Omar Sosa: A New Life

Auf 18 Tracks packt Omar Sosa seine neueste Quintessenz seines Pianospiels. Die Platte ist nicht leicht einzuschätzen - der Klang des Klaviers ist sehr präsent und die musikalischen Strukturen wirken…

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Cecil Taylor & Italian Instabile Orchestra: The Owner Of The River Bank

Eine Monsterscheibe mit Monstermusik. Auf sieben in einander übergehende Tracks hört man hier ein extrem impulsive, kratzstarke, energiereiche Musik. 18 Musik & Cecil Taylor bringen die Musik richtiggehend zum Kochen.…

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Rückblick auf taktlos 76

Gestern ging taktlos 76 „Gute Composer – Böse Komponisten” über den Äther. Die Sendung kann nun nachgehört werden als Real Audio.

Dabei prallten schon einige Gegensätze aufeinander. Da war Karl Heinz Wahren (seines Zeichens Chef des Deutschen Komponistenverbandes und Ex-Aufsichtsratmitglied der GEMA), der den Schwund der E-Komponisten kulturell beklagte und noch immer das Eindringen der Auftragskomponisten (hier Ralf Weigand und Enjott Schneider, letzterer sowohl in E- wie U-Musik zuhause) beklagte. Schneider und vor allem Weigand begrüßten jedoch den Wandel im Aufsichtsrat der GEMA, deren Mitglieder sie jetzt sind). Die Strukturen seien verkrustet und eingefahren. So ähnlich sah es auch der E-Komponist Manfred Trojahn, der kein Chef von irgendwas ist – außer der neuen Gruppierung und Initiative “Pro Klassik”, in der wiederum auch Enjott Schneider mitwirkt. Also, rein von ihren Verantwortungsbereichen ein ziemliches Durcheinander und Mitgemische: Weigand ist wiederum Vorsitzender des Deutschen Komponistenverbandes Bayern. Alles hängt miteinander zusammen und passt eben doch nicht zusammen. Jedenfalls im Moment.

Wie so oft sind die hard facts der Bewegungen außerhalb der Sendung besprochen worden: vorher und nachher beim Bier. Das Dumme daran, die Gespräche sind als vertraulich zu werten. Was man vielleicht aber schon erwähnen sollte ist, dass die künftigen Entwicklungen bei der GEMA nicht im Streit zwischen Composern und Komponisten liegen werden sondern in Richtung einer Neubewertung der Schlagersparte gehen könnten – aber so, dass die DJ-Kultur stärker berücksichtigt wird. Die sei nämlich so gut wie gar nicht existent in den GEMA-Ausschüttungen.

Am Ende der Sendung wurde mehrfach betont, dass die Solidargemeinschaft innerhalb der GEMA nicht aufgegeben werden sollte. Die sei Ursache und Resultat der de-facto-Monopolstellung. Angst haben alle davor, dass die Majors ihre eigenen Verwertungsgesellschaften eröffnen könnten. Insofern sehen alle Beteiligten etwaige Probleme bei der Harmonisierung der EU auf sich zukommen. Und wir wissen doch, dass zum Beispiel Universal in diesem Punkt schon ein Verfahren gegen die BIEM am Laufen hat. Obwohl: Wissen? Auch darüber schweigen alle Seiten heftigst.

Alles in allem machen Weigand und Schneider einen sehr guten und aufgeweckten Eindruck und sie, wie Trojahn, leiden an … (darf ich wohl nicht sagen). Also, auf gehts, probierts die Verkrustungen in der GEMA aufzulösen, vielleicht kann man bei der Gelegenheit auch einmal das Image dieses Ladens aufpolieren. Das Buch über die GEMA von Albrecht Dümling war ja schon ein erster Anstoß – leider wird es von der GEMA-Spitze selbst, die es beauftragte, kaum gewürdigt. Warum eigentlich?
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Regensburger Tarife

In Regensburg gehen die Uhren anders, irgendwie. Das musste ich bei der Abfahrt aus Regensburg vor drei Tagen feststellen. Denn hier gilt auch ein Tages-Ticket maximal eine Stunde. Der Sinn…

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„Wort und Kommunikation verdorben …“ (Deleuze)

Manchmal kommt man einfach nicht nach. Der Input ist zu vielfältig und zu zahlreich. Zu verstehen und zu lesen, und daneben dann auch noch ein Leben führen. Momentan spazieren. "Vielleicht…

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Alte Geister Meister – Musikindustrie bei Bernhard

