Schröder siegt vor Arbeitsgericht – irgendwie

Wie soeben der Korrespondent der Kritischen Masse in der Hauptstadt der BRD, West-Berlin, mitteilte, hat der ehemalige Bundeskanzler, Gerhard Schröder, vor dem Arbeitsgericht II eine siegreiche Niederlage erfahren. Schröder klagte vor dem Arbeitsgericht auf Wiederanstellung als Bundeskanzler der BRD. Er begründete dies damit, dass eine unverschämte Mobbinggeschichte über ein konstruierte Misstrauensvotum ihn schließlich um die Fortführung seiner Tätigkeit gebracht habe. Ihm stünde mindestens noch ein Jahr in der Funktion und Tätigkeit als Bundeskanzler zu. Ersatzweise klagte Schröder auf die Weiterführung seiner Bezüge bis zum Ende seiner „ordentlichen und vereinbarten“ Amtszeit.
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