Von Kürbissen, Zucker und Lackierereien, aber nur kurz

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Regensburg muss Ostwind haben, man riecht wieder die Zuckerfabrik und zwar nicht zu schlecht. Sowie bei Gegenwind die ersten Kamine mt ihrem rauchigen, verbrannten Qualm. Der Herbst muss wohl auch in Regensburg endgültig angekommen sein.

Ebenso die Tatsache, dass der Herr Nachbar gegenwärtig ziemlich häufig Kürbiscremesuppe auf der Tageskarte hat.

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Doch dieser Zuckerfabrikgeruch ist merkwürdig süßlich, auch ein bisschen muffig und beissend. Hatte ich in Wolfsburg früher auch, wenn Nordwind war und der Geruch aus Fallersleben nach Süden zog. Besser jedenfalls als der Gestank der Lackiererei aus dem VW-Werk bei Nordwest-Wind. Der war wirklich von übelster Sorte.

Jetzt noch die Frage: Wo ist denn da die Pointe?
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Not in our name

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Charlie Haden 1993 in BerlinDer Bassist und Musikpolitiker Charlie Haden meldet sich erneut mit Musik zurück, deren Ort im Heute liegt, deren Idee lange in seine Biographie zurückweist. „Not in our name“ heißt die Platte mit dem Liberation Music Orchestra, welches nun in komplett neuer Mixtur antritt. Arrangiert für das Ensemble hat die Musik die gute alte Carla Bley. Als musikalische Grundsubstanz liegen zugrunde alte Klassiker der amerikanisch patriotischen Musik wie „This is not america“ von Pat Metheny oder „Amazing Graze“ oder „America the beautiful“ (ein Medley), oder das „Goin’ Home“ (Versatz aus Dvoraks sogenannter Sinfonie aus der Neuen Welt) oder auch Samuel Barbers „Adagio“. Eine recht sonderbare aber nachvollziehbare Mischung. So ganz richtig gut ist die Platte leider nicht. Von Carla Bley kennt man eine durchaus aufregendere Art und Weise des Arrangierens. Dennoch erhalten die Stücke in dieser Platte einen eigenartig unsentimentalen Ton, was ja bei Amazing Grace oder dem Adagio Barbers nicht ganz einfach ist, will man nicht nur zerstörerisch an die Sache gehen oder nur emphatisch — amerikanisch-unamerikanisch.

„Ich wollte dadurch klarmachen, daß man, bloß weil man nicht mit allem einverstanden ist, was diese Regierung unternimmt, noch lange nicht unpatriotisch ist.“

wird Haden im JazzEcho zitiert. Die Amerikaner haben sozusagen eine lange und durchgehende „Wir-sind-Deutschland(Amis)“-Kampagne quasi als Staatsreligion.

Etwas überracht bin ich insofern, als Hadens „Not in our name“ nur sekundär mit der gleichnamigen Initiative in den USA zu tun hat. Im JazzEcho steht dagegen:

„Bei Spaziergängen in Italien und Spanien fielen mir auf den Balkonen zahlreicher Apartmenthäuser diese Spruchbänder auf, auf denen in Englisch geschrieben stand: ‘Not In Our Name!’“, erinnert sich Haden. „Das war das erste Mal, daß ich diesem Slogan begegnete, und es beeindruckte mich, daß die Leute, die in diesen Apartments wohnten, ihre Meinung so kundtaten.“

Manchmal funktioniert Kommunikation unterirdisch. Ein erstes Bild kann man sich machen auf der Vorhörseite des „JazzEcho“. Zum Vorhören: JazzEcho. Aber immerhin gut, dass es so etwas auch im Jazz gibt — und gerade im Jazz.

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Palavermentarismus

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<%image(20051019-lammert3.jpg|150|192|The Lammert)%>

Ort: Bundestag: Gestern. Wahl zu den Bundestagsvizepräsidenten. Bisky scheitert dreimal. Sternstunde des Gewissens? Nein. Eine Idiotie der parlamentarischen Demokratie. Man fragt sich, was das überhaupt soll. Einerseits wird jeder Fraktion die Stellung eines oder zwei Bundestagsvizepräsidenten zwingend zugestanden, andererseits müssen die dennoch gewählt werden. Warum muss man wählen, was vereinbart ist? Diese Logik erschließt sich mir nicht. Entweder freie Wahl oder Festsetzung und Benennung und aus ists. Eigentlich ganz gut, dass das gestern mal schief gegangen ist. Auch wenn sich daran in Zukunft nichts ändern wird. Nett die Beschreibung von Funktion, Wahl und Aufgaben des/der Präsidenten. Hier ein selten freimütiger Ausschnitt.
Das Personalkalkül der größten Fraktion wird in der Regel auch dann hingenommen, wenn bei der Auswahl nicht die Eignung für das Amt, sondern Karriereinteressen sowie partei- und koalitionsinterner Personalproporz ausschlaggebend sind.
Ja, so stehts auf den Seiten des Deutschen Bundestags. Da staunt man nicht schlecht. Und das bei einem Amt, das protokollarisch das zweithöchste im Staat ist. The Lammert® (siehe Bild oben) hat dies in seiner ersten Sitzungsleitung alles nur leidlich regeln können. Eigentlich gar nicht. Mit 92 Prozent gewählt und sofort das Amt beschädigt – von seinen eigenen Genossen. Die goldenen Leerformeln seiner Antrittsrede gleich noch einmal enthöhlt – mit aller parlamentarischen Gewalt.

