29. April 2024 Die Masse lebt

EU-Parlament billigt “IP-Enforcement-Directive”

Heute hat das EU-Parlament die sogenannte IP-Enforcement-Directive. Diese gestattet weitreichende rechtliche Neuregelungen zur Strafverfolgung bei sogenanntem „geistigen Diebstahl“. Gegen die Veraschiedung dieser Direktive haben nicht nur Bürgerrechtler und Datenschützer mobil gemacht sondern auch Künstler wie Michael Franti (Spearhead) und John Perry Barlow (The Grateful Dead). Die Lobby von dieser Seite war wohl zu klein. Dagegen dürften sich die Vorstellungen der Abgeordneten Fortou, die Gattin des Chefs des Medienkonzerns Vivendi, weitgehende durchgesetzt haben.

Noch ist diese Direktive nicht nationales Recht, doch dürfte schon in Kürze mit Sammelklagen gegen Tauschbörsennutzer zu rechnen sein. Weitere kritische Informationen zum Thema bei IP Justice.

Auf den Webseiten des Europäischen Parlaments muss man sich auch erst einmal zurecht finden, oder besser suchen. Die Meldung dort lautet:

Gegen Warenpiraterie und Fälschungen

Janelly FOURTOU (EVP-ED, F)

Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Dok.: A5-0468/2003 [Alle Details zur Richtlinie, die Haltung der Berichterstatterin … sehr ausführlich und lang]

Verfahren: Mitentscheidung (1. Lesung), ***I

Aussprache: 09.03.2004

Annahme: 09.03.2004 (mit 330:151:39 Stimmen)

Das Parlament hat einige Änderungen am Kommissionsvorschlag angenommen. Diese Änderungsanträge sind mit dem Rat abgesprochen worden. Hierdurch wird es ermöglicht, dass die Richtlinie auch von dem Rat noch vor Ende der Legislativperiode angenommen werden und demnächst in Kraft treten kann. Durch die Richtlinie sollen die sehr unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften in über Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte aus geistigem Eigentum harmonisiert werden. Weiterhin soll ein allgemeiner Rahmen für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden geschaffen werden. So sollen Fälschung und Piraterie im Binnenmarkt bekämpft werden. Diese Probleme betreffen viele Produkte: Software, Spielzeug, CDs, elektronisch gespeicherte Musik und selbst Arzneimittel, wodurch die Gesundheit gefährdet ist.

Die Abgeordneten fordern in einer Erwägung, dass die Maßnahmen der Richtlinie nur bei in gewerblichem Ausmaß vorgenommenen Rechtsverletzungen angewandt werden müssen. Die Maßnahmen können jedoch von den Mitgliedstaaten auch bei anderen Rechtsverletzungen angewendet werden (Änderungsanträge = ÄA 54, 59). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten also nicht, eine gutgläubig von Privatpersonen begangene Rechtsverletzung zu bestrafen.

Die Abgeordneten wollen die recht ausführlichen Vorschriften des Kommissionsvorschlags zu strafrechtlichen Sanktionen beschränken. Sie fordern nur “angemessene” Sanktionen der Mitgliedstaaten, die unbeschadet der zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zu verhängen sind (ÄA 95). Die Richtlinie soll jedoch nicht das nationale Strafrecht und die sich aus internationalen Übereinkünften für die Mitgliedstaaten ergebene Verpflichtungen einschränken (ÄA 77).

Die Abgeordneten haben eine Reihe von weiteren Änderungsanträgen angenommen, in denen sie insbesondere Änderungen am Verfahren vornehmen. So z. B. bezüglich der Urheberrechtsvermutung, der Beweismittel, des Beweismittelschutzes, des Rechts auf Auskunft und einstweiliger Maßnahmen (ÄA 81-84). Änderungsanträge gibt es auch zum Rückruf der Ware (ÄA 87), zu aus dem Verkehrziehen rechtsverletzender Ware (ÄA 88), zur Vernichtung der Ware (ÄA 89), zu Vorbeugemaßnahmen (ÄA 90) sowie zur Höhe des Schadensersatzes (ÄA 92).

Weitere Informationen:

Tanja Rudolf

(Straßburg) Tel.: (33-3) 881 74897

(Brüssel) Tel.: (32-2) 28 31053

e-mail: lega-press@europarl.eu.int

Hervorhebungen von mir.

Eine zusammenfassende und kommentierende Beschreibung der Probleme, Folgen und Ergebnisse dieses Direktive gibts wie immer kompetent im Mix, Burn & R.I.P-Weblog von Janko Röttgers.

