Nun hat der Präsident der Gesellschaft für Neue Musik, Gordon Kampe, seinem Ärger und, seiner Verwunderung Luft gemacht und der Stadt Stuttgart, der Landeshauptstadt geschrieben …
…mit großer Bestürzung haben wir erfahren, dass die Stadt Stuttgart im Zuge der aktuellen Haushaltsplanungen den Kompositionspreis der Stadt Stuttgart ausgesetzt hat.
Dieser Preis ist weit mehr als eine Auszeichnung – er ist ein herausragendes kulturelles Zeichen, das weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt. Seit Jahrzehnten zählt er zu den bedeutendsten Ehrungen für zeitgenössische Musik. Die beeindruckende Liste seiner Preisträgerinnen und Preisträger belegt, dass dieser Preis für zahlreiche Künstlerinnen und Künstler ein entscheidender Meilenstein internationaler Laufbahnen war. Jede dieser Karrieren wiederum trägt den Namen Stuttgart in die Welt hinaus.
Der Kompositionspreis ist damit nicht nur ein Symbol kultureller Exzellenz, sondern ein wesentlicher Bestandteil der künstlerischen Identität Ihrer Stadt. Er steht für Innovation, Offenheit und die Förderung des schöpferischen Denkens – Werte, die Stuttgart über Jahrzehnte geprägt haben.
Eine Streichung dieses Preises würde, um einer geringfügigen Haushaltsersparnis willen, eine jahrzehntelange Tradition zerstören.
Wir appellieren daher mit allem Nachdruck an Sie, in den bevorstehenden Haushaltsberatungen den Kompositionspreis der Stadt Stuttgart unbedingt zu erhalten. Bewahren Sie diese großartige, seit jeher in die Zukunft der Musik wirkende Tradition und sichern Sie damit Stuttgarts Platz als eine der wichtigsten Städte für zeitgenössisches Musikschaffen. (Quelle: Facebook)
Kampe muss es auch wissen, er selbst ist 2011 Träger des Preises gewesen. Und das als Essener.
Aktivrente auch für Selbständige!
Die Idee der Aktiverente muss nachgebessert werden, das fordern vier Musikverbände (freo, unisono, DJU und ProMusik) in einer gemeinsamen Erklärung. Jetzt hat sich auch der Deutsche Kulturat des Themas angenommen und fordert ebenso:
Am kommenden Donnerstag, den 13.11.2025, wird das Aktivrentengesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Laut Gesetzesentwurf sollen ab dem 01.01.2026 Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin abhängig beschäftigt erwerbstätig sind, einen Steuerfreibetrag bis zu 24.000 Euro/Jahr erhalten. Die Bundesregierung will damit die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver machen, das Erwerbspersonenpotenzial älterer Menschen besser nutzen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Auf das Arbeitsentgelt sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Selbstständige, auch solche, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, werden explizit ausgenommen. Der Deutsche Kulturrat fordert, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen und folgende Selbstständigengruppen bei der Aktivrente zu berücksichtigen:
- selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sind,
- selbstständige Lehrkräfte, die nach § 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
- Erwerbstätige aus dem Kultur- und Medienbereich wie z. B. Synchronschauspielerinnen und -schauspieler, die sozialrechtlich abhängig beschäftigt sind und damit Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) leisten, einkommenssteuerrechtlich aber als Selbstständige gelten.
Man wundert sich immer wieder über die Aktionen der jetzigen Regierung. Man wundert sich, dass weder Bärbel Bas noch Lars Klingbeil dieses Thema auf dem Schirm haben. Man wundert sich, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, nichts unternimmt in dieser Frage. Wo bleibt der Deutsche Musikrat. Auf der Einschlafcouch nach zu vielen Selfies bei der Mitgliederversammlung.
GEMA vs. Open AI
Heute ein Urteil in München. Hatte nicht erwartet, dass es dazu kommt, sondern das Gericht gleich nach Europa weiterleitet. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Open AI Urheberrechte verletzt habe und der GEMA:
Das Landgericht München stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA Repertoire hätte erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht, für die OpenAI eine Lizenz erwerben muss, mit der die Urheberinnen und Urheber angemessen vergütet werden. (Pressemeldung der GEMA via nmz.de)
Wie geht es weiter? Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Man kann wohl davon ausgehen, das Open AI durch die Instanzen gehen wird. Da vergehen ein paar Jahre. Und irgendwann kommt die große Nachzahlung. So wie bei den Kopieabgaben auf Speicher etc. Ob es dann noch die GEMA gibt und ihre Urheber:innen? Die doch längst durch KI ersetzt worden sind?

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