29. April 2024 Die Masse lebt

Das Rechtsverständnis des H. Seehofer

In den letzten Wochen hat die Bayerische Staatsregierung immer wieder den Versuch unternommen, die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zu kritisieren. Kritik gehört zur Politik, das ist keine Frage. Und gerade in Zeiten einer großen Koalition muss man sich auch über interne Diskussionsfreude innerhalb der Regierungskoalition freuen. Aber hier liegt der Fall anders.

Seehofer und die Seinen meinen, ein Gutachten ehemaliger Verfassungsrichter im Gepäck, die Flüchtlingspolitik der Regierung, sei nicht verfassungsgemäß. Und man überlege sich vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe zu gehen, um das nachzuweisen – bzw. nachweisen zu lassen. Ein Winkelzug, um die Regierung zu einem Umlenken zu zwingen.

Wie absurd ist das denn. Man ist selbst im Regierungskabinett mit Ministern vertreten, glaubt aber, die Regierung handle verfassungswidrig. Konsequent wäre es, die Koalition zu verlassen und vor allem vor Gericht zu ziehen, statt nur damit zu drohen.

Scheißverbot. Foto: Hufner
Scheißverbot. Foto: Hufner

Und mehr noch: Man lässt nach seinem besten Wissen die Regierung machen, obwohl man deren Vorgehen für verfassungswidrig hält. Solange es einem passt, ist das angeblich „verfassungswidrige“ Verhalten okay. Statt also die Verfassung zu schützen, nutzt man sie als politisches Druckmittel. Ich meine, es geht doch immerhin um die Verfassung, um das Grundgesetz! Da sollte man nicht fackeln und es zum Spielball politischer Polemik machen.

Der Grund kann ja nur sein: Sicher ist man sich nicht! Ansonsten wäre es doch grob fahrlässig, der Regierung beim Verfassungsbruch zuzusehen. Seehofer meint ein Unrecht zu sehen, macht dann aber doch nichts. Doppelmoral aus politischem Kalkül! Unterlassene verfassungsrechtliche Hilfeleistung.

 

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