VG Wort – Krokodilstränen

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verlegern pauschal keine Beteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft Wort zustehen. Geklagt hatte der Autor und Urheberrechtsexperte Martin Vogel. Der BGH führt dazu in seiner Pressemitteilung vom 21.4.2016 aus: „Den Verlegern stehen nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von der Beklagten wahrgenommen werden könnten. Verleger sind – von den im Streitfall nicht in Rede stehenden Presseverlegern abgesehen – nicht Inhaber eines Leistungsschutzrechts. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche…

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Verlagssackgasse funktioniert …

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Wir haben hier ja vor einiger Zeit klar gestellt, dass es möglich und auch erwünscht ist, aus unseren Publikationen bei der nmz zu zitieren. Ebenso halten wir es mit den Suchmaschinen. Andere Verlage sehen es aber anders. Und das hat seit einiger Zeit einige Konsequenzen auf die der Medienblogger und -journalist Stefan Niggermeier hingewiesen hat. Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage sieht nämlich vor, dass für Links durch Suchmaschinen nur kürzeste Schnipsel zur Vorschau gewählt…

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Darf man eigentlich auf die nmz verlinken?

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In Spanien steht ein Gesetz vor seiner Verabschiedung, das schon das Linksetzen auf externe Quellen mit einer Gebühr verbinden will. Das berichten mehrere Quellen (hier die taz). Im letzten Jahr hat die Regierung, noch vor der Wahl ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Danach dürfen in Suchmaschinen nur noch kleinste Ausschnitte von Texten angezeigt werden, auf die verlinkt wird. Das wurde angeblich zum Schutz der Presseverlage eingeführt. Wir haben darüber in der nmz berichtet (Droge LSR).

Bald danach haben auch wir Mail von Google erhalten. Dort konnte man sich dafür oder dagegen entscheiden, ob Google denn solche Ergebnisse von der nmz weiter einblenden dürfe, aber ohne dafür eine Gebühr zu bezahlen. Wir haben uns dafür entschieden, dass Google dies weiter tun darf.

Mit den nachfolgenden Zeilen geben wir ein paar Hinweise zu den Bereichen Links, Zitate und Fotos; wie man sie nutzen darf oder soll und wo man etwas aufpassen sollte, damit es nicht zu Problemen kommt.

Links

Und, um es klar zu stellen, es dürfen auch alle anderen Links auf die Website der nmz setzen.

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Leistungsschutzrecht für Presseverlage – die peinliche Realität

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Seit heute Gesetz, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Kurz gesagt müssen Aggregatoren oder auf Presseinfomationen spezialisierte Suchmaschinen Lizenzen dann erwerben, wenn sie Presseprodukte ausschnittsweise in Ergebnislisten anzeigen. Das Gesetz gilt auch für Presseverlage, die das nicht wünschen. Man muss um Erlaubnis fragen und die Lizenz-Kosten ermitteln, seien sie auch Größe 0. Google hat das gemacht. Im Vorfeld. Presseverlage mussten sich dazu äußern, ob sie es wünschen, dass Google sie in Ergebnislisten führt oder nicht. Google…

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