Wir lassen uns das Singen nicht verbieten
Singen kann strafbar sein. Klar, wenn man verfassungsfeindliches Material singt. Es gibt da Sachen, die sind verboten. Die „Ode an die Freude“ aus Beethovens 9. Sinfonie gehört jetzt auch dazu. https://twitter.com/StaatstheaterMZ/status/668113136076128256 https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10153256743322473 Diese Aktion brachte dem Staatstheater Mainz offenbar eine Anzeige seitens der Polizei ein, wie mehrere Zeitungen und der SWR berichten. Das Grundgesetz ist ein hohes Gut, es garantiert Versammlungsfreiheit – und wenn das nicht so klappt auch: Ansammlungsfreiheit. Die Polizei kennt da…