Tränen verdrücken
Sagen wirs mal ganz simpel, es gibt fast nichts Schöneres als einen von Hand geschriebenen Brief.
Sagen wirs mal ganz simpel, es gibt fast nichts Schöneres als einen von Hand geschriebenen Brief.
Meta Music bringen von ihrer ersten CD an exzellente Musik auf den digitalen Tonträger. Das kleine Label, welches momentan in Berlin seine Heimat gefunden hat, machte sich die Mühe, eine Art Querschnitt durch ihr Programm zu kompilieren. 11 verschiedene Stücke, das Spektrum reicht von Alter Musik (wunderschön die „Music For A While” von Purcell) über genreübergreifende Produktionen (“Tschah-Tschaah” von Ernst Schultz & Holger Stamm) bis zum aktuellen Jazz ("La Libertad de la Muerte” von…
Jemand zitiert jemanden. Die Welt geht unter. Neurosenbeschau in der Blogbar und ein kleiner schöner Kommentar dazu von Megawatt.
Ein Star wie H2OHayley Westenra ist die neue, erfolgreiche Stimme aus Neuseeland — pur und klar wie Volvic naturelle. Mit weltweit 150 Millionen verkauften Alben ist sie international bereits ein Star und hat jetzt ihr Album Pure in Deutschland veröffentlicht.Auweia. Wie durchsichtig, wie spannend. Musik als Sturm im Wasserglas. Ja, auch Dieter B. ist bald schon Werbeträger ihres örtlichen Wasserversorgungsunternehmens. Besser kann man nicht beschreiben, wie man aus Nichts ein Etwas machen möchte. Volvic,…
Ich unterschreibe wirklich nicht gerne. Aber in diesem Fall gerne. Die “Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004”.
Mit der Antwort auf die Frage "Wie zugänglich sind Wissen und Information?" wird entschieden über die Bildungs- und Entwicklungschancen jedes einzelnen Bürgers in der Informationsgesellschaft wie auch über die Chancen künftiger Generationen, auf dem vorhandenen Wissen aufbauen zu können. Die im Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffenen gesetzlichen Regelungen haben nachhaltigen Einfluss darauf, ob sich in unserer Gesellschaft offene, vernetzte Kommunikations- und Informationsstrukturen entwickeln können. Sie entscheiden damit auch über die Qualität unseres Bildungssystems, über die Inventionsfähigkeit der Wissenschaft und die Innovationskraft der Wirtschaft. Im globalen Wettbewerb sind sie die wesentlichen Faktoren für eine prosperierende soziale, kulturelle und ökonomische Entwicklung und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft.
Bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG in das Urheberrecht hat der Gesetzgeber bisher vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien und der Netze als zusätzliche Vertriebswege berücksichtigt. Im Vordergrund standen vor allem die Vermeidung von Risiken für die private Rechteverwertung und nicht die Nutzung der mit den neuen technischen Medien verbundenen Chancen für die Allgemeinheit. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Bildung und Wissenschaft. Die Informationsgesellschaft bietet hier neue Potenziale der Wissensvermittlung und der Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten ist im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, setzen uns dafür ein, dass diese Potenziale der digitalen Medien und Kommunikationssysteme für die Allgemeinheit und hier insbesondere für die Wissenschaft offen nutzbar bleiben und nicht vorrangig zur privatwirtschaftlichen Vermarktung von Information restriktiv reguliert werden:
In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!”
Aktionsbuendnis: Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft
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In der aktuellen Pressemeldung des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft darf man lesen:
Darüber hinaus konnten wir demonstrieren, dass die Musikfirmen trotz schwieriger wirtschaftlicher Situation nach wie vor der stärkste Investor in musikalische Kreativität sind.
Da haben die dem Kanzler gegenüber demonstrieren können. Entweder das ist maßlos übertrieben oder der Kanzler ein Depp. Wer nahm überhaupt teil an diesem Besuch?
An dem Gespräch nahmen neben den beiden Politikern [Gerhard Schröder und Klaus Wowereit] und ihren Delegationen Gerd Gebhardt und Dr. Thorsten Braun für die deutschen Phonoverbände, Frank Briegmann, Peter James (Präsident des VUT und Geschäftsführer des Deutschen Musikexportbüros GermanSounds), Piet Bubenzer (Sony Music), Horst Weidenmüller (Label K7), Tina Funk (Label Mute), Fitz Braum (Four Music), Raik Hölzl (Kitty-Yo) und Dr. Rolf Budde (Budde Musikverlag) teil.
