„Die Zweifel des Wissenschaftlichen Diensts hinsichtlich der Rechtsgrundlage für die Datenabfrage seitens der anfragenden Behörde teilt die Bundesregierung nicht.“ Bundestag Drucksache 21/6312
Eine typische Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der LINKEN im Bundestag zum Verfahren bei der Vergabe des Buchhandlungspreises in diesem Jahr. Leider wird das zur Gewohnheit, zu einer ganz schlechten! Man fühlt sich ja auch nicht, siehe Dobrindt, an juristische Entscheidungen gebunden. Oder im Fall der wissenschaftlichen Begleitung bei der Teillegalisierung von Cannabis – da war das gewünschte Wissen nicht zu haben. Also weiß man es eben besser ohne Kenntnis von Erkenntnis.
Das ist nicht gut. Gar nicht. Die Missachtung von Recht und Wissenschaft ist selbst verfassungsschädigend. Es führt zur puren Willkür.
Mozart-Fund
Ärgerlich auch der Spiegel auf Facebook:
„Ein unscheinbares Notenheft hat sich als spektakulärer Fund entpuppt: Bei dem Manuskript handelt es sich um Kompositionsübungen, die Mozart 1778 für eine französische Harfenistin notierte. Ihr Talent war offenbar überschaubar.“
Einfach nur herablassend, beschämend dieses von obenherabschreiben. Denn das klingt in der Pressemitteilung der PR Alliance durchaus differenzierter:
„Die Aufzeichnungen dokumentieren den Unterricht, den Mozart zwischen Mai und Juli 1778 Marie-Louise de Guînes erteilte. Neben Kompositionsübungen enthält das Heft sieben Stücke für Flöte und Harfe und stellt das früheste bekannte Zeugnis von Mozarts pädagogischer Arbeit dar. Besonders bemerkenswert ist, dass sich im Manuskript die Beiträge von Lehrer und Schülerin unmittelbar nachvollziehen lassen.“ … Die Entdeckung werfe „neues Licht auf Mozarts letzten Aufenthalt in Paris und zeigt zugleich den Alltag des jungen Mozart als Lehrer im Dialog mit seiner Schülerin.“
Dazu also gleich ein HörTipp:
„Das neu entdeckte Werk wurde in dieser Woche im Maison de la Radio et de la Musique aufgenommen und wird am 21. Juni um 17 Uhr erstmals öffentlich im Salle Ovale der BnF aufgeführt. Es spielen zwei Musiker des Orchestre Philharmonique de Radio France: Mathilde Calderini, Soloflötistin und Nicolas Tulliez, Harfenist. Die Aufführung markiert zugleich die Uraufführung des Manuskripts. Ausschnitte der Aufnahme werden am Montag, den 22. Juni, erstmals in der Morgensendung von France Musique ausgestrahlt.“
Schönes Wochenende.