Tanzende Wahrheit … (1)

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In der Philosophie gibt es ein paar ganz bemerkenswerte Äußerungen zur Bedeutung des Tanzes für die Gedanken, für das Leben, für die Erkenntnis. 1. Friedrich Nietzsche: Nachgelassene Fragmente 1885-1887, Kritische Studienausgabe 12, München 1988, S. 550. Hervorhebung im Original gesperrt 10[160] Schreckgespenster, moralische Gurgeltöne, tragische Farce 10[161] Wahrheiten, nach denen sich tanzen läßt, — Wahrheiten für unsere Füße …

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Habemus Papam

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<%image(20040524-hufner-06.jpg|120|173|Der Kritiker Huflaikhan)%>

habemus mamam. Oder Denken für Anfänger. Oder was? Horscht Köhler ist demnächst amtierend in Amt und “Würde”. Das Wort will nicht so gerne über die Lippen. Gezeter, Geschrei, Generve. Ein Umschwung komme, ein Zeichen sei gesetzt. Schon früher war die Wahl des Bundespräsidenten nicht immer ganz einfach. Geht auch gar nicht, denn der soll überparteilich sein, ist er auch durchs Amt. Denn eine Rede in fünf Jahren bekommt jeder alle Male noch hin, ein paar Unterschriften und viel Händeschütteln, Interessiert-Gucken, graue-Haare-bekommen, eine-Stiftung-gründen. Das wird selbst der Köhler schaffen.

Daneben wurde eine Diskussion vom Zaun gebrochen, ob man nicht den Bundespräsidenten vom Volke wählen lassen sollte. Kann man machen, aber es ändert sich dadurch auch nicht viel. Aber der Reihe nach.

a) Wählt das Volk direkt, so wird befürchtet, dass irgend ein Hampel BuPrä werden könnte. Die Gefahr besteht, das Volk wählt schließlich auch das Parlament. Jeder weiß, dass es zu 90 Prozent aus Hampeln besteht. Dennoch kommt niemand darauf, das ändern zu wollen.

b) Angenommen, man wählte dennoch direkt, dann, so in zahlreichen Talkshows gestern abend, käme es wieder zu einem Wahlkampf. Das ist es bis jetzt also nie gewesen. Richtig und falsch. Ein Wahlkampf um überparteiliche Personen und Funktionen wäre entschieden anders, als einer um Wahlprogramme. Denn:

c) Warum schlagen Parteien Personen vor? Das ist doch der Kritikpunkt an dieser Wahl insbesondere. Das Rumgeschachere um Schäuble, Stoiber, Köhler seitens der Parlamentsparteien und ihrer Wortführer war das Stinkerste an der jetzigen Wahl. Es zeigt i) die Beliebigkeit der Person und ii) das Machtgepokere zwischen Parteien. Das ist eine Chance für Zünglein-an-der-Waage-Parteien. Wir hatten in über 50 Jahren Bundesrepublik:
2 x SPD – Heuss Heinemann und Rau
2 x FDP – Heinemann Heuss und Scheel
5 x CDU – Lübke, Carstens, Weizsäcker, Herzog und Köhler

d) Der doppelte Murks. Es gibt die Angst vor der Volkswahl, weil dann irgendwer BuPrä werden könnte, gleichzeitig sagt man, das sei wiederum egal, weil der sowieso keine Regierungspolitik betreibe und damit ohnehin eine Art kastriertes Amt bekleide. Deswegen will man bei einer Volkswahl dem BuPrä mehr Amt (“Würde” geht nicht vom Parlament aus) geben. Aber warum, weil er vom Volk gewählt ist? Was soll die Logik dahinter sein. Ein Dilemma. Denn Kritiker der Direktwahl, die ansonsten durchaus für eine stärkere Bürgerbeteiliung sind, wenden ein, dass so eine Form der Partizipation reine Augenwischerei sei, ein Amt fürs Volk sozusagen. Es schreibt Oliver Eberl in den “Blättern”:
Der Ruf nach der Direktwahl des Bundespräsidenten erklärt sich letztlich nur aus seiner Ablenkungs- und Ableitungsfunktion in Zeiten des von den Wählern gefühlten Legitimationsdefizits der Volksvertreter.
(…)
Während die Politik nur mehr medial begleitete Selbstgespräche führt, kann sich das Volk über Köpfe streiten. Die Inhalte werden dann ohne weitere Störgeräusche an den Orten der Repräsentation von einer längst mit entsprechenden Experten-Kommissionen zu einer Gesamtpartei der Modernisierer zusammengeschlossenen Kaste bestimmt.
(…)
Demokratie wird da gewährt, wo es um symbolische Fragen geht, während sie dort, wo sie den berufsmäßigen Trägern der Entscheidung in die Quere kommen könnte, unerwünscht ist. Damit ist keineswegs allein das Fehlen plebiszitärer Elemente im Grundgesetz gemeint, sondern schon die permanente Neigung der Regierung, sich vom Parlament unabhängig „handlungsfähig“ zu machen, wie sie sich etwa im geplanten Entsendegesetz für die Bundeswehr ausdrückt.
Erst ein Blick auch auf die Argumente, die gegen die Direktwahl vorgebracht werden, offenbart allerdings das ganze, tiefsitzende Unverständnis gegenüber der eigenen Demokratie und den Gründen für das Scheitern ihres Vorgängers.
Quelle: Oliver Eberl, Vom Ersatzkaiser zum Demokratieersatz, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 4/2004, S. 392 f. Im Netz als PDF