Erste Reaktionen von Datenschützern und den deutschen Phonoverbänden im Wortlaut:

EU: IP-Inquisition abgesegnet

q/depesche 2004-03-09T16:14:00

Wir schreiben das Jahr 2004 AD. Unabhaengige Kuenstler sind heute die Ketzer. CD-Brenner und P2P Werkzeuge des Satans, Internetprovider falsche Propheten und jeder der ein MP3 besitzt ist ein Unglaeubiger, den man durch harte Strafen zum wahren Glauben an “Geistiges Eigentum” bekehren muss. Und alles im Namen des Herrn Mammon.

Igni et ferro.

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Willkommen im Reich der Intellectual Property – Mafia

[…]

Ohne grosse Diskussion ist heute in Strassburg direkt nach der ersten Lesung die Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigem Eigentum abgestimmt worden. Während bei weniger umstrittenen Richtlinien zwei Lesungen üblich sind, wurde diesmal durch Geschäftsordnungstricks nur eine in Anspruch genommen. Der Abstimmungstermin war erst seit Freitag bekannt, Änderungsantraege wurden nicht mehr zugelassen.

[…]

Fourtou mit dem Vorstandsvorsitzenden von Vivendi-Universal verheiratet ist, einem der grössten Nutzniesser dieser Richtlinie. Hier wird ein grosses Demokratie-Defizit offensichtlich, das Assoziationen an einen Bananen-Staat weckt.“, so Markus Beckedahl für das Netzwerk Neue Medien.

[…]

”Wieder einmal wurde die Balance zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Interessen der Gesellschaft verschoben. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten Hausdurchsuchungen und Kontosperrungen bei Jugendlichen kommen. Hier wurde vollkommen unverhaltnismässig eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die ihren ursprünglichen Zweck aus den Augen verloren hat und jugendliche Tauschbörsen-Nutzer mit dem Organisierten Verbrechen gleichsetzt. Dabei werden den Rechteinhabern Instrumente der Selbstjustiz zur Verfügung gestellt, die den Datenschutz aushebeln und Internetprovider zu Hilfspolizisten machen.“

[…]

Förderung der Freien Software in Österreich.

Mehr Informationen gibt es in englischer Sprache unter http://www.ipjustice.org/CODE/.

Netzwerk Neue Medien e.V., http://www.nnm-ev.de

Verein zur Förderung der Freien Software, http://www.ffs.or.at

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relayed by Abdul Alhazred

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Bernhard Mayer, ebenfalls von der österreichischen Informationsliste q/depesche wittert hinter der Verabschiedung der Richtlinie ein raffiniertes Austricksen des EU-Parlaments:

EU: Alles Recht geht vom Gelde aus. Noch Hoffnung in .at

q/depesche 2004-03-09T16:29:56

Die IP-Mafia hat es geschafft. Durch die Ausnutzung der Geschäftsordnung hat sie das EU-Parlament ausgetrickst und die von vielen kritisierte Kinderverklagsdirektive für Medienkonzerne durchgedrückt. Für Österreich besteht jedoch ein Hoffnungsschimmer.

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Wieder einmal wurde den Europäern der Wert eines zahlosen Parlaments vor Augen geführt: Das Europa in denen Großkonzerne die Gesetze diktieren, der Konsument ein niedriges Stück Handelsware ist und die Umverteilung von Klein- und Mittelbetrieben zu Konzernen ein soziales Anliegen der Regierungen wird ist wieder ein Stück mehr Realität.

Die neue IP-Direktive erlaubt der IP-Mafia eine unbegrenzte Klagewelle. Kinder und Jugendliche sind ab jetzt potentielle Schwerverbrecher mit dem Recht sich freizukaufen.

Augenzeugen haben jedoch bemerkt daß österreichische Abgeordnete fast geschlossen – und über alle Parteigrenzen hinweg – gegen diese Einführung von amerikanischen Rechtsstandards in Europa gestimmt haben. Es bleibt zu hoffen daß die Bundesregierung der zerstörerischen Schlamperei der EU-Kommission durch geschicktes Formulieren die Zähne ziehen kann bevor die Kriminalpolizei Kinderzimmer stürmen muss.

