DRM. Urheberrecht

  • Der Grund für eine Pressemeldung der U-Musik-Verleger im Deutschen Musikverlegerverband ist nicht so recht zu ermitteln. Es geht jedenfalls um den Einsatz von DRM. Man sieht es nicht als “heilige Kuh”, aber wenn der Inhaber der Leitungsschutzrechte, in der Regel ein Tonträgerunternehmen darauf besteht, muss auch der Musikverleger mitziehen, so kann man es lesen. Die…

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