Die Aufgaben des BuPrä selbst haben ohnedies wenig gemein mit dem, was eigentlich interessant wäre:
Artikel 58 GG [Gegenzeichnung]
Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Abs. 3.

Artikel 59 GG [Völkerrechtliche Vertretung des Bundes]
(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
(2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.

Artikel 60 GG [Beamtenernennung – Begnadigungsrecht – Immunität]
(1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus.
(3) Er kann diese Befugnisse auf andere Behörden übertragen.
(4) Die Absätze 2 bis 4 des Artikels 46 finden auf den Bundespräsidenten entsprechende Anwendung.

Der BuPrä muss also wenigstens seinen Namen schreiben können und “Grüß Gott” [oder “Herzlich Willkommen”] sagen.

e) Was stört also? Es stört einzig die Art und Weise, wie die Vorschläge für die Kandidaten für dieses Amt gesammelt werden. Das wirkt wie ein Hin-und-her, ein rein taktisches Spiel. Was wäre passiert, wenn SPD/Grüne/Bündnis 90 statt Frau Schwan, Frau Süssmuth oder Herrn Schäuble nominiert hätten. Wer agiert und wer wie reagiert, ist damit wesentlich eine Frage der Mehrheitsbildung der Bundesversammlung. Was muss die CDU/CSU machen, dass die FDP nicht mit der Opposition stimmt? Die Wahl des BuPrä ist mithin nur der Versuch, eine Mehrheit für einen Kandidaten zu beschaffen und der Kanidate muss so beschaffen sein, dass er die Mehrheit hinter sich bindet. Das geht mal gut und mal geht das schief.

f) Lösung des Problems. Zumindest eine theoretische. Die Kandidaten für dieses Amt müssen von einer überparteilichen und unabhängigen Komission vorgeschlagen werden. Zwar scheint dies nicht möglich, weil selbstverständlich diese Kommission auch wieder irgendwie legitimiert werden müsste. Dennoch, dieses Vertrauen habe ich durchaus, so eine überparteiliche Organisation gibt es im Prinzip ja in unserem Staatswesen: Das Bundesverfassungsgericht.
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Ich bin mir zwar nicht sicher, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre oder schlimmer noch gewisse rekursive Gefahren beinhalten würde, dennoch steht für mich dieses Gericht seit einiger Zeit weit über allen anderen Organen der Bundesrepublik Deutschland. Zumindest würden da die Partei-Helden schön doof gucken.

Damit stehe ich nicht ganz allein. Die letzte Shell-Studie hat das “Vertrauen in gesellschaftliche Gruppierungen und Institutionen” gemessen (Mittelwert wäre: 3 – Skala 1 bis 5).
An erster Stelle: Gerichte, (3,6 West / 3,4 Ost)
An vorletzter Stelle: Unternehmerverbände (2,7 West / 2,5 Ost)
An letzter Stelle: Parteien (2,6 West / 2,5 Ost)
Quelle: Jugend 2002, 14. Shell-Studie, Ffm 2002, S. 105.