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relayed by Bernhard Mayer

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Ganz anders schätzen die deutschen Phonoverbände die Lage ein. Ihnen geht die Regelung eigentlich noch nicht weit genug:

Diebstahl geistigen Eigentums wirksam bekämpfen – EU-Parlament billigt ”Enforcement-Directive“

P R E S S E M I T T E I L U N G – Berlin, 09.03.2004

”Der Diebstahl geistigen Eigentums ist die größte Bedrohung für eine vielfältige und lebendige Kulturwirtschaft“, erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. ”Wir begrüßen es deshalb, dass sich die Gremien der Europäischen Union so schnell auf eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Pirateriebekämpfung geeinigt haben, auch wenn die Einigung ein eher niedriges Schutzniveau festschreibt.“

Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit die ”Enforcement-Directive“ gebilligt, eine Richtlinie zur Harmonisierung der Verfahren und Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung. Der Abstimmung gingen Beratungen von Parlament und Rat voraus, in denen ein gemeinsamer Richtlinienentwurf erarbeitet worden war. Dies ermöglicht es, dass die Richtlinie noch vor der EU-Osterweiterung und der Neuwahl des Europäischen Parlaments endgültig verabschiedet werden kann, eventuell noch im April 2004. Ohne diesen Kompromiss wäre die Richtlinie auf Jahre hinaus verzögert worden.

Marken- und Produktpiraterie schädigen die deutsche Wirtschaft jährlich um rund 29 Milliarden Euro und vernichten über 70.000 Arbeitsplätze. Allein Musikpiraterie, also sämtliche Formen der unautorisierten Verwertung von Musikaufnahmen (offline wie online), verursacht Schäden von rund 1 Milliarde Euro. Mit der bevorstehenden Erweiterung der EU wird sich das Piraterieproblem innerhalb des Gemeinsamen Binnenmarkts noch verschärfen. Deshalb ist es wichtig, dass die Richtlinie einen EU-weiten Mindeststandard für die rechtlichen Verfahren zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie schafft.

Aus deutscher Sicht ist hervorzuheben, dass der Richtlinienentwurf u.a. eine Regelung zu dem von allen Rechteinhabern geforderten Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider enthält (mit Richtervorbehalt). Außerdem wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, eine Vorschrift zur Vermutung der Rechtsinhaberschaft für Tonträgerhersteller zu schaffen. Eine Harmonisierung der Strafvorschriften spart der Entwurf dagegen aus.

Gerd Gebhardt: ”Wir hatten uns zwar noch bessere Schutzmaßnahmen erhofft, sind jedoch zufrieden damit, dass die Richtlinie nicht auf Jahre hinaus verzögert wurde. Entscheidend ist jetzt, dass unmittelbar nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie die Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierfür haben wir zusammen mit dem Forum der Rechteinhaber detaillierte Vorschläge unterbreitet, die im Rahmen der Beratungen über den zweiten Korb einer Urheberrechtsnovelle aufgegriffen werden sollten.”

© Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.

Oranienburger Str. 67/68 . 10117 Berlin. http://www.ifpi.de

Heute hat das EU-Parlament die sogenannte IP-Enforcement-Directive. Diese gestattet weitreichende rechtliche Neuregelungen zur Strafverfolgung bei sogenanntem „geistigen Diebstahl“. Gegen die Veraschiedung dieser Direktive haben nicht nur Bürgerrechtler und Datenschützer mobil gemacht sondern auch Künstler wie Michael Franti (Spearhead) und John Perry Barlow (The Grateful Dead). Die Lobby von dieser Seite war wohl zu klein. Dagegen dürften sich die Vorstellungen der Abgeordneten Fortou, die Gattin des Chefs des Medienkonzerns Vivendi, weitgehende durchgesetzt haben.

Noch ist diese Direktive nicht nationales Recht, doch dürfte schon in Kürze mit Sammelklagen gegen Tauschbörsennutzer zu rechnen sein. Weitere kritische Informationen zum Thema bei IP Justice.

Auf den Webseiten des Europäischen Parlaments muss man sich auch erst einmal zurecht finden, oder besser suchen. Die Meldung dort lautet:

Gegen Warenpiraterie und Fälschungen

Janelly FOURTOU (EVP-ED, F)

Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Dok.: A5-0468/2003 [Alle Details zur Richtlinie, die Haltung der Berichterstatterin … sehr ausführlich und lang]

Verfahren: Mitentscheidung (1. Lesung), ***I

Aussprache: 09.03.2004

Annahme: 09.03.2004 (mit 330:151:39 Stimmen)

Das Parlament hat einige Änderungen am Kommissionsvorschlag angenommen. Diese Änderungsanträge sind mit dem Rat abgesprochen worden. Hierdurch wird es ermöglicht, dass die Richtlinie auch von dem Rat noch vor Ende der Legislativperiode angenommen werden und demnächst in Kraft treten kann. Durch die Richtlinie sollen die sehr unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften in über Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte aus geistigem Eigentum harmonisiert werden. Weiterhin soll ein allgemeiner Rahmen für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden geschaffen werden. So sollen Fälschung und Piraterie im Binnenmarkt bekämpft werden. Diese Probleme betreffen viele Produkte: Software, Spielzeug, CDs, elektronisch gespeicherte Musik und selbst Arzneimittel, wodurch die Gesundheit gefährdet ist.

