Christoph S.
Als Christoph Schlingensief, in Singen zwei mal mit der selben schlief ...
Als Christoph Schlingensief, in Singen zwei mal mit der selben schlief ...
Auweia, mein Nachbar informierte mich gerade über diese geniala Dada-Übersetzung. It's real. # blockieren knallen-pop-ups und knallen-unter ADS # blockieren Blitz Animation ADS # blockieren jen neu Kurier Service ADS.…
Immer wieder ein Vergnügen, Bilder zu schießen, ohne Blick auf den Sucher oder das Display. Wenn der Digitalomat dann auch so eingestellt ist, dass er keinen Ton von sich gibt,…
“Wenn ein CD-Spieler in einem Neuwagen keine kopiergeschützte Platten abspielen kann, hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden (Az.: 84 C 210/03).
Da die kopiergeschützten Tonträger vom allgemeinen CD-Standard abwichen und nur einen geringen Marktanteil hätten, habe der Verkäufer nicht von sich aus auf diese Einschränkung hinweisen müssen, entschieden die Richter.”
via Anwalt-Suchservice
Die Pointe, dass es in der Tat schwierig sein dürfte in einem CD-Spieler “kopiergeschütze Platten” abzuspielen, darf man getrost außer 8 lassen.
Kommentar:
Mich verwundert das Urteil nicht. Denn der Hersteller des Autoradios wird kaum eine Eigenschaft kenntlich gemacht haben, dass dieses Radio/CD auch kopiergeschützte CDs alle abspielen wird. Wie sollte er das auch anbieten können, wo sich Kopierschutz-Mechanismen immer weiter entwickeln. Und die CD-Hersteller sind eigentlich auch fein raus. In der letzten Lieferung der Redaktion der Jazzzeitung waren mittlerweile drei von 10 Exemplaren mit Kopierschutz versehen und auch so gekennzeichnet. Immerhin auf einer findet sich ein Hinweis auch in deutscher Sprache: “Bei einigen Geräten, z.B. Car [naja, fast deutsch] CD-Spielern können Abspielprobleme auftreten.” Im Booklet dieser CD findet sich immerhin auch ein “freundlicher Hinweis” folgender Art:
Please remember that this recording an artwork are protected by copyright law. Since you don’t own the copyright, it’s not yours to distribute. Please don’t use the Internet services, that promote the illegal distributions of copyrighted music, give away illegal copies of discs to others for copying. It’s hurting the artists who created the music. It has the same effect as stealing a disc from a store without paying for it. … To find legal downloads visit www.musicfromemi.com
Das lass ich mal unkommentiert. In diesem Fall wirkt das sowieso komisch. Handelt es sich um folgende Aufnahme: Takashi, Storm Zone – Klaviertrio, die nicht besonders gelungen ist – sauber, aber öde.
Die andere ist noch ärgerlicher: Thanos Mikroutsikos – Gary Burton: music stories – mit so Kammerorchestergedöns und ein paar Duos hintendran, meist unisono von E-Bass und Sax: “piep, dibibibi — pah – diddelididdelididdeli”. Kann man man vergessen. Erinnert bestenfalls an einen unter seiner Würde komponierenden Anthony Braxton (was macht der eigentlich jetzt?).
Um die dritte Aufnahme ists allerdings schade. Trio Töykeät, High Standards. Wirklich Klaviertrio-Musik mit zahllosen Überraschungen, die ganz fein gehört sind und niemals aufgesetzt klingen. Finnland mausert sich auch noch zum Jazzland. Aber eben Copy Controlled – keine Kaufempfehlung, schade, schade, schade. Besprechung fällt also aus.
Alle drei CDs über “Blue Note”, die offenbar zur EMI gehört. Um genau zu sein, alle letzten CDs von “Blue Note”, die ich bekommen habe, waren Copy Controlled.
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Heute in der Zeit ein Interview mit Helmut Lachenmann, einem der sicher klügsten Komponisten unserer Zeit. Das Musikforum des Deutschen Musikrates hatte in seiner ersten Ausgabe E- und U-Musik gegenübergestellt, als Frage. Darin hat Bohlen sich mit Johann Sebastian Bach verglichen, der heute so komponieren täte wie er, Bohlen, schon immer. Lachenmann findet das nun gar nicht gut:
“Wenn ein fast so verdienter wie verdienender Pop-Titan sich mit seinen Produkten schamlos an die Seite der großen Meister stellt, dann schwimmt er auf einer Welle der Oberflächlichkeit, die mich abstößt.”
Nun, schamlos hat Bohlen das nicht gemacht, denn dazu müsste er schon wissen, um was es sich bei den genannten Komponisten handelt. Der Vergleich Bohlens ist rein zufällig, denn mehr Namen wird er wohl kaum kennen oder zuordnen können. Könnte er es nämlich, dann würde er gar nicht auf so einen Gedanken kommen. Aber muss man sich darüber so aufregen, Herr Lachenmann. Nehmen sie doch den Bohlen nicht so wichtig.
Zustimmen möchte ich Lachenmann, wenn er sagt: “Die Kunst ist nicht Ausdruck unseres Lebensgefühls, sondern eher das, was uns fehlt in unserem Lebensgefühl.”