Dass an Platz zwei die Polizei steht (im Westen gleichauf mit den Gerichten) gibt zu denken. Aber das will mal ignoriert sein. Da sieht man schon, warum diese BuPrä-Wahl so einen bitteren Beigeschmack hinterlassen hat.

g) Egalität. Im Prinzip ist mir wurscht, wer deutscher Ehren-Kaiser wird und wie er gewählt wird, Hauptsache ist doch, er/sie vertritt sein/ihr Amt gut.
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Erste Bilder: Modell, Selbstportrait, Stillleben

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Angeregt durch einen anderen Beitrag musste ich doch das alte Fotoalbum suchen. Jetzt habe ich nachgedacht und es finden können. Steht auch Fotoalbum drauf. Ein DIN-A5 Schreibheft, ein King-Produkt, 80 g holzfrei, Nummer 9. Rein dokumentarischen Charakter haben diese Bilder.

<%image(20040523-alte-bilder-ulrich.jpg|250|249|Erste Quadratbilder)%>

Das Foto rechts muss aus den ersten Tagen meiner Bekanntschaft mit dem ersten Fotoapparat stammen. Motive gibts keine, bzw. alles: Schön, wenn man dann sein erste Modell gefunden hat und eine ungewöhnliche Kameraposition. Was verlangt der Künstler mehr. Die stramme Haltung meines sechs Jahre jüngeren Opfers, welches ich in unseren Garten verschleppen konnte, zeigt an: »Ich war eine Respektsperson«. Mein Modell hat es weitgebracht. Er war, wenn nicht alles trügt, Kandidat für die FDP vor einigen Jahren, widmete sich unterdessen offenbar der Baugeschichte und hierbei besonders der Dokumentation jüdischer Synagogen, insbesondere der Lücken, die sie hinterließen oder der sie ersetzenden Überbauungen.

<%image(20040523-alte-bilder-selbstbild.jpg|300|206|Selbstbild)%>

Zum guten Fotografen gehören zahlreiche Selbstportraits. Das hier stammt aus der Zorki-Zeit – im Hausflur – und im Spiegel wegen noch fehlendem Auslöser; ist also spiegelverkehrt. Die Haltung des Fotografen lässt die Vermutung zu, dass es sich um eine verhältnismäßig lange Belichtungszeit gehandelt haben muss (Blick auf die Uhr und Verwendung eines Stativs). Eine gewisse Unschärfe ist nicht das Ziel des Fotografen gewesen, nein, sie stammt auch aus der damaligen Mode, Bilder auf Matt-Papier abziehen lassen zu wollen. Interessant ist ferner das Detail »Brille«. Grundsätzlich galt damals – das hilft zur Datierung – eine Lebensdauer der Brille von drei Jahren. Brillen sind daher wie Drei-Jahres-Ringe, sofern man die Reihe der Brillen lückenlos füllen kann.

<%image(20040523-alte-bilder-kueche.jpg|300|218|Kücheneinrichtung)%>

Beliebtes Objekt für Zorki-Fotografen waren vornehmlich sich wenig bewegende Objekte. Das Stil[l]leben spielt daher eine große Rolle. Wenn dann der junge Fotograf das Hoheitsgebiet der Mama betritt ist ihm zweierlei gerantiert: a) Die Mama fühlt sich geehrt bei ihrer Arbeit und b) es bewegt sich nicht so viel ;). Zum State-Of-The-Art gehörte auch in zivilisierten Gebieten ein sogenannter Boiler. Ein Gerät, welches man heute vielleicht als aufgehängten und solide verarbeiteten Wasserkocher bezeichnen kann. Heiß wird nur das, was man einfüllt. Die Stärke der Wärme ließ sich regulieren durch das Rädchen neben dem Schriftzug. Der Knopf in der Mitte aktiviert das Gerät, die große Lampe (rechts daneben) klärt darüber auf, ob noch geheizt wird. Drei Drehknöpfe? So ähnlich wie beim Klavier das dritte Pedal. Ein Knopf für “Kalt”, einer für die Zufuhr des geboilten Wassers und einer (links) zum Füllen des Boilers. Auch die zwei Hähne sind erklärungsbedürftig. Aus dem großen mit flexiblem Ende kommt das Wassergemisch aus Kalt- und Warm-Knauf. Der etwas schüchterne Hahn dient allein dem Überlauf. Also wenn man beim Auffüllen des Boilers nicht aufgepasst hatte und zuviel Wasser eingfließen ließ. Bei vollem erhitzten Boiler, hats da auch recht heftig rausgedampft.
Ein bisschen unklar scheint mir die Anbringung eines Flaschenöffners am rechten Rande des Bildes. Die Gummis hingegen sind absolut logisch. Sowohl dienten die dünnen Ringe zur Schnellverpackung zurückgehender Essensreste. Die Einmach-Gummis zeigen noch die besondere Vorratshaltung und Aufbewahrung von eingemachtem Obst an. Das Handtuch diente tatsächlich nur der Trocknung der Hände, nicht des Geschirrs.
Zur Datierung ein Wort: 220-Volt-Strom gab es schon. Aber ein Detail führt unzweideutig in die Mitte der 70er Jahre. Die an die Kachelwand geklebte Pril-Blume. Das war der letzte Schrei damals und klebte wohl in fast jeder Küche.
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Formel 1 – Entwicklung

