Gewinnverbot

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Unter dem Leitbegriff „Gewinnen gehört nicht zum täglichen Brot“ (Urteil vom 21.12.2004, Az.: 33 O 15954/04) hat das Landgericht einem Fernsehsender (ich erinnere) seinen Mitspielausschluss Recht gegeben. Um folgendes ging es:
Gewinne von mehr als 20.000,- € klagte ein eifriger Zuschauer ein, die er innerhalb eines halben Jahres in Fernsehgewinnspielen des Ismaninger Medienunternehmens 9 Live Fernsehen GmbH & Co. KG erzielt hatte. Sein Problem dabei: Der Sender hatte ihm zuvor mitgeteilt, dass er – zunächst für 6 Monate – von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausgeschlossen sei und ihn gebeten, nicht mehr anzurufen. Denn er habe in der Vergangenheit so häufig und so regelmäßig mitgespielt und gewonnen, dass man ihn vor einem zu hohen Telefonkostenrisiko schützen müsse. Zugleich wolle man technische Manipulationen durch den etwaigen Einsatz sogenannter "Power-Dialer" verhindern und die Chancengleichheit aller Zuseher erhalten. Der Kläger ließ sich davon nicht abhalten, sondern spielte und gewann weiter.

Quelle: Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen – Pressemitteilungen
Vor einem „zu hohen Telefonkostenrisiko schützen“, die machen mir Spaß. Aber nein, das Landgericht hat für Recht erkannt:

Vor Gericht machte er geltend, dass er bei seinen Anrufen keine verbotenen Wählprogramme benutzt habe und den Moderatoren jeweils seinen richtigen Namen mitgeteilt habe. Er sei von diesen in keinem Einzelfall vom Spiel ausgeschlossen worden. Die Beklagte hätte ihn auch nicht durch generelles Schreiben ausschließen dürfen, denn davon stehe nichts in ihren „Mitmachregeln“. Seine Erfolge beruhten nur auf seinem überlegenen Wissen. Dies sei lästig für die Beklagte, da diese umso mehr verdiene, je länger die richtige Antwort nicht gefunden werde. Denn solange würden weitere Anrufer versuchen – zu Anrufpreisen von jeweils 0,49 € – mit ihrer Antwort in die Sendung zu kommen. Schließlich meinte der Kläger, die Beklagte müsse ihn auch weiterhin zulassen, da in seinem Sendegebiet kein anderer Sender vergleichbare Spiele anbiete.

Die für Kartellrecht zuständige 33. Zivilkammer folgte dieser Argumentation nicht. Sie entschied: Ein Abschlusszwang kann weder aus Kartellrecht, das nur zwischen Unternehmen im geschäftlichen Verkehr gilt, noch aus bürgerlichem Recht hergeleitet werden. Anders als der Bezug von Wasser oder Strom ist „die aktive Teilnahme eines Fernsehzuschauers an den Gewinnspielen der Beklagten … zur Bedarfsdeckung im Rahmen einer normalen Lebensführung eines Durchschnittsmenschen nicht erforderlich“. Die Beklagte konnte die Auslobung zukünftiger Gewinne dem Kläger gegenüber wirksam widerrufen, urteilte die Kammer: „Ein sachlicher Ausschlussgrund setzt insoweit keine besondere moralisch hochstehende Motivation voraus, sondern kann auch in wirtschaftlichen Interessen der Beklagten begründet sein. Vorliegend dient der Ausschluss häufiger Gewinner der Funktionsfähigkeit des Spielekonzepts der Beklagten. Die auffallend häufige erfolgreiche Teilnahme einzelner Personen führt bei den übrigen Fernsehzuschauern, insbesondere bei erfolglos teilnehmenden Anrufern, zu der Vermutung einer nicht vorhandenen Chancengleichheit bzw. vorgenommenen Manipulationen und kann in Konsequenz zu einem fühlbaren Teilnahmerückgang führen. Dass die Beklagte als wirtschaftliches Unternehmen dem entgegen zu wirken versucht, um ihr Spielekonzept aufrecht zu erhalten, stellt einen objektiven und sachlichen Grund ohne diskriminierenden Charakter dar.“

Der wirksam ausgesprochene Ausschluss wurde auch nicht durch die Tatsache aufgehoben, dass die jeweiligen Moderatoren mit dem Kläger gesprochen hatten. Denn diese sind sich – auch für den Kläger – erkennbar nicht bewusst gewesen, dass sie es mit einem zuvor schriftlich ausgeschlossenem Spielteilnehmer zu tun hatten.
(Pressesprecher: RiLG Dr. Peter Guntz)
Also, wenn die deutschen Gerichte auch in anderen Fällen mal in diese Richtung entscheiden würden, bei Leuten, die nicht „professionell“ arbeiten wie so ein Sender, dann könnte man sich für so ein Urteil vielleicht sogar erwärmen. Aber nee, der Sender muss weder sein Spielkonzept ändern oder seine Moderatoren informieren. Er kann die Spielregeln auch beim Gewinnen setzen wie er mag. Dann soll er doch einfach Glückspiele anbieten.