Soso K7 (DJ Kicks), soso Kitty-Yo (Kante), soso Label Mute (Einstürzende Neubauten), soso Four Music (Fanta4), soso, das Musikexportbüro in Person Peter James (Deutscher Musikrat)? Nichts für ungut, gut zu wissen.
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Der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle ist in Grundzügen von Justizministerin Zypries vorgestellt worden. Jetzt hagelt es Kritik — komischerweise aus der CDU/CSU-Fraktion. Manchmal ist wohl Dagegensein besser als Nachdenken und Analysieren. Da haut die CDU/CSU mal wieder voll daneben.
Das ist eigentlich traurig, weil, was die kulturelle Entwicklung in der Bundesrepublik angeht, die SPD/Grünen immer hinter dem Standard von CDU/CSU und PDS zurückblieben. Die CDU/CSU scheint zu glauben, dass man die SPD-Vorschläge nach hinten überholen müsste. So ein Quatsch. Der liest sich dann so (zitiert nach KIZ):
Die digitale Privatkopie soll nach den Vorstellungen der Ministerin auch zukünftig nahezu einschränkungslos erlaubt sein. Dies ignoriert, dass im Gegensatz zur analogen Kopie bei der digitalen Kopie ein Qualitätsverlust gegenüber dem Original nicht eintritt.
Die igrnoriert, dass das Urheberrecht nicht zwischen digitalen und analogen Werken unterscheidet. Aber gerne, wenn es Herr Frings wünscht, können wir alles durcheinander werfen und nach Kompressionsraten unterschiedliche Abgaben entwickeln. Wir können auch gerne zwischen digitaler und analoger Kopie unterscheiden. Können wir alles machen. Am Werk des Urhebers geht dies vorbei. Können wir alles machen.
Weiterhin ist eine Verbreitung der Digitalkopie sehr viel einfacher möglich als bei einer herkömmlichen Analogkopie.
Seit wann hat denn das Urheberrecht mit der Einfachheit der Kopieerzeugung etwas zu tun? Das ist doch absurd. Dazu steht an älterer Stelle eine ausführliche Stellungnahme. Das soll hier nicht wiederholt werden.
Gleichzeitig hat die Justizministerin durchaus Problembewusstsein, da nun im Gesetz klargestellt werden soll, dass eine Privatkopie für den Nutzer einer Tauschbörse im Internet dann nicht erlaubt ist, wenn es sich für ihn offensichtlich um ein rechtswidriges Angebot handelt. Ob den illegalen Tauschbörsen damit die Grundlage entzogen wird, bleibt aufgrund der auslegungsbedürftigen Gesetzesbestimmung unklar.
Das ist viel auf einmal. Aber wie sieht es denn mit den legalen Tauschbörsen aus? Wer sagt denn überhaupt, dass Tauschbörsen illegal sind?
Solange sich die Regierung nicht zugleich zu einem Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen den Internetprovider bekennt, handelt es sich bei der vorgeschlagenen Nachbesserung nur um eine symbolische Gesetzgebung. Was nutzt den Musikunternehmen oder den Filmproduzenten das schönste Kopierverbot, wenn sie es mangels Information niemals vor einem Zivilgericht durchsetzen können?
Was nutzt Datenschutz? Wäre es nicht auch einmal interessant, die Sache von der andern Seite zu betrachten. Nicht jeder ist ein Musikunternehmen sondern bloß Künstler. Warum sollen sich sogeannte “Kulturwerte” nur nach Industrienormen richten. Es gibt auch ein Leben jenseits davon.
Zu begrüßen ist, dass Überlegungen, die Privatkopie gegen Kopierschutzmaßnahmen der Rechteinhaber durchsetzbar zu machen, nicht weiter verfolgt werden. Eine solche Regelung hätte aus einer Schrankenregelung ein Recht gemacht und den Rechteinhaber teilweise enteignet. Hier hat die Vernunft erfreulicherweise im Bundesjustizministerium gesiegt. Die potentielle technische Umgehung des Kopierschutzes schränkt das Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes zu stark ein. Der Rechteinhaber muss es selbst in der Hand haben, welchen Umgang er mit seinem Werk in der Öffentlichkeit wählen will.
