Sampling und BGH

Gestern habe ich für die nmz-online einen kleinen Beitrag verfasst zum Thema Sampling und Bundesgerichtshof. Mit einer kleinen akustischen Demonstration versehen. Bitte umswitchen … oder auch nicht.

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huflaikhan

Musikwissenschaftler, Ideologiekritiker seit 1964.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Thorsten

    Täusch ich mich?

    Tonfolgen, “Melodien” und Metall auf Metall – ist das nicht letztenendes nicht eindeutig und objektiv von einander abzugrenzen? Ich habe den Eindruck, daß es jetzt erst recht Gerichtsprozesse deswegen geben wird.

  2. huflaikhan

    Genauso sehe ich es auch.

    Genauso sehe ich es auch. Die Entscheidung hat nichts entschieden.

Die Kommentare sind geschlossen.