Den Sender wird es jedenfalls freuen, bekommt er doch so die Bestätigung, dass man dort tatsächlich etwas gewinnen kann, obwohl: ich erinnere noch einmal! Macht er das nicht sowieso?
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Wendelbald gibt es den Musikindustriekapitänen

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Wendelbald Klüttenrath auf die Frage, welches die letzte CD war, die er kaufte: Compact Discs - runde, silberglänzende Scheiben, die sich aufgrund ausgeklügelter Schutzmaßnahmen in vielen der dafür vorgesehenen Abspielgeräten nicht abspielen lassen, um böse Schulbuben daran zu hindern, die Musik in Dateien umzuwandeln, diese weiterzugeben und die Musikindustrie in den Ruin zu treiben, wobei anzumerken ist, daß die Kopierschutzfunktion auch nicht funktioniert, was wiederum die Musikindustrie vor nicht allzulanger Zeit dazu bewegte, sich…

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Marcello Viotti ist tot

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Marcello Viotti starb am Mittwochabend um 18.34 Uhr im Alter von 50 Jahren nach tagelangem Koma in einem Münchner Krankenhaus. Viotti leitete von 1998 bis 2004 mit großem Erfolg das Münchner Rundfunkorchester. Quelle: Bayerischer Rundfunk „Marcello Viotti (50) war vom 1. September 1998 bis Ende 2004 künstlerischer Leiter des Münchner Rundfunkorchesters, das er in dieser Zeit durch sein temperamentvolles und detailgenaues Musizieren sowie differenzierte Programmauswahl zu einem hochkarätigen Klangkörper formte,“ schreibt der Bayerische Rundfunk…

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Eine Stunde voller Qualen

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Damit müssen sich die Hörer von NDR Kultur abfinden. Pedantisch genau und die Hintergründe analysierend, kann man so eine Stunde am 11.2.2005 von 9 bis 10 Uhr protokolliert nachlesen; bei der Initiative „Das GANZE Werk“.

Ein Beispiel:

Von Robert Schumann kommen wir jetzt zu Anne Schumann. Sie ist die Solo-Geigerin im Konzert D-dur op. 3 Nr. 6 Francesco Onofrio Manfredini. [O-Ton NDR Kultur]
Oder:
„Es ist überhaupt unmöglich in der Musik Beethovens, nicht die Musik eines Betrunkenen zu erblicken. Nichts davon wird bleiben.“ So hat es ein Konzertkritiker einmal geschrieben in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ja, und ich sag nur: Alle Fakten sprechen gegen diese Einschätzung. Wir haben den 11.2.2005 und hörten eben den dritten Satz der Sinfonie Nr. 3 Es-Dur, der Eroica, von Ludwig van Beethoven, und das in einer Aufnahme mit dem NDR-Sinfonieorchester und Günter Wand am Pult.„ [O-Ton, NDR Kultur]

Theodor Clostermann von der Initiative “Das GANZE Werk„ kommentierte das süffisant so:
Verwirrend, nichts sagend, unnötig… Und:
Der Moderator hätte mal lieber den Mund gehalten! Der 1. und der 2. Satz und beinahe auch der 4. Satz der Eroica scheinen bei NDR Kultur tagsüber nicht zu existieren. Nach den Programmfahnen seit Mitte Mai 2004 gab es an diesem Freitag zum 16. Mal einen Ausschnitt aus der Eroica. Es war jedes Mal der 3. Satz, das Scherzo, zu hören, am 7. Juli 2004 gnädigerweise außerdem noch der 4. Satz. Bei NDR Kultur gibt es nur zwei Interpretationen: die gesendete mit dem NDR-Sinfonieorchester unter Günter Wand (12x) und eine mit den Berliner Philharmonikern unter Claudio Abbado (4x). Die Daten: 17.05.04, 27.05.04, 22.06.04, 07.07.04, 23.08.04, 05.10.04, 29.10.04, 31.10.04, 26.11.04 (2x), 04.12.04, 06.12.04, 08.12.04, 06.01.05, 19.01.05 und jetzt am 11.02.05. Am 26.11.04 wurde der 3. Satz vormittags in der einen und nachmittags in der anderen Interpretation gesendet. Zur Erinnerung: “Nichts davon wird bleiben.” – Ja, und ich sag nur: Alle Fakten sprechen gegen diese Einschätzung. Armer NDR Kultur…
Klasse!
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Alban Berg: Sonate für Klavier op. 1

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Gerade, Alban Berg, Sonate für Klavier op.1. Ungeheuerlich. Es interessiert ja keinen, aber trotzdem sei es gesagt. Ich war damals ein kleiner Hupfer, vielleicht 17 oder 18 Jahre alt. Die Musikbibliothek der Stadt Wolfsburg suchte ich auf, nachzuschauen, was die haben von Alban Berg und anderen. Das war eine wirklich kostbare Sache da in Wolfsburg. Es gab eine Schallplatte mit dem Stück drauf und die Noten auch, die noch in dieser Jugendstil-Titelblatt-Ästhetik verfasst waren…

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Kommende Katastrophen

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Dies Pianissimo darf man nicht nehmen, wie es klingt, nicht bloß als Reflex der zartesten Regung der Seele, die es auch ist. Oft, gerade in Weberns Orchesterstücken, aber auch in einzelnen Wendungen der auf diese folgenden Stücke für Geige und Klavier op. 7 und für Cello und Klavier op. 11 ist dies dreifache Pianissimo, das Allerleiseste, der drohende Schatten eines unendlich entfernten und unendlich mächtigen Lärms: so klang, im Jahre 1916, auf einer Waldchaussee…

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Paralleluniversum

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Wenn ich das Telefonat von eben recht verstanden habe, dann gibt es es. Aber dann, so verstehe ich es auch, dann ist es, das andere, das bessere. Ja, doch, so ist es. Im Gegenzug finde ich mich damit ab, dass die Welt abgrundtief schlecht ist. Das will zugestanden sein. Heute, im Zug, las ich die ersten Seiten von Arne Dahls „Misterioso“. Zum Krimi kann ich nicht viel sagen, aber eine Passage, gleich vorne, Seite…

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