GEMA freiwillig
> Ansonsten gilt das Solidaritätsprinzip der Musikurheber, nach dem jede Aufführung eines Werkes im > Grundsatz gleich viel wert ist und kein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe der Lizenzzahlung für > die Veranstaltung und den an die Urheber/Verlage auszuschüttenden Tantiemen besteht. Interessant zu wissen. > Die Mitgliedschaft in der GEMA ist selbstverständlich freiwillig. Korrekt ist vielmehr "obligatorisch" - das ist schon sehr eine gespaltene Zunge, die das sagt. Der Satz stimmt. Aber er ist…