitig zum Weihnachtsfest Opposition und Regierung eine Art freiwilliger Selbstverpflichtung für eine Deutsch-Quote um 35 Prozent vom Gesamtanteil.

Der Begriff „freiwillige Selbstverpflichtung“ ist dabei eine wunderbare demokratische Krücke. Denn der Staat, zumal der Bund, hat eigentlich nichts beim Rundfunk zu wollen; wir leben ja nicht in einem totalitären Staat, wo Herr Goebbels die Sender gleichschalten kann wie er es will.

Zumal der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nur vermittelt kontrolliert, über Rundfunkräte und Programmausschüsse. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass diese Räte häufig genug aber nur Sachen abnicken, die die Intendanzen beschließen. Selten gibt es da Aufmupf. Wie so ein Rundfunkrat sich zusammensetzt, habe ich einmal am Bayerischen Rundfunk dargestellt.

Deswegen diese sachte Bitte des Bundestages zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Der Rundfunk stöhnt über diese freiwilligen Selbstverpflichtungen, deren es einige gibt. Ich stöhne mit ihm. Doch was heißt das, wenn man das Pferd mal anders herum aufzäumt?

Es könnte doch heißen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer Weise verselbständigt hat, die die Kontroll- und Veränderungsmöglichkeiten sehr einengt — er wird zum Staat im Staat. Programmautonomie, ein Begriff, der dann von den Hörfunkdirektoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dagegengesetzt wird, heißt immer häufiger zweierlei: Man macht, was man will (in den gesetztlichen Rahmenbedingungen) oder man überlässt es der Hörer-Quote, aus der man kaffeesatzgleich herauszulesen versucht, was denn an der Zeit sei. (Siehe dazu: Logik für Anfänger)

Das ist längstens ebenfalls kein haltbarer Zustand. Die nicht-freiwillige Verpflichtung, bestimmte Programmangebote machen zu müssen (Unterhaltung, Bildung, Information, Kultur) wird auch so mittlerweile unterwandert. Nur, wie kann man „Kultur“-Anteile oder „Bildungs“-Anteile messen. Es ist momentan so, dass man an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht rankommt; weder als anspruchsvoller Nutzer noch von Seiten der Politik.

Immer deutlicher wird daher, dass man den Funk nur dort packen kann, wo seine Kontrolle stattfindet. Bei den Rundfunkräten nämlich. Sie müssen lernen, dass sie entscheiden können und müssen, wo es lang geht. Dazu bedarf es nicht mal des Drucks auf deren Mitglieder sondern nur des Hinweises, dass sie eine extrem verantwortungsvolle Aufgabe haben und dass man sie persönlich dafür zur Verantwortung zieht. Das hätte der Bundestag mal machen sollen. Aber auch die drucken nur luftloses Papier:

Union und Regierungsfraktionen wollen freiwillige Quote für deutsche Musik

Berlin: (hib/BES) Für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hörfunksender zur Förderung von Musik aus Deutschland treten die Union und die Regierungsfraktionen in getrennten Anträgen (15/4495, 15/4521) ein.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen gehen dabei auf die öffentliche Diskussion über die Forderung nach einer Quote für Pop- und Rockmusik aus Deutschland ein. Diese Debatte zeige, dass sowohl im öffentlich-rechtlichen Hörfunk als auch bei den privaten Sendern die Vielfalt in diesem Bereich nicht gewährleistet sei.

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass Quotierungen eine positive Wirkung haben können. Für die Union sind darüber hinaus auch wirtschaftliche Aspekte von Bedeutung. Die deutsche Musikbranche befinde sich in einer schwierigen Phase und müsse über mehrere Jahre hinweg starke Umsatzeinbrüche von mehr als 20 Prozent hinnehmen.

Daher sei eine stärkere Förderung von Produktionen aus Deutschland notwendig. Im Einzelnen wendet sich die Union an die Länder: Diese sollten sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die freiwillige Verpflichtung der Sender einsetzen.

An die Bundesregierung richtet die Union die Forderung, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten den Stellenwert von Musik aus Deutschland „im Sinne deutscher Musiker“ zu fördern. Dies gelte auch für die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Regierung.

Gleichzeitig solle die Regierung bei der Novellierung des Urheberrechts dem geistigen Eigentum an Musik einen stärkeren Stellenwert geben. Die Regierungsfraktionen nennen in ihrem Antrag konkrete Zahlen für die gewünschte Quote.

So solle in den Musikprogrammen ein Anteil von annähernd 35 Prozent deutschsprachiger oder in Deutschland produzierter Pop- und Rockmusik gesendet werden, wobei zur Hälfte Neuerscheinungen von Nachwuchsmusikern zu berücksichtigen seien.
Ich mag nicht mehr im Detail diesen Bockmist auseinander nehmen. Zum Beispiel den Einsatz der Union für die dahindarbenden Musikbranche mit ihren Umsatzeinbrüchen. Man sollte nicht Sachen miteinander verquicken, die kulturpolitisch nichts miteinander zu tun haben. Der Rundfunk kann nicht der finanzielle Vollstrecker der phonographischen Wirtschaft sein. Die richtigen Sachen würden dann sowieso gefördert, wenn man ein qualitätsreiches Programm machen wollte.

Sofort nach Bekanntwerden dieser Notiz aus dem Bundestag waren denn auch die Phonoverbände online:
„Die Musikauswahl im Rundfunk muss vielfältiger werden“, erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. „Deswegen begrüßen wir den Beschluss des Deutschen Bundestages, der dies ausdrücklich feststellt. Wir sind bereit, die Ausgestaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung mit den Rundfunkanstalten zu diskutieren. Hierzu fordern wir die Programmverantwortlichen auf, mit der Musikwirtschaft zu konkreten Lösungen zu kommen.“

Der Bundestag hat am heutigen Nachmittag einen Beschluss gefasst, der die Rundfunkanstalten auffordert, im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung einen bestimmten Anteil für musikalische Neuheiten im Programm zu verankern und geeignete Sendeformate zur Nachwuchsförderung anzubieten.

Die Forderung nach mehr musikalischer Vielfalt ist eine Initiative der gesamten Musikwirtschaft. Eine Studie der hundert reichweitenstärksten Sender hatte ergeben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur einen Neuheitenanteil von 14,3% am Musikprogramm sendet – deutschsprachige Neuheiten lagen sogar bei nur 1,2%. Zuletzt hatten im September rund 600 Künstler eine Petition unterzeichnet, die eine stärkere Berücksichtigung deutschsprachiger Musik im Rundfunk fordern.
Dazu sage ich nur: „Das ist die perfekte Welle“ — eine Neuheit über Monate hinweg. Furchtbar. „Das ist der perfekte Tag.“

Wer Neuheiten administrieren will, der ist falsch gewickelt. Phonowirtschaft wie Rundfunk haben sich in den letzten 15-20 Jahren die größte Mühe damit gegeben, Redakteure wegzuschließen, die ein gutes Programm machten. Zuletzt beim Hessischen Rundfunk mit „Schwarz-Weiß“. Am liebsten kommunizieren staatlich und wirtschaftlich administrierte Computer, die ja Wertfreiheit vortäuschen. Heavy-Rotation!! sag’ ich nur.
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