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Manchmal ist man gar sehr betrübt und denkt zurück an die Jugendzeit. Zum Beispiel an die Zeit der ersten Fotos. Zunächst mit so einem Quelle-Apparat mit schwergängigem Auslöser. Der Film war noch in geschlossenen Kassetten. Kein Bild konnte was werden, denn so ein fetter grobmechanischer Auslöser, der lässt nur Wackeln zu. Die Freude über die ersten Abzüge hielt sich dem entsprechend auch in Grenzen. Aber schlauer war man – Achtung Auslöser mit Druck und Gegendruck. Wenn ich da mein altes erste Album jemals wiederfinden sollte dann gibts einen Abzug.

Später kam die Phase, da mein Vater mir seine ausgemusterte russische Kopie der Leica (Zorki) [hab gerade mal bei e-Bay geschaut, es drüfte Version 3 sein) anvertraut hat. Mit Objektiv zum Herausdrehen, 3,5, zwei Suchern (einen zum Scharfstellen, eine für die Bildgebung). Alles war von Hand zu machen, Blende und Belichtung einzeln zu regulieren. Dazu übergab mir mein Herr Vater einen Belichtungsmesser. Glaubt mans oder nicht, zu der Zeit konnte ich einigermaßen sauber die Lichtverhältnisse einschätzen. Der Messer diente nur unsicheren Sachen. Da so ein Apparat besser für stehende Objekte geeignet war, musste ich auch aus Interesse und Wille Geschwindigkeit dokumentieren. Da man die Zeit mit vollem Bewusstsein einstellte, wusst man auch was eine 60tel Sekunde bedeutet. Wobei die Zorki noch dahingehend mathematische Feinsinnigkeit herausforderte, da sie nicht etwa 30tel und 60tel sondern 25tel, 50tel und 40tel anbot. Russische Zeitrechnung eben.

Einmal, ich durfte (musste) mit raus zu unserem Schrebergarten in einem Dorf 5 km entfernt, da musste ein Trecker dran glauben. Mitzieheffekt üben. Für meine Verhältnisse ist mir das nach meinem Ermessen auch gelungen. Das ist eines der wenigen Fotos welche ich aus dem alten Kinderarchiv gerettet habe. Als Dia wurde es aufgenommen.

<%image(20040522-trecker.jpg|400|263|Trecker in Hattorf)%>

Der Bauer winkt mir noch sehr freundlich zu. Das war für mich Formel 1 – Güteklasse 1. Später hat mich die Zorki nicht mehr zufrieden stellen können. Beim Film-Transport machte sie Kratzer in den Film.

Noch eines: Im Unterschied zur heute vielfach verbreiteten Digitalfotografie war es immer eine spannende Sache, erst einmal einen Film vollzubekommen und dann später überrascht zu sehen, was geklappt hat und was nicht. Auch weiß ich jetzt wieder, warum ich damals so zu Dias neigte. Sie waren einfach viel billiger als Abzüge. Man war wohl schon mit 7 DM dabei.
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Langsamkeit und Zeit

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Im Rennen der Philosophie gewinnt, wer am langsamsten laufen kann. Oder der, der das Ziel zuletzt erreicht. Ludwig Wittgenstein, Über Gewißheit, Ffm 1984, S. 498. Da her hat Monty Python seinen Wettlauf? Und es erklärt, warum die Philosophie nicht richtig geschätzt werden kann in den westlichen Kulturen. Ein Blick noch weiter zurück. Ernst Bloch hat dies Gedicht gerne erwähnt. Es muss so um 1900 herum entstanden sein. Richard Dehmel: Der Arbeitsmann Wir haben ein Bett, wir haben ein Kind, Mein Weib! Wir…