Joshua von Brain farts empfahl mir doch die Lektüre von Thomas Bernhards “Alte Geister Meister” - mein erstes Bernhard-Werk. Darin wunderbare Zeilen über die Musikindustrie, die einen mit Musik zumülle…

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Phonoindustrie: 19,8 Prozent Umsatzrückgang bei CDs

Heute hatten die Phonoverbände zur Jahrespressekonferenz geladen. Es geht ihr schlecht. Sie beklagt einen Umsatzrückgang bei CDs von 19,8 Prozent. Das ist ein dicker Batzen. In realen Zahlen ging es von 2002: 2,054 Mrd. auf 2003 1,648 Milliarden Euro zurück. Der Absatz von Tonträgern sank von 223,9 auf 183,2 Millionen Stück (-18,2%). Große Schuld schob man Schuld einem illegalen Datentausch auf den sogenannten Tauschbörsen und der privaten CD-Vervielfältigung zu. Entsprechende Zahlen liegen vor (siehe Pressemeldung). Diesen trüben Blick kann auch nicht der Anstieg von mehr verkauften Musik-DVDs versüßen.

<%image(20040403-gebhardt2.jpg|350|263|Gerd Gebhardt - hat viele Feinde im Moment)%>

Im gleichen Atemzug beginnt jetzt die rechtliche Verfolgung von Verwertungsrechtsverletzungen in den sogenannten Tauschbörsen. “In einer ersten Klagewelle haben die Deutsche Landesgruppe der IFPI und die von ihr beauftragte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch 68 Strafanzeigen erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat die Provider zur Information verpflichtet und Strafverfahren eingeleitet. Nach Kenntnis über die Identitäten werden die Rechteinhaber Zivilverfahren einleiten und Schadensersatz geltend machen,” heißt es dazu in einer zweiten Pressemeldung.

Wie die Ansprüche im Detail durchgesetzt werden können, wird die Zukunft zeigen. Im Sinne der Rechtssicherheit wäre es sicher begrüßenswert, wenn es tatsächlich zu Gerichtsverfahren käme und nicht zu außergerichtlichen Einigungen. Denn der Nachweis der Schuld einer Person dürfte selbst unter Verwendung von IP-Adressen nicht ganz einfach sein.

Phonowirtschaft büßte 2003 insgesamt 19,8% Umsatz ein

Deutsche Produktionen erreichen Rekordhoch in den Charts – DVD-Absatz boomt – PhonoLine erfolgreich gestartet – Musikkopien nehmen immer noch zu

“Der Umsatzrückgang der Phonowirtschaft in 2003 von rund 20% ist erschreckend”, erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. “Musik wird immer mehr gehört, aber immer weniger gekauft. Deutsche Produktionen sind erfolgreicher als je zuvor – trotzdem verliert die Musikwirtschaft Kunden. Kostenlose Musikkopien und illegale Internetangebote sind dabei unsere ärgsten Gegner. Die schlechte Wirtschaftslage und die Konsumzurückhaltung vieler Menschen treten noch hinzu.”

Der Umsatz der Branche zu Endverbraucherpreisen lag 2003 bei 1,648 Milliarden Euro und verlor im Vergleich zum Vorjahr 19,8% (2002: 2,054 Mrd.). Der Absatz von Tonträgern sank von 223,9 auf 183,2 Millionen Stück (-18,2%). Details sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

Deutsche Künstler waren 2003 so erfolgreich wie nie zuvor. Ihr Anteil an den Album-Charts stieg auf 29,5% (2002: 26,5%), an den Single-Charts sogar auf 54,7% (2002: 42,7%). Dies beweist die enorme Nachfrage nach Musik aus Deutschland und entlarvt zugleich das Vorurteil, sie sei nicht mehr so attraktiv wie früher. Im Gegenteil hat die Musiknutzung ein extrem hohes Niveau – es wird nur seltener dafür bezahlt.

Erfreulich ist der Absatz von Musik-DVDs, der sich im letzten Jahr auf rund 8 Millionen Stück verdoppelt hat. Alle anderen Formate haben jedoch, zum Teil drastische, Rückgänge zu verzeichnen. Besonders stark ist der Absatz von Singles gesunken, der in enormem Maß von illegalen Musikangeboten im Internet betroffen sind. Die deutsche Phonowirtschaft hat deswegen damit begonnen, Strafanzeigen gegen illegale Musikanbieter in sogenannten “Tauschbörsen” zu erstatten. Neben Singles sind aktuelles Toprepertoire und Hitcompilations am stärksten von Absatzrückgängen betroffen. Sie werden besonders häufig mit Hilfe von CD-Brennern geklont.