Stimmt. Jeder Rechteinhaber muss und darf und kann nur allein entscheiden, welche Rechte er wahrnehmen möchte, auf welche er verzichtet. Das Publikum muss entscheiden.
Bei der Geräteabgabe hat die Ministerin ihre – zunächst dementierte – Ankündigung von Anfang Juli diesen Jahres wahr gemacht und fordert nun eine Erweiterung der Abgabe. Muss bislang ein Gerät oder Speichermedium erkennbar zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt sein, reicht es nach den Vorstellungen der Ministerin zukünftig für eine Abgabepflicht aus, wenn sie tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien benutzt werden. Damit dürfte sich die Vergütungspflicht auch auf Computer, Drucker und MP3-Player ausweiten.
Das ist in der Tat eine Gefahr.
Intelligente Alternativen wie das Digitale-Rechte-Management (DRM) werden dabei ignoriert. Die Regierung schwört auf kollektive Abgabesysteme statt auf individueller Vergütung zu setzen. Sie will nicht erkennen, dass die Tage immer weiter steigender Pauschalabgaben im digitalen Zeitalter gezählt sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert den Einstieg in einen ‘Sinkflug’ bei den urheberrechtlichen Pauschalabgaben.
Das ist weder richtig noch falsch. Es ist Bockmist. Die Fraktion fordert die Privatisierung von Kultur, so wäre es richtig formuliert. “Kulturwerte” sollen gekoppelt werden daran, wer es sich leisten kann. Kultur als bürgerliches Gemeingut wird aufgegeben. Kann man machen, man muss sich nur klar sein, wohin das führt. So lässt sich nicht länger argumentieren, dass man kulturelle Institutionen von Staats wegen finanziell weiterhin unterstützt. Man kann nicht in etwas Steuergelder hineingeben und dann noch einmal abkassieren wollen. Wie lässt sich einerseits wünschen, das bürgerliches Engagement geleistet wird zum Null-Tarif?
Im KIZ kommentierte Drescher sehr richtig:
Es ist doch komisch, dass das was sich Kultur nennt auf der einen Seite einen immer restriktiveren Zugang erfahren soll, der am Besten bei jeder Nutzung bezahlt wird, auf der anderen Seite, müssen Veranstaltungen und Produktionen vom Staat gefördert werden, damit sie überhaupt existieren.
Die Vorwürfe seitens der CDU/CSU-Fraktion führen in die falsche Richtung, sie sind allein daran orientiert, ein Kultursystem zu erhalten, welches nicht mehr Kultur im Mittelpunkt sieht sondern die Kultur- und Bewusstseinsindustrie. Das kann man machen, nur sollte man es auch so klar sagen — und alle Konsquenzen daraus ziehen.
Das generelle Problem, dass “Kulturwerte” im Moment eben sowohl Gemeinwerte wie Wirtschaftswerte sind (oder sein können), wird man nicht lösen können. Das ist Frage der politischen Willensbildung — und des Wollens der Bürger dieses Staates. Außer von Seiten der PDS und kleinen Grüppchen bei den Grünen steht das aber nicht zur Diskussion. Es gibt bei den großen Parteien keine Kultur, es sei denn sie ist Geldwert.
Günther Anders hat schon in Band 1 seiner “Die Antiquiertheit des Menschen” schreiben müssen:
Die Maxime, die hier effektiv wirksam ist, lautet jedenfalls: »Es darf nichts Unverwertbares geben.« Deren positive Imperativfassung: »Mache alles verwertbar.«
Günther Anders, Die Antquiertheit des Menschen 1, Über die Seele im Zeitalter der zweiten industriellen Revolution, München 71987, S. 185
Update: Daher begrüße ich die aktuelle Ausgabe der De:Bug, die in einigen Artikeln auf andere Entwicklungen hinweist:
Alles nachzulesen in der De:Bug 85, 2004/09, Seiten 25-28.
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Das ist nicht meine ganze Familie im engeren Sinn, also Geschwister und Eltern, sondern selbige
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