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Von Demonstrationen und Ringelblumensalben

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Ein wenig in der neuen Ausgabe von »Bürgerrechte & Polizei« geblättert. Thema: Polizeiliche Statistik. Am Ende der Hefte findet sich eine sogenannte Chronologie, die allerlei Merkwürdigkeiten enthält. Darin eine Meldung, die an einen Eintrag und Diskussion in »Moes Plastic Thinking« erinnert. Für den 2.März 2004 findet sich der Eintrag: Verbot einer NPD-Demo: Wegen ihrer „offenkundig antisemitischen Grundrichtung“ wird eine NPD-Demonstration gegen den Bau einer Synagoge in Köln vom Oberverwaltungsgericht verboten. Kanzler-Ehefrau von Demo belästigt: Die Polizei entschuldigt sich bei Doris Schröder-Köpf dafür,…

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Weltfremde Verwaltungsgerichte

  • Lesedauer:5 Min. Lesezeit

Auf der Suche danach, ob das Verwaltungsgericht Braunschweig das Urteil meiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vielleicht archiviert habe, was nicht der Fall ist, stöberte ich mal so durch Verwaltungsgerichtsurteile und -beschlüsse. Verwaltungsgerichte behandeln auch Asylfragen, eine heikle Angelegenheit, denn im schlimmsten Fall hängen da Menschenleben dran. Zwar würde ich mich nicht zur Formulierung einer schleichenden Einführung der Todesstrafe durch Abschiebung und Asylverweigerung versteigen, aber manchmal kann einem so ein Gedanke kommen. Interessant ist eigentlich ja auch, dass in solchen Beschlüssen und…

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Von Demonstrationen und Ringelblumensalben

  • Lesedauer:4 Min. Lesezeit

Ein wenig in der neuen Ausgabe von »Bürgerrechte & Polizei« geblättert. Thema: Polizeiliche Statistik. Am Ende der Hefte findet sich eine sogenannte Chronologie, die allerlei Merkwürdigkeiten enthält. Darin eine Meldung, die an einen Eintrag und Diskussion in »Moes Plastic Thinking« erinnert. Für den 2.März 2004 findet sich der Eintrag:
Verbot einer NPD-Demo: Wegen ihrer „offenkundig antisemitischen Grundrichtung“ wird eine NPD-Demonstration gegen den Bau einer Synagoge in Köln vom Oberverwaltungsgericht verboten.
Kanzler-Ehefrau von Demo belästigt: Die Polizei entschuldigt sich bei Doris Schröder-Köpf dafür, dass eine Gewerkschaftsdemonstration mit 3.000 PostmitarbeiterInnen in Hannover in Sichtweite ihres Wohnhauses stattgefunden hat. Die Kanzler-Ehefrau hatte sich durch die Protestaktion gestört gefühlt und beschwert. Künftig werde weiträumiger abgesperrt, sodass „akustische Störungen“ unterblieben, verspricht die Polizei.

Quelle: Bürgerrecht & Polizei / Cilip 77 (1/2004), S. 100.
Gerade die zweite Meldung kommt mir sehr spanisch vor, denn Beschwerden wegen Ruhestörung wurden auch bei der Hamburger Neonazi-Demo genannt. Wird hier etwas mit zweierlei Maß gemessen? Was hebt die Kanzler-Ehefrau so hervor, dass sie andere Bürgerrechte erworben hat. Ist der Kanzler-Bürger ein bürgerlicherer Bürger? Absurd.

Und noch eine Nachricht aus dem gleichen Heft. Marion Knoor schreibt dort:
Polizeiüberfall auf Allgäuer Biohof
Am 10. Februar 2004 stürmten rund 250 teils maskierte und mit Maschinenpistolen bewaffnete PolizistInnen einen Biohof in Aichstetten (allgäu). Sie traten dabei Türen ein, besprühten Tiere mit Tränengas und fesselten einige der BewohnerInnen – darunter einen Behinderten. Nach eigenen Aussagen mussten die Gefesselten über eine Stunde mit den Händen auf dem Rücken am Boden liegen und sich Beschimpfungen der BeamtInnen anhören. Grund für die Aktion war ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leutkirch. Dieser stützte sich auf den Verdacht, dass der Hof ein Produkt anbiete, das gegen das Arzneimittelgesetz verstieße: Ringelblumensalbe.