Die Abgeordneten fordern in einer Erwägung, dass die Maßnahmen der Richtlinie nur bei in gewerblichem Ausmaß vorgenommenen Rechtsverletzungen angewandt werden müssen. Die Maßnahmen können jedoch von den Mitgliedstaaten auch bei anderen Rechtsverletzungen angewendet werden (Änderungsanträge = ÄA 54, 59). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten also nicht, eine gutgläubig von Privatpersonen begangene Rechtsverletzung zu bestrafen.

Die Abgeordneten wollen die recht ausführlichen Vorschriften des Kommissionsvorschlags zu strafrechtlichen Sanktionen beschränken. Sie fordern nur “angemessene” Sanktionen der Mitgliedstaaten, die unbeschadet der zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zu verhängen sind (ÄA 95). Die Richtlinie soll jedoch nicht das nationale Strafrecht und die sich aus internationalen Übereinkünften für die Mitgliedstaaten ergebene Verpflichtungen einschränken (ÄA 77).

Die Abgeordneten haben eine Reihe von weiteren Änderungsanträgen angenommen, in denen sie insbesondere Änderungen am Verfahren vornehmen. So z. B. bezüglich der Urheberrechtsvermutung, der Beweismittel, des Beweismittelschutzes, des Rechts auf Auskunft und einstweiliger Maßnahmen (ÄA 81-84). Änderungsanträge gibt es auch zum Rückruf der Ware (ÄA 87), zu aus dem Verkehrziehen rechtsverletzender Ware (ÄA 88), zur Vernichtung der Ware (ÄA 89), zu Vorbeugemaßnahmen (ÄA 90) sowie zur Höhe des Schadensersatzes (ÄA 92).

Weitere Informationen:

Tanja Rudolf

(Straßburg) Tel.: (33-3) 881 74897

(Brüssel) Tel.: (32-2) 28 31053

e-mail: lega-press@europarl.eu.int

Hervorhebungen von mir.

Eine zusammenfassende und kommentierende Beschreibung der Probleme, Folgen und Ergebnisse dieses Direktive gibts wie immer kompetent im Mix, Burn & R.I.P-Weblog von Janko Röttgers.

Erste Reaktionen von Datenschützern und den deutschen Phonoverbänden im Wortlaut:

EU: IP-Inquisition abgesegnet

q/depesche 2004-03-09T16:14:00

Wir schreiben das Jahr 2004 AD. Unabhaengige Kuenstler sind heute die Ketzer. CD-Brenner und P2P Werkzeuge des Satans, Internetprovider falsche Propheten und jeder der ein MP3 besitzt ist ein Unglaeubiger, den man durch harte Strafen zum wahren Glauben an “Geistiges Eigentum” bekehren muss. Und alles im Namen des Herrn Mammon.

Igni et ferro.

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Willkommen im Reich der Intellectual Property – Mafia

[…]

Ohne grosse Diskussion ist heute in Strassburg direkt nach der ersten Lesung die Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigem Eigentum abgestimmt worden. Während bei weniger umstrittenen Richtlinien zwei Lesungen üblich sind, wurde diesmal durch Geschäftsordnungstricks nur eine in Anspruch genommen. Der Abstimmungstermin war erst seit Freitag bekannt, Änderungsantraege wurden nicht mehr zugelassen.

[…]

Fourtou mit dem Vorstandsvorsitzenden von Vivendi-Universal verheiratet ist, einem der grössten Nutzniesser dieser Richtlinie. Hier wird ein grosses Demokratie-Defizit offensichtlich, das Assoziationen an einen Bananen-Staat weckt.“, so Markus Beckedahl für das Netzwerk Neue Medien.

[…]

”Wieder einmal wurde die Balance zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Interessen der Gesellschaft verschoben. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten Hausdurchsuchungen und Kontosperrungen bei Jugendlichen kommen. Hier wurde vollkommen unverhaltnismässig eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die ihren ursprünglichen Zweck aus den Augen verloren hat und jugendliche Tauschbörsen-Nutzer mit dem Organisierten Verbrechen gleichsetzt. Dabei werden den Rechteinhabern Instrumente der Selbstjustiz zur Verfügung gestellt, die den Datenschutz aushebeln und Internetprovider zu Hilfspolizisten machen.“

[…]

Förderung der Freien Software in Österreich.