Die Verlogenheit, die seit einiger Zeit über diesem Amt kreist, kann man auch dort nachlesen:
Abweichend von der Geschäftsordnung wurde bei der Wahl der Vizepräsidenten bis 1980 jeweils zu Beginn der Legislaturperiode in offener Wahl über alle Vorschläge gemeinsam abgestimmt (gemäß § 126 GOBT). Seit der 10. Wahlperiode (1983) kam hingegen keine interfraktionelle Vereinbarung mehr zustande, da die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen Vizepräsidenten der Fraktion DIE GRÜNEN abgelehnt hatten. Durch die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages im Jahre 1994 wurde der Anspruch jeder Fraktion auf Mitgliedschaft im Präsidium gesichert (§ 2, Abs. 1 Satz 2 GOBT). Entsprechend dieser Regelung ist seither die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Vizepräsidentin vertreten, während ihrer Mitgliedschaft im Bundestag in Fraktionstärke auch die PDS, nachdem nach der Bundestagswahl 1998 an dieser Bestimmung festgehalten wurde. Da die Anzahl der Präsidiumsmitglieder nicht erhöht wurde, stellt seither auch die zweitstärkste Fraktion nur einen Vizepräsidenten.
Ist ja auch alles geändert worden, jetzt. Und darum doppelt peinlich.
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Mit freundlichen Grüßen

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„Mit freundlichen Grüßen“ sind gerne recht unfreundliche Briefe unterschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Dr. Werner Hahn (Justitiar) – Svenna Koch (Justitiariat)

heißt es in dem Brief an die Initiative Das Ganze Werk, die Aufforderung Audio- und Videodokumente aus dem Angebot ihrer Website zu entfernen enthaltend. Beiliegend eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Da kann einem schon bange werden, haben doch gewisse verpflichtungserklärungen im anderen Teil Deutschlands vor einiger Zeit zahlreichen Menschen im Nachhinein das gesellschaftliche Genick gebrochen. Aber es geht ja um anderes, aber genau so Schlimmes.

Nicht jeder ist bereit und weder zeitlich noch finanziell dazu in der Lage, sich auf Prozesse um Fragen des Zitatrechts zu kümmern. Dem Ganzen Werk geht es um die Dokumentation der Verflachung von Kulturprogrammen im Rundfunk, es geht ihm nicht darum über Fragen des Urheberrechts Entscheidungen herbeizuführen — zum Guten oder Schlechten; das weiß man da ohnehin nicht.

Für die Kritik des Norddeutschen Rundfunks sind diese Dokumente als „Klang- und FilmDokumente“ nicht zwingend notwendig, obwohl natürlich auch hier gilt, der Ton macht die Musik. All das kann man auch abschreiben, doch mit dem gleichen Argument kann man fast alle Rundfunkwellen, vor allem die Inforadios, gleich in die Tonne hauen. RAdio ist trotz allem immer noch klingend. Rundfunkspezifische Sendungen wie Musikfeatures oder Hörspiele sind eher selten. Und Musik gibts aus dem Internet oder der CD von privat oder der privaten Wirtschaft auch.

Daher ist die Frage, ob einer Moderation tatsächlich im Zweifel eine hohe urheberrechtliche Werkeigenschaft zugesprochen werden kann, nicht ganz ohne Vergnügen. Gebührenfinanzierte Werke der Moderation. Ich würde gerne mal wissen, ob der NDR da auch mit seinen Moderatoren im Einzelnen Verträge abschließt und wie er sie entlohnt und ob die Moderatoren daher noch über die VG Wort abrechnen und ob da eine adäquate angemessene Entlohnung über den Dienstvertrag hinaus stattfindet.

Die VG Wort sieht es so. Nicht meldefähig seien:
Bearbeitete Agentur-Meldungen, Wetterberichte, Trailer, Programmhinweise bzw. – vorschauen ; allgemeine Hinweise und Veranstaltungstipps, Verkehrsberichte, Jingles, rein redaktionelle Bearbeitungen und Zusammenstellungen von Texten und Manuskripten – also Beiträge, die keine eigene urheberrechtlich relevante Leistung (= eigenen Text) enthalten, sowie Werbetexte können wir nicht vergüten. Nachrichten, Schlagzeilen, Börsen- und Sportmeldungen berücksichtigen wir nicht. Internet-Beiträge können zur Zeit noch nicht gemeldet werden. (Quelle: PDF – Merkblatt Hörfunk)
Bei genauer Auslegung nach VG Wort wären also aus der Löschliste des NDR mindestens zu streichen:
– einem Moderationsbeitrag von NDR Kultur vom 7. Oktober 2005,
– mit einem Programmtipp von NDR Kultur vom 6. Oktober 2005,
– mit zwei Fernsehtipps von NDR Kultur vom 6. Oktober 2005,
– einem Jingle von NDR Kultur vom 6. Oktober 2005,