Polizei und Staatsanwaltschaft Ravensburg halten den 70.000 Euro teuren Einsatz für gerechtfertigt. Laut Polizeisprecher Michael Kuhn sei die gewaltsame Durchsuchung notwendig geworden, nachdem die BewohnerInnen zuvor Mitarbeiter des Wirtschaftskontrolldienstes abgewiesen hatten. Die Einsatzplanung sei wohl auch von Gerüchten beeinflusst worden, dass es sich bei den sechs Familien, die als Wohngemeinschaft auf dem Michaelshof leben, um eine Sekte handele.

Der grüne Landtagsabgeordnete Thomas Oelmayer fordert nun von der Landesregierung Auskunft über den Einsatz. Die HofbewohnerInnen haben bei der Staatsanwaltschaft und beim Landgericht Beschwerde eingelegt und erwägen auch eine Strafanzeige.
Quelle: Bürgerrecht & Polizei / Cilip 77 (1/2004), S. 88.
Verhältnismäßigkeit der Mittel nennt man das wohl. Prima, schön dass man sich so sicher fühlen kann in Deutschland.
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Weltfremde Verwaltungsgerichte

  • Lesedauer:10 Min. Lesezeit

Auf der Suche danach, ob das Verwaltungsgericht Braunschweig das Urteil meiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vielleicht archiviert habe, was nicht der Fall ist, stöberte ich mal so durch Verwaltungsgerichtsurteile und -beschlüsse. Verwaltungsgerichte behandeln auch Asylfragen, eine heikle Angelegenheit, denn im schlimmsten Fall hängen da Menschenleben dran. Zwar würde ich mich nicht zur Formulierung einer schleichenden Einführung der Todesstrafe durch Abschiebung und Asylverweigerung versteigen, aber manchmal kann einem so ein Gedanke kommen. Interessant ist eigentlich ja auch, dass in solchen Beschlüssen und Urteilen im Prinzip sehr viele geschichtliche und politische Informationen sich verstecken.

Zur Erinnerung, so steht es auch auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland:
“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.”
Art 16a Abs. I Grundgesetz

Gut in Erinnerung ist mir auch noch die der Kampf um das Asylrecht 1992. Mit der Groß-Demo in Bonn, der damaligen Bundeshauptstadt. Alles abgeriegelt, kein Hineinkommen hinter die Bannmeile. Obwohl ich zwei Menschen kenne, die es dennoch geschafft haben und für sie überraschend plötzlich dort waren, wo niemand sein durfte. Und weil keiner auch nur theoretisch dort sein konnte, der es nicht durfte, war auch niemandem klar, ob die zwei nun rechtens oder unrechtens waren, wo sie waren. Das Asylrecht wurde so oder so verschärft in großer Koalition von CDU/CSU und SPD. Und auch das bedarf der Erinnerung, das passierte nur wenige Monate nach den Pogromen in Rostock-Lichtenhagen.

Hier aber nun der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Göttingen. Zuvor wurde dem Antragsteller recht barsch entgegnet, dass nach dem Sturz Saddam Husseins und seiner Politik, er, der Antragssteller, nichts mehr zu befürchten habe. »Das diktatorische Regime Saddam Husseins hat seine politische und militärische Herrschaft über den Irak infolge der am 20. März 2003 begonnenen Militäraktion der USA, Großbritanniens und anderer Staaten endgültig verloren.«

In einer späteren Passage wickelt das Gericht konkrete Gefährdungen als unkonkret ab. Bomben treffen einen eben »blind«. Es sei eben wahrscheinlicher, kein Opfer eines Attentats zu werden als eines zu werden. Und wenn, dann wohl eher aus Zufall oder wie der gestrige Tag belegt, aus fehlerhafter Analyse einer Gefahr. Gewalt- und Terroraktion sind, so schreibt der Richter, eher nicht als politisch einzuordnen, und wenn, dann eben lokal oder tribal begrenzt.

2 B 35/04 VG Göttingen
Beschluss vom 03.02.2004
Ablehnung des Asylgesuchs eines irakischen Staatsangehörigen als offensichtlich unbegründet.

