Leistungsschutzrecht für Presseverlage – die peinliche Realität
Seit heute Gesetz, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Kurz gesagt müssen Aggregatoren oder auf Presseinfomationen spezialisierte Suchmaschinen Lizenzen dann erwerben, wenn sie Presseprodukte ausschnittsweise in Ergebnislisten anzeigen. Das Gesetz gilt auch für Presseverlage, die das nicht wünschen. Man muss um Erlaubnis fragen und die Lizenz-Kosten ermitteln, seien sie auch Größe 0. Google hat das gemacht. Im Vorfeld. Presseverlage mussten sich dazu äußern, ob sie es wünschen, dass Google sie in Ergebnislisten führt oder nicht. Google wollte aber auf keinen Fall Lizenzgebühren entrichten. Die…