– fünf von NDR Kultur ausgestrahlten Moderationsbeiträgen von Ulrich Kühn vom 6. Oktober 2005,
– einem Beitrag zur Reihe „Dichter am Ball„ von NDR Kultur vom 6. Oktober 2005,
– einem Trailer zu der Reihe „Dichter am Ball“ von NDR Kultur vom 6. Oktober 2005,
– einem Moderationsbeitrag von NDR Kultur vom 2. Oktober 2005,
– einem von NDR Kultur ausgestrahlten Prominententipp NDR Kultur vom 4. Oktober 2005,
– im NDR Fernsehen ausgestrahlten Trailern für das Programm von NDR Kultur,
– einem Beitrag aus der Gerd Show von NDR 2

Und über die anderen Fälle wäre sicher anders zu streiten, weil sie genau im Zusammenhang einer Argumentation stehen, die genau wie die Trailer, Tipps und Jingles im Zusammenhang einen Sinn ergeben. Nämlich den der Produktion von Unsinn und Verflachung.

Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung wie autoritäre Regimes auch mit Hilfe von vorgeschobenen Rechtsregeln versuchen, unliebsame Dokumente verschwinden zu lassen und wir wissen auch, dass von Seiten der Höhersitzenden gerne Vorwürfe ignoriert werden, dass man Kritik aussitzt oder neumodisch durchregiert ohne links und rechts zu schauen.

Mit freundlichen Grüßen? Das klingt immer häufiger eher nach Drohung. Danke NDR, dass ihr dort wenigstens Zeit habt eure Rechtabteilung in Arbeit zu setzen, wenn schon einige eurer Rundfunkideologen kritikunfähig sind.

Ach, am Rande, die Hörerzahlen von NDR Kultur sind trotz des neuen tollen Programmschemas dennoch gefallen. Wäre doch eigentlich Zeit für eine Reform oder, was die Gebührenzahler billiger käme, die Übergabe wenigstens des Vor- und Nachmittagsprgrammes an KlassikRadio. Da wäre wenigstens auch eine Frequenz frei für wirklich engagierten Rundfunkjournalismus.

Nachtrag: Und übrigens, anders als bei Sendungen wie Kalkofes Mattscheibe oder Raabs TV Total will die Initiative Das Ganze Werk nicht höhere Besucherzahlen durch die Verbreitung des Schrotts von NDR Kultur erreichen sondern diesen nur abschreckend zeigen, auch jenen Menschen, die noch nie etwas vom Kulturauftrag der Kulturwelle gehört haben. Einem Sender, dem im übrigen doch sehr an der Verbreitung seiner Qualität gelegen sein sollte, müsste sich doch über diese Dokumetation seiner journalistischen Perlen freuen. Bald könnte es sogar sein, dass nur noch aufgrund der Dokumentation des Ganzen Werks Hörerzahlensteigerungen drin sind 🙂 Es lebe die NDR-Freak-Show.
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WDR-Intendant: Marke harmlos

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WDR-Intendant Pleitgen sieht keinen Grund sich von einer Vereinnahmung des RBB zu distanzieren. RBB-Musikwellenchef Christian Detig hatte in einer Moderation den Propaganda-Minister Joseph Goebbels zitiert und gemeint, dessen Ansicht würden auch die Intendanten der ARD zustimmen können. Den ganzen Vorgang dokumentiert die „Initiative Das Ganze Werk“. Keine Stellungnahme kann in diesem Fall nur heißen, dass man nicht dementiert. Ein fehlendes Dementi, was das heißt, kann man sich doch ausrechnen.

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Schröder siegt vor Arbeitsgericht – irgendwie

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Wie soeben der Korrespondent der Kritischen Masse in der Hauptstadt der BRD, West-Berlin, mitteilte, hat der ehemalige Bundeskanzler, Gerhard Schröder, vor dem Arbeitsgericht II eine siegreiche Niederlage erfahren. Schröder klagte vor dem Arbeitsgericht auf Wiederanstellung als Bundeskanzler der BRD. Er begründete dies damit, dass eine unverschämte Mobbinggeschichte über ein konstruierte Misstrauensvotum ihn schließlich um die Fortführung seiner Tätigkeit gebracht habe. Ihm stünde mindestens noch ein Jahr in der Funktion und Tätigkeit als Bundeskanzler zu. Ersatzweise klagte Schröder auf die Weiterführung seiner Bezüge bis zum Ende seiner „ordentlichen und vereinbarten“ Amtszeit.
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