Das Gericht verkennt nicht, dass die Sicherheitslage im Irak nach wie vor angespannt ist und die nahezu täglich stattfindenden bewaffneten Angriffe, dort wo sie stattfinden, zu einer erheblichen Gefährdung der Zivilbevölkerung führen (vgl. UNHCR, Stellungnahme zur Rückkehrgefährdung irakischer Schutzsuchender vom November 2003, Asylmagazin 12/2003, 16; DOI, a.a.O.; Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes, a.a.O). Derartige Gewalt- und/oder Terroraktionen sind -soweit sie überhaupt “politisch“ einzuordnen sind- lokal oder tribal begrenzt. Der kurdische Norden und der schiitische Süden des Landes gelten als weitgehend sicheres Gebiet. Insgesamt ist trotz anhaltender Gewalttaten eine Verbesserung der Sicherheitssituation auch in der Hauptstadt Bagdad zu beobachten (vgl. Neue Züricher Zeitung vom 8. Januar 2004, Verbesserung des Alltagslebens in Bagdad). Unabhängig davon träfen derartige Gewalthandlungen den Antragsteller nicht konkret und mit hoher Wahrscheinlichkeit, sondern gleichsam “blind“, was ein aus den Grundrechten abgeleitetes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG nicht zu begründen vermag.

Quelle: Niedersächsisches Oververwaltungsgericht – Urteils-Datenbank

Da passt die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes so gar nicht dazu. Da ist die Rede von Kampfhandlungen im ganz Land. »Terroristische Anschläge im Irak sind weiterhin zahlreich und fordern eine hohe Zahl an Opfern«, ist da zu lesen. Und ich will nicht zynisch werden, aber anscheinend drohen auch Gefahren von den »Befreiern«. Es hilft da auch nicht, wenn man dem Gericht konstatiert, dass seine Entscheidung früher gefallen ist. Aber gehört so viel Einfühlungsvermögen dazu, dass der Irak auch jetzt und damals kein Land ist, in dem man nichts zu fürchten habe. Dazu hätte sich der beschließende Richter doch nur mal ein wenig dorthin versetzen lassen müssen, wenigstens mental.

Reisehinweise des Auswärtigen Amts
Reisewarnung
Irak

Stand: 26. April 2004

Vor Reisen nach Irak wird eindringlich gewarnt. Aufgrund der gegenwärtigen Kampfhandlungen muss im ganzen Land mit der Absperrung von Straßen und Ortschaften gerechnet werden. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen. Terroristische Anschläge im Irak sind weiterhin zahlreich und fordern eine hohe Zahl an Opfern. Ausländer sind besonders gefährdet. Überfälle mit Waffengewalt sind an der Tagesordnung. Die Grenzübergänge werden zeitweilig ohne vorherige Ankündigung geschlossen.

Am 17. April teilte die Besatzungsbehörde der Koalition (Coalition Provisional Authority) mit, dass einige Abschnitte der Schnellstraßen 1 und 8 bis auf Weiteres für den zivilen Verkehr geschlossen sind. Zivilpersonen, die dennoch die gesperrten Abschnitte befahren, laufen Gefahr von Koalitionsstreitkräften angegriffen zu werden. Die Sperrungen werden durch Schilder angezeigt. Der zivile Straßenverkehr wird umgeleitet.

Die Schnellstraße 8 ist zwischen Bagdad und dem südlich von Bagdad gelegenen Ort Rackab al Maktif in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Die Schnellstraße 1 ist zwischen Bagdad und der ca. 90 km nördlich von Bagdad gelegenen Stadt Balad gesperrt.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten kann es deshalb schwierig oder unmöglich sein, in Not geratenen Deutschen zu helfen.

Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang Hilfestellung leisten.

Quelle: PDF des Auswärtigen Amtes der BRD
Verwaltungsgerichte haben es nicht einfach, ihre Fragestellungen sind meistens nicht so populär wie Strafrechtsprozesse in denen es um Mord und Totschlag geht. Aus dem Fernsehen kennen wir das durch notorische Gerichtsshows und »Reality-Soaps«. Welche Konsequenzen aber aus Verwaltungsgerichtsurteilen und -beschlüssen erwachsen, können in der Tat weitegehender sein, nur spielen sich die Probleme dann ein zweites mal nach der Verhandlung ab wie bei Asylrechtsfragen.
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