Ja, ja, ja. Aber wen interessiert das heute noch? Gefühl ist alles, ob es nun Leben ist oder nicht. Das Leben lebt nicht, steht irgendwo bei Adorno, der damit Ferdinand Kürnberger aus dem Roman Der Amerikamüde zitiert. Kunst und Leben war schon einmal das Thema ästhetischer Diskussionen in den 60er und 70er Jahren. Und tat daran gut. Denn Kunst war damals nicht schlechtweg das Andere sondern vielfach das Eigene und Eitle. Im Nachhinein ist das begreiflich, waren doch die modernen Gesellschaften auf dem Weg, alles Subjekt auszulöschen. Wer konnte denn damals überhaupt noch Ich sagen? Und das mit Grund? Tja, eben.
Was spannend ist an dieser These Lachenmanns: Sie exponiert Kunst nicht als Dienerin des täglichen Geschäfts, hier wird Mode (und das Modische) wieder abgetrennt und eine Funktion der Kunst hochgehalten, die längst überholt schien. Kunst ist ein Fehler im Ganzen, nicht seine Korrektur. Sie verschafft dem Kunsterfahrenden etwas, was er anders nicht bekommen kann: Verunsicherung, Positionsverschiebung nicht das gelobte Land, nicht Erlösung wie Nietzsche es Wagner unterstellt hat, nicht Erbauung. Eigentlich erhält man eben nichts, worauf man sich verlassen könnte. Kunst ist darin komplett experimentell. Aber das einmal nicht als Defizit sondern als Chance oder vage Hoffnung zu begreifen, dazu fehlt es, scheints, an Mumm. Lieber die Vielfalt der Einfältigkeiten loben und jede Kritik daran als nachstalinistische Gefühlsdiktatur anprangern, so wird doch heute verhandelt in der Kultur der Lebensgefühls-Welt.
Schließlich stellt Lachenmann eine Forderung auf: “Die Demokratie braucht eine Sensibilität gegenüber der Gefahr des Terrors der Mehrheit.”
Schwierig, vielleicht naiv: alles hängt daran, was man hier unter Mehrheit zu verstehen habe. So kann man den Satz nicht unterschreiben.
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Der Streit ging lange hin und her. Eigentlich sollten besonders Übersetzer profitieren. Doch offenbar passiert hier nichts: Das Urhebervertragsrecht kommt nicht in die Pötte. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2937) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2883) mit.
Berlin: (hib/BOB) Bisher ist in keiner Branche seit dem Inkrafttreten des neuen Urhebervertragsrechts eine Einigung über gemeinsame Vergütungsregeln zustande gekommen. Die Verhandlungen gestalten sich – wie erwartet – “schwierig und zäh”, so dass es bis zu Abschlüssen noch etwas dauern wird.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2937) (hier zum Download als pdf) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2883) mit. Angesichts der anfangs sehr kontroversen Debatte um das Urhebervertragsrecht und, weil mit ihm Neuland betreten werde, sei absehbar gewesen, dass sich die tatsächliche Bestimmung der angemessenen Vergütung durch Urheber und Verwerter mindestens ebenso schwierig gestalten werde wie das Gesetzgebungsverfahren selbst. Es könne angesichts dessen nicht verwundern, dass sich die Beteiligten noch nicht einmal zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen könnten.
Die Gründe seien vielfältig: Ein Grund liege sicherlich in den entgegengesetzten Ausgangspositionen. Die Urheber wollten zum Teil eine Erhöhung ihrer Vergütungssätze, die Verwerter wollten möglichst wenig zahlen.
Die allgemein nicht gute finanzielle Lage vieler Verwerter mache es ihnen nicht leicht, höhere Kosten zu akzeptieren. Außerdem hätten, wie dies etwa bei den Verlagen geschehen sei, Vereinigungen gegründet werden müssen, die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregelungen zu führen berechtigt seien.
Deshalb sei es auch für eine Zwischenbilanz noch zu früh. Entscheidend sei, dass Urheber und Verwerter die gesetzliche Vorgabe befolgten und ernsthaft miteinander verhandelten, so die Bundesregierung.
Herausgeber: Deutscher Bundestag * Pressezentrum
Platz der Republik 1 * 11011 Berlin
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Die Rechung ist an und für sich ganz einfach 60 Millionen Tracks von iTunes heruntergeladen und 2,9 Millionen iPods verkauft. Das macht 21 Tracks pro iPod. Die Rechnung wurde aufgemacht…
... dann rechnet er sehr putzig. So beim Handy-Discount.de. Die bieten glatt folgendes an: Arcor ISDN DSL Bundle tiptel WLAN Gateway empfohlener VK Preis : 9.99 EUR Sie sparen 42.1…
Der Frühling Wenn aus der Tiefe kommt der Frühling in das Leben, Es wundert sich der Mensch, und neue Worte streben Aus Geistigkeit, die Freude kehret wieder Und festlich machen…
Aus krummen Nebeln wachsen Köstlichkeiten. Ganz winzge Dinge wurden plötzlich wichtig. Der Himmel ist schon grün und undurchsichtig Dort hinten, wo die blinden Hügel gleiten. Zerlumpte Bäume strolchen in die…