Mehr Informationen gibt es in englischer Sprache unter http://www.ipjustice.org/CODE/.

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Verein zur Förderung der Freien Software, http://www.ffs.or.at

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q/depesche 2004-03-09T16:29:56

Die IP-Mafia hat es geschafft. Durch die Ausnutzung der Geschäftsordnung hat sie das EU-Parlament ausgetrickst und die von vielen kritisierte Kinderverklagsdirektive für Medienkonzerne durchgedrückt. Für Österreich besteht jedoch ein Hoffnungsschimmer.

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Wieder einmal wurde den Europäern der Wert eines zahlosen Parlaments vor Augen geführt: Das Europa in denen Großkonzerne die Gesetze diktieren, der Konsument ein niedriges Stück Handelsware ist und die Umverteilung von Klein- und Mittelbetrieben zu Konzernen ein soziales Anliegen der Regierungen wird ist wieder ein Stück mehr Realität.

Die neue IP-Direktive erlaubt der IP-Mafia eine unbegrenzte Klagewelle. Kinder und Jugendliche sind ab jetzt potentielle Schwerverbrecher mit dem Recht sich freizukaufen.

Augenzeugen haben jedoch bemerkt daß österreichische Abgeordnete fast geschlossen – und über alle Parteigrenzen hinweg – gegen diese Einführung von amerikanischen Rechtsstandards in Europa gestimmt haben. Es bleibt zu hoffen daß die Bundesregierung der zerstörerischen Schlamperei der EU-Kommission durch geschicktes Formulieren die Zähne ziehen kann bevor die Kriminalpolizei Kinderzimmer stürmen muss.

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Ganz anders schätzen die deutschen Phonoverbände die Lage ein. Ihnen geht die Regelung eigentlich noch nicht weit genug:

Diebstahl geistigen Eigentums wirksam bekämpfen – EU-Parlament billigt ”Enforcement-Directive“

P R E S S E M I T T E I L U N G – Berlin, 09.03.2004

”Der Diebstahl geistigen Eigentums ist die größte Bedrohung für eine vielfältige und lebendige Kulturwirtschaft“, erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. ”Wir begrüßen es deshalb, dass sich die Gremien der Europäischen Union so schnell auf eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Pirateriebekämpfung geeinigt haben, auch wenn die Einigung ein eher niedriges Schutzniveau festschreibt.“

Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit die ”Enforcement-Directive“ gebilligt, eine Richtlinie zur Harmonisierung der Verfahren und Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung. Der Abstimmung gingen Beratungen von Parlament und Rat voraus, in denen ein gemeinsamer Richtlinienentwurf erarbeitet worden war. Dies ermöglicht es, dass die Richtlinie noch vor der EU-Osterweiterung und der Neuwahl des Europäischen Parlaments endgültig verabschiedet werden kann, eventuell noch im April 2004. Ohne diesen Kompromiss wäre die Richtlinie auf Jahre hinaus verzögert worden.

Marken- und Produktpiraterie schädigen die deutsche Wirtschaft jährlich um rund 29 Milliarden Euro und vernichten über 70.000 Arbeitsplätze. Allein Musikpiraterie, also sämtliche Formen der unautorisierten Verwertung von Musikaufnahmen (offline wie online), verursacht Schäden von rund 1 Milliarde Euro. Mit der bevorstehenden Erweiterung der EU wird sich das Piraterieproblem innerhalb des Gemeinsamen Binnenmarkts noch verschärfen. Deshalb ist es wichtig, dass die Richtlinie einen EU-weiten Mindeststandard für die rechtlichen Verfahren zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie schafft.

Aus deutscher Sicht ist hervorzuheben, dass der Richtlinienentwurf u.a. eine Regelung zu dem von allen Rechteinhabern geforderten Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider enthält (mit Richtervorbehalt). Außerdem wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, eine Vorschrift zur Vermutung der Rechtsinhaberschaft für Tonträgerhersteller zu schaffen. Eine Harmonisierung der Strafvorschriften spart der Entwurf dagegen aus.

Gerd Gebhardt: ”Wir hatten uns zwar noch bessere Schutzmaßnahmen erhofft, sind jedoch zufrieden damit, dass die Richtlinie nicht auf Jahre hinaus verzögert wurde. Entscheidend ist jetzt, dass unmittelbar nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie die Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierfür haben wir zusammen mit dem Forum der Rechteinhaber detaillierte Vorschläge unterbreitet, die im Rahmen der Beratungen über den zweiten Korb einer Urheberrechtsnovelle aufgegriffen werden sollten.”

© Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.

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