Zum fünften Mal hat die GfK im Auftrag der deutschen Phonoverbände 10.000 Personen eines repräsentativen Panels befragt. Die Ergebnisse sind in einer Studie zum Musikkopieren in Deutschland zusammengefasst, die unter www.ifpi.de komplett eingesehen werden kann. Sie hatte u.a. folgende Ergebnisse:

· Im vergangenen Jahr haben 21,4 Millionen Personen insgesamt 325 Millionen Rohlinge mit Musik bespielt (Vorjahr: 259 Mio., +26%).

· Jede Person brannte im Durchschnitt 15 Rohlinge mit Musik (Vorjahr: 12, + 25%).

· 12,7 Millionen Personen (+59,5%) brannten Musik auf CD-Rohlinge auch für nicht in ihrem Haushalt lebende Personen.

· 602 Millionen Songs wurden in Deutschland aus illegalen Quellen im Internet heruntergeladen. Die Anzahl stagnierte damit trotz des gestiegenen Unrechtsbewusstseins auf sehr hohem Niveau (2002: 622 Millionen). Neuerscheinungen wurden besonders häufig heruntergeladen.

· Die Zahl der Downloader wuchs weiter von 6,4 Millionen auf 7,3 Millionen (+14%). 98,3% davon luden keine kostenpflichtigen Angebote herunter.

Mit PhonoLine wurde Mitte März die technische Plattform der deutschen Musikwirtschaft für Musikdownloads in Kooperation mit T-Com eröffnet. Das Angebot startete mit mehreren tausend Downloads täglich. Die Handelspartner positionieren sich erfolgreich am Markt. Neben cts eventim und popfile wird auch viva.de in Kürze zugeschaltet werden.

Umfassende Informationen über die Phonobranche bietet das Jahrbuch 2004 der Phonographischen Wirtschaft, das im Musikmarkt Verlag erschienen ist. Es kann über info@musikmarkt.de oder im Buchhandel unter der ISBN 3 9809540-0-5 bezogen werden und kostet 24,50 Euro.

© Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.

Oranienburger Str. 67/68 . 10117 Berlin. http://www.ifpi.de
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Kulturelle Grundversorgung und Obdachlosigkeit

In Zeiten knapper Kassen, stehen kulturelle Leistungen der öffentlichen Hand schnell zur Disposition. Brauchen wir wirklich in fast jeder Stadt ein Theater, muss man dicht an dicht neue Konzerthäuser errichten…

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Karl Valentin und Otto Schily

Karl Valentin hat einmal eine schöne Szene entwickelt, die bisschen mit der aktuellen Situation der Verschärfung des “Bürgerschutzes” zu tun. Auf der Suche nach absoluter Sicherheit ist man bereit, die…

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„Der PC ist keine Vervielfältigungstechnologie“

Das Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software (ifrOSS) hat sich zu einem Teil der Realisierung einer Vergüten nach § 54 UrhG geäußert. Wenn ich das richtig verstanden habe, spricht sich ifrOSS weiterhin für eine Vergütung auf Leermedien aus, möchte jedoch nicht das PCs und die darin verbauten Bestandteile auch hinzukommen. Das führe beispielsweise zu Doppelvergütungen, die nicht angemessen seien. ifrOSS unterscheidet daher zwischen Geräten (Festplatten, CD-Brenner) und Medien. „Gegen diese Argumentation wurde eingewendet, dass – beispielhaft herausgegriffen – auch der Kassettenrekorder neben der Leerkassette vergütungspflichtig sei. Dieser augenscheinlich überzeugende Vergleich hinkt bei näherem Hinsehen. Die Leerkassette verhält sich zum Kassettenrekorder wie der CD-Rohling zum CD-Brenner. Nicht aber wie etwa der CD-Brenner oder die Festplatte zum PC. Bei der Festplatte handelt es sich – wie bei Brennern – nicht um Medien, sondern um Geräte.“ „Der PC ist keine Vervielfältigungstechnologie“ heißt es in der Stellungnahme.

Die gesamte Stellungnahme liegt als PDF vor. Zahlreiche weiter Stellungnahmen zum sogenannten zweiten Korb versammelt das „Institut für Urheber- und Medienrecht“.

