Rezensionsblüten in der Musikwissenschaft
Zur Rezension eine Buches von Arno Lücker durch eine Musikwissenschaftlerin einer deutschen Musikhochschule, die auf sie selbst zurückfällt. Und auf ihre Peer-Group.
Zur Rezension eine Buches von Arno Lücker durch eine Musikwissenschaftlerin einer deutschen Musikhochschule, die auf sie selbst zurückfällt. Und auf ihre Peer-Group.
Datenschutz ist eine Zier, aber es gilt auch Unwissenheit mit Wissenschaft gepaart: Unglück mit Macht. Eric Dolphy heute im Radio. Wie man vom Musikinstrumenten- zum Fahrradbau kommt.
Lange nix über die GEMA geschrieben. Das ist gut, denn die GEMA gelangte immer wieder ins Visier der Netzöffentlichkeit und wurde schon für vieles zur Verantwortung gezogen. Häufig genug völlig…
Seit einiger Zeit gibt es Probleme mit dem Stromlieferer für die „Schwiegermutter“. Seit ihrem Umzug ist der Wurm drin. Der mündete darin, dass Strom für zwei Jahre nachzuzahlen war. Danach…
Es ist interessant, zu beobachten, wie Phänomene und Probleme verschwimmen, nur weil man sich wenig und zu kurze Gedanken macht. Die aktuelle Diskussion über den Wert oder Nutzen von Anonymität…
Mit dem Datenschutz stimmt etwas nicht. Während man einerseits über die Frage diskutiert, ob IP-Adressen personengebundene Daten seien, wie lange Daten von Logfiles eines Servers aufbewahrt werden dürften und welche…
Mit dem Datenschutz stimmt etwas nicht. Während man einerseits über die Frage diskutiert, ob IP-Adressen personengebundene Daten seien, wie lange Daten von Logfiles eines Servers aufbewahrt werden dürften und welche…
Bei iRights.info ist ein aktueller Beschluss zum Thema Herausgabe von Providerdaten im Zusammenhang mit der Ermittlung von Urheberrechtsverstößen dokumentiert worden: "Gericht: Herausgabe von Providerdaten unverhältnismäßig." Dabei geht es unter anderem…
Die FDP ließ klein anfragen, ob der Umgang mit Speichel zwecks DNA-Prüfung Rechtsfrage umkehre. So sagen die Anfrager:
in jüngster Zeit seien Fälle bekannt geworden, in denen Betroffene, die sich geweigert hätten, eine Speichelprobe abzugeben, von den zuständigen Staatsanwaltschaften als Verdächtige oder Beschuldigte ins Strafsachenregister eingetragen worden seien. Die Weigerung zur Abgabe einer Speichelprobe habe dabei zur Begründung eines vorher nicht vorhandenen Tatverdachts geführt. Dadurch sei die Unschuldsvermutung umgekehrt worden.
In ihrer Antwort windet sich die Regierung, in dem zwar einerseits sagt, dass so etwas nicht nett ist aber die Strafprozessordnung durchaus zulasse.