Letzte Erinnerung – GEZ und anderes

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Was sich die GEZ teilweise erlaubt, ist nicht feierlich. Da ist es schön, wenn sie ab und an einen Dämpfer erhält. So geschehen vor dem Landgericht Braunschweig.

Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07).

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