Stellungnahme des ifrOSS zu gesetzgeberischen Möglichkeiten der Realisierung einer Vergütung nach § 54 UrhG für modulare Systeme im 2. Korb der Urheberrechtsreform

5 Gesamtergebnis in Thesen

(1) Eine Einbeziehung der PC-Hersteller in das Vergütungssystem der §§ 54 ff. UrhG erscheint geboten. Diese profitieren von der Möglichkeit, dass die Nutzer Vervielfältigungen anfertigen können und dürfen, in gleichem Maße wie die Hersteller von Geräten, “die zur Vervielfältigung geeignet sind”.

(2) PCs stellen indes keine Geräte dar, die im Sinne des § 54 Abs. 1 UrhG zur Vervielfältigung bestimmt (de lege lata) oder geeignet (de lege ferenda) sind. Diese Definition trifft allein auf die hierin verbauten Speichertechnologien, wie CD-Brenner, Disketten- und Festplattenlaufwerke zu. Der PC sollte daher – ganz gleich, ob mit oder ohne gesetzliche Klarstellung – nicht unter § 54 Abs. 1 Satz 1 UrhG subsumiert werden.

(3) Vergütungspflichtig im Sinne des § 54 Abs. 1 UrhG sollten auch in Zukunft nur die eigentlichen Speichertechnologien sein. Diese müssen indes – v.a. nach der geplanten Neuformulierung – samt und sonders der Vergütungspflicht unterworfen werden. Dies gilt insbesondere für fest eingebaute Massenspeicher, wie v.a. die Festplatte, die als Vervielfältigungsgeräte und nicht als Leermedien zu qualifizieren sind.

(4) Eine kumulativ hinzutretende Vergütung auf modulare Systeme wie den PC verbietet sich dagegen. Ohne die hierin verbauten Vervielfältigungstechnologien ist dieser auch als modulares System nicht “zur Vervielfältigung geeignet”, da die notwendigen Komponenten fehlen. Werden erstere voll vergütet, kommt es bei einer zusätzlichen PC-Vergütung zu einer Doppelvergütung. Dies gilt es zu vermeiden, da hierdurch sowohl die IT-Industrie als auch die Nutzer unangemessen belastet würden.

(5) Im Ergebnis erscheint demgegenüber ein Modell sinnvoll, nach dem die Hersteller modularer Systeme einem Innenregressanspruch gegenüber den Geräteherstellern unterworfen werden. Ein solcher Anspruch könnte in § 54 Abs. 1 UrhG eingefügt werden. Anzuknüpfen wäre hierbei an den Akt des “Verbauens” einer Speichertechnologie in ein modulares System, da hiermit eine Möglichkeit für die Nutzer geschaffen wird, Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 und 2 UrhG anzufertigen. Von dieser Möglichkeit profitieren PC- und Gerätehersteller in gleichem Maße, sodass ein Rückgriff in Höhe von 50% der vom Gerätehersteller gezahlten Vergütung angemessen erscheint.

(6) Die vorgeschlagene Lösung hätte den Vorteil, dass Doppelvergütungen vermieden würden. Folge wäre allein eine gerechte Umverteilung der Vergütungslast und nicht die Erhöhung derselben. Dies wäre – soweit angemessen – durch Erhöhung der Vergütungen für die Einzelkomponenten zu erreichen und nicht über die technisch unhaltbare Qualifikation des modularen Systems als “Gerät, das zu Vervielfältigungen geeignet (oder bestimmt) ist”. Durch die Rückgriffsmöglichkeit werden die Belastungen der Einzelgerätehersteller verringert, was der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Pauschalvergütungen an sich zugute käme.

(7) Durch die Lösung über einen Innenregress würden nachteilige Folgen vermieden, die entstünden, wenn die Hersteller modularer Systeme den Verwertungsgesellschaften als Gesamtschuldner nach § 54 Abs. 1 UrhG gegenüber gestellt würden. Dies erschiene nicht gerechtfertigt, da die PC-Hersteller, anders als die Gerätehersteller, nicht für alle produzierten, importierten oder verkauften Speichergeräte zur Zahlung herangezogen werden können, sondern nur für diejenigen, die von ihnen auch in PC-Systeme verbaut werden. Ein bestimmter Prozentsatz an Festplatten, Brennern etc. wird dagegen auch als eigenständige Peripherie auf den Markt gebracht. Aus dieser notwendigen Unterscheidung ergäben sich bei der Konstruktion einer Gesamtschuld im Außenverhältnis schwierige praktische Probleme für die Einziehungspraxis der Verwertungsgesellschaften. Auch wären der PC-Industrie weit gehende Offenlegungsverpflichtungen aufzuerlegen.

Till Kreutzer

Hamburg, 3. März 2004

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