Zweckveranlasser und juristische Leseunlust
Als ich neulich in einer Gruppe bei Facebook jemanden auf sein merkwürdiges Rechtsverständnis hinwies, antwortete er mir, sein „Rechtsverständnis wurde ja in zwei Staatsexamina geprüft.“ Unabhängig davon, dass es mir natürlich nicht bekannt ist, dass man Rechtsverständnis prüfen lassen kann und unabhängig davon, dass mit der Aussage auch noch nicht gesagt war, insbesondere beim zweiten Staatexamen, mit welchem Ergebnis (bestanden oder nicht) und dass mir genügend Richter in Geschichte und Gegenwart